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Anwaltskosten. ???
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Rena Hermann
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 2886

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 09:42    Titel: Antworten mit Zitat

Nur so Interessehalber an alle ...
Wieso müssen das die Eltern zahlen? Gilt bei Anwaltsrechnungen wieder "Eltern haften für ihre Kinder"? Smilie

Gruß
Rena
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 12:40    Titel: Antworten mit Zitat

Juristisch gesehen zahlen "die Eltern" entweder als gesetzliche Vertreter des Kindes und Verwalter des Kindesvermögens für die Verpflichtungen des Kindes.

Oder sie zahlen aus eigener Haftpflicht aus Aufsichtspflichtverletzung.

Ersteres erfordert neben der Haftung des Kindes an sich ein hinreichend großes Vermögen des Kindes. Ist aber bei den Beträgen hier durchaus oft genug vorhanden.

Letzteres erfordert eine vorliegende Aufsichtspflichtverletzung der Eltern. Das ist in dem Alter oft genug nicht der Fall und erfordert mehr, als nur eine Schädigung durch das Kind.
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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efes.p
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.04.2006
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 18:46    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="jelly"]
efes.p hat folgendes geschrieben::

gerichtskostenvorschuss wird nach meiner Erfahrung fällig, sobald die Klage bei Gericht eingereicht wird, und ist an dieses zu zahlen.


erstmals danke für eure antworten.

wird mit einleitung des gerichtlichen mahnverfahrens auch die klage bei gericht eingereicht, oder erst wenn der schuldner auf den mahnbescheid widerspricht.?

ich will nur wissen ob mit einleitung des gerichtlichen mahnverfahrens der gerichtskostenvorschuss bezahlt werden muss.?
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