Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Juristisch gesehen zahlen "die Eltern" entweder als gesetzliche Vertreter des Kindes und Verwalter des Kindesvermögens für die Verpflichtungen des Kindes.
Oder sie zahlen aus eigener Haftpflicht aus Aufsichtspflichtverletzung.
Ersteres erfordert neben der Haftung des Kindes an sich ein hinreichend großes Vermögen des Kindes. Ist aber bei den Beträgen hier durchaus oft genug vorhanden.
Letzteres erfordert eine vorliegende Aufsichtspflichtverletzung der Eltern. Das ist in dem Alter oft genug nicht der Fall und erfordert mehr, als nur eine Schädigung durch das Kind. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
gerichtskostenvorschuss wird nach meiner Erfahrung fällig, sobald die Klage bei Gericht eingereicht wird, und ist an dieses zu zahlen.
erstmals danke für eure antworten.
wird mit einleitung des gerichtlichen mahnverfahrens auch die klage bei gericht eingereicht, oder erst wenn der schuldner auf den mahnbescheid widerspricht.?
ich will nur wissen ob mit einleitung des gerichtlichen mahnverfahrens der gerichtskostenvorschuss bezahlt werden muss.?
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde Gehen Sie zu Seite Zurück1, 2
Seite 2 von 2
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.