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Chancen genommen durch Bund

 
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Gonzo89
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.02.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 18:14    Titel: Chancen genommen durch Bund Antworten mit Zitat

Hallo


Angenommen ein Person ist bereits T2 gemustert, hat einen Zeitvertrag in seiner jetzigen Firma welcher genau vor dem Einzugsdatum des Bundes abläuft.

Jetzt bekommt diese Person eine Chance auf Weiterbildung von der Firma für eine wesentlich höhere Position durch zahlreiche Lehrgänge welche die Firma zahlt und zusätlich würde die Person auch noch eine Festanstellung bekommen.

Dies aber alles nur wenn die Person NICHT zum Bund muss da die Firma sofort jemanden mit dieser Qualifikation brauch.

Zusätzlich wäre die Person nach dem 9 Monaten Wehrdienst arbeitslos.

Wie ist in diesem Fall die Rechtslage? Kann man da irgentetwas bewirken, dass diese Person nicht zum Bund muss?



LG
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windalf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 18:17    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Kann man da irgentetwas bewirken, dass diese Person nicht zum Bund muss?

Ja Zivildienst machen...
_________________
...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
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Gonzo89
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.02.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 18:28    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hatte eigentlich auf eine etwas professionellere Antwort gehofft Mit den Augen rollen
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 25.02.09, 19:48    Titel: Antworten mit Zitat

Zivildienst wäre in der Tat zum genannten sachverhalt keine Alternative.

Grundsätzlich müsste man aber zu der betreffenden Person nähere Einzelheiten wissen, umm ggf. rechtmäßige alternativen nennen zu können.

Ist die Person verheiratetß
Haben bereits zwei geschwister der Person Wehrdienst geleistet?
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ChrisR
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.09.2005
Beiträge: 751
Wohnort: Marburg

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 20:04    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt auch noch andere Alternativen des Ersatzdienstes.
Dazu muss man sich 6 Jahre verpflichten.
Zitat:
Zitat Wikipidia:
Der Dienst im Zivil- oder Katastrophenschutz kann bei folgenden Organisationen abgeleistet werden:

* Technisches Hilfswerk
* Freiwillige Feuerwehr
* Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft
* Deutsches Rotes Kreuz
* Johanniter-Unfall-Hilfe
* Arbeiter-Samariter-Bund
* Malteser Hilfsdienst
* Regieeinheiten der Katastrophenschutzbehörden
http://de.wikipedia.org/wiki/Wehrersatzdienst#Freies_Arbeitsverh.C3.A4ltnis
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Gonzo89
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.02.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 20:26    Titel: Antworten mit Zitat

Volker13 hat folgendes geschrieben::
Zivildienst wäre in der Tat zum genannten sachverhalt keine Alternative.

Grundsätzlich müsste man aber zu der betreffenden Person nähere Einzelheiten wissen, umm ggf. rechtmäßige alternativen nennen zu können.

Ist die Person verheiratetß
Haben bereits zwei geschwister der Person Wehrdienst geleistet?


Die Person ist nicht Verheiratet und hat nur 1 Bruder der Wehrdienst geleistet hat.
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Elektrikör
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 20:36    Titel: Antworten mit Zitat

Gonzo89 hat folgendes geschrieben::

Die Person ist nicht Verheiratet ....


Das kann man ja ändern Lachen


Das mit dem Ersatzdienst könnte terminlich etwas eng werden



MfG
_________________
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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Dirty Sanchez
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.12.2006
Beiträge: 363

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 13:01    Titel: Antworten mit Zitat

Elektrikör hat folgendes geschrieben::


Das mit dem Ersatzdienst könnte terminlich etwas eng werden


Die Person könnte aber auch durch einen KDV-Antrag so viel Zeit gewinnen, dass sie sich in der Zwischenzeit für den KatS verpflichten könnte.
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Ronny1958
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 13:42    Titel: Antworten mit Zitat

Dirty Sanchez hat folgendes geschrieben::
Elektrikör hat folgendes geschrieben::


Das mit dem Ersatzdienst könnte terminlich etwas eng werden


Die Person könnte aber auch durch einen KDV-Antrag so viel Zeit gewinnen, dass sie sich in der Zwischenzeit für den KatS verpflichten könnte.


was widerum einen Missbrauch des KDV-Rechts darstellt, oder ?

Ich dachte Kriegsdienstverweigerer sind Gewissenstäter ....
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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Redfox
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 14:06    Titel: Antworten mit Zitat

Ronny1958 hat folgendes geschrieben::
was widerum einen Missbrauch des KDV-Rechts darstellt, oder ?

Ich dachte Kriegsdienstverweigerer sind Gewissenstäter ....


Somit müsste der Antrag dann zurückgewiesen werden.
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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Dirty Sanchez
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.12.2006
Beiträge: 363

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 14:13    Titel: Antworten mit Zitat

Ronny1958 hat folgendes geschrieben::


was widerum einen Missbrauch des KDV-Rechts darstellt, oder ?


Seit wann ist es strafbar, einen KDV-Antrag zu stellen, auch wenn nicht wirklich Gewissensgründe vorliegen? Schlimmstenfalls wird er dann eben abgelehnt.
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Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 17:46    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Seit wann ist es strafbar,


Habe ich das behauptet?

Auch wenns nicht strafbar sein sollte, wovon ich ausgehe , würde ich einen solchen Antrag missbräuchlich nennen.
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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