Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Anmeldungsdatum: 25.02.2009 Beiträge: 5 Wohnort: in Deutschland
Verfasst am: 25.02.09, 20:51 Titel: Untermiet zahlt Miete nicht
A hat letztes Jahr im Oktober das eigene WG-Zimmer untervermietet, aus einer finanziellen Notlage heraus. A teilt sich eigentlich mit drei anderen(C, D, E) als gleichberechtigte Hauptmieter die Gesamtkosten.
A hat daher also mit einer anderen Person(B) einen Untermietvertrag geschlossen. B soll A die Mietkosten überweisen, was B allerdings nicht wirklich pünktlich tut und A regelmäßig Zinsen kostet. Ausgemacht ist der 3.Werktag, geschehen tut es mal am 8./9./ oder 10. des jeweiligen Monats.
Doch viel schlimmer wiegt für A, dass B es immer noch nicht geschafft hat seine Oktober-Miete zu überweisen, trotz mehrmaliger mündlicher Aufforderungen und einer schriftlichen Mahnung(inklusive Mahngebühr) mit Fristsetzung, die Möglichkeit für Mahngebühren haben wir vertraglich vereinbart.
Und wie es scheint will B sich nun auch noch aus dem Staub machen ohne die komplette letzte Miete zu zahlen. Der Vertrag läuft bis zum 31.03. und B wird wohl zum 16.03. das Objekt von A räumen.
Was kann A also tun um zu seinem Recht/Geld zu kommen? Ohne das A hohe Kosten entstehen, um an As gesamtes Geld zu kommen? Heißt Oktober-Miete und komplette März-Miete.
Mahnbescheid, bei Nichtzahlung Vollstreckungsbescheid. Der übliche Weg. _________________ Es heißt Mietwohnung und Mietvertrag. Nicht MietSwohnung und MietSvertrag. Du zahlst ja auch keine MietSe, oder?
Jap und das VM-Pfandrecht nicht zu vergessen. Wenn er nen PC oder was ähnliches in dem Zimmer hat, kann sich das durchaus lohnen und die Zahlungsmoral verstärken.
Anmeldungsdatum: 25.02.2009 Beiträge: 5 Wohnort: in Deutschland
Verfasst am: 25.02.09, 21:16 Titel: Frage?
Wo kann A solch einen Mahnbescheid erwirken?
Und wieviel dürfte das A kosten?
Die Kosten für Oktober liegen bei 120€ inklusive 5€ Mahnkosten, die Kosten für März entsprechen 230€.
Ich möchte noch einmal erwähnen A hat momentan HartzIV.
Schreibwarenladen dürfte man einen Mahnbescheid bekommen bzw. beim Gericht wohl auch. Dürfte insgesamt so um die 20 Euro kosten. Die Kosten kann er natürlich gleich mit geltend machen. Allerdings sollte A aufpassen was er ausfüllt, weil man kann es auch so machen, das es automatisch zur Klage kommt wenn B dem Mahnbescheid widerspricht.
Man kann den Antrag für den Mahnbescheid sogar schon online eintippen und dann ausdrucken: hier. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.