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Erstes Vergehen Diebstahl, gleich Geldstrafe?

 
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uubu
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 24.02.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 18:36    Titel: Erstes Vergehen Diebstahl, gleich Geldstrafe? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich bitte hier um einen Rat:

als "normalerweise" immer braver Bürger, habe ich mich nun mit 26 zu meiner ersten Straftat hinreißen lassen.

Ich kaufte mir Kieselsteine für den Garten, bezahlte diese ordnungsgemäß und da bei der ersten fuhre nicht genügend ins Auto gepasst hatten, lud ich kurzerhand nochmal ein paar Säcke bei der zweiten fuhre ins Auto und düßte mit denen davon...

Dummerweise hatte mich hierbei jemand gesehen und ich hatte zuvor mit EC Karte gezahlt, weswegen ich hieraufhin erwischt wurde...

Nun die Frage:

Der Wert der Steine betrug 73,26ct. Die Steine und den gefakten "Verdienstausfall" des Baumarktleiters habe ich breits beglichen was über €200 waren.

Nun flattert mir nach fast einem Jahr ein Strafbefehl mit 10 Tagessätzen á €40 + Gebühren ins Haus was mich ziemlich schockierte, da ich dachte das das schon längst vergessen war...

Frage:

Ist es noch möglich, das dieses Verfahren wenn ich Einspruch erhebe bei diesem "Bagatelldelikt" noch eingestellt wird, oder ist dieser Zug abgefahren?

Mir geht es darum ob ich "einfach die Klappe halten" soll oder "meckern" soll...

Im Schreiben steht nämlich "Im Übrigen findet bei rechtzeitigem Einspruch eine Hauptverhandlung statt, falls nicht die Staatsanwaltschaft die Klage fallen lässt oder SIe Ihren Einspruch zurücknehmen".

Was könnt ihr mir raten? Traurig

Danke im Voraus!
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 18:55    Titel: Antworten mit Zitat

Raten können und dürfen wir hier gar nix.
Nur erklären, dass 10 Tagessätze wirklich nur ein marginaler Warnschuss für eine nunmal stattgefundene Straftat sind(wer weiß, was einem Richter bei einem Widerspruch noch einfiele - der könnte einem nämlich als fehlende Einsicht gewertet werden), sowie dass die Sache noch nicht verjährt, durch die Wiedergutmachung auch nicht aus der Welt ist und dass auch Ersttäter verurteilt werden dürfen.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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uubu
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 24.02.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 20:43    Titel: Antworten mit Zitat

Ups, nein, die Steine hatten einen Gesamtwert von €73,26. das war ein Tippfehler.

Mit Verdienstausfall meinte ich den vom Baumarktleiter verlangten Betrag von €35/h * 4 Stunden, den er garantiert nicht hatte, welcher ihm lt. Gesetz jedoch zusteht...
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0Klaus
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 21:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich würde auch sagen, dass 10 Tagessätze in Ordnung sind. Sie müssen lediglich prüfen, ob der Tagessatz mit 40 Euro in Ordnung ist. Man geht dabei grundsätzlich von der Nettotagesvergütung aus und zieht noch einiges ab (Unterhaltspflichten). Die Einzelheiten dürften im Internet zu finden sein.
_________________
mfg
Klaus
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uubu
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Anmeldungsdatum: 24.02.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 21:13    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, das heißt wohl 3-fach Pech gehabt...

Ich danke!
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aristoteles karassavidis
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.11.2006
Beiträge: 37
Wohnort: Nds.

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 22:21    Titel: Antworten mit Zitat

mir ist mal tatsächlich folgendes passiert :
viele jahre zurück.....
ein auto steht beim lacker,ich lasse einen unfall beheben und lackieren
der lacker empfielt mir den heckdeckel zu tauschen und hat sogleich auch einen im angebot
ich sage zu und fertig..
wochen später kommt die kripo und will was wegen dem heckdeckel...
auf dem nachbargelände befand sich ein offener privater schrottplatz,ein kumpel des lackers hat dort von einem zerfallenen (beinah hätt ich jetzt den markennamen geschrieben wurde deswegen bereits ermahnt,weil ich einen markennamen nannte) wagen den deckel abgebaut
der besitzer des schrotts kriegte das mit und machte anzeige gegen mich und den besorger
am ende kriegte ich einen strafbefehl i.H.v. 300 DM
ich traf den besorger und fragte ihn nach der identischen strafzumessung,er sagte, ne, eingestellt
ich widerrief meine zahlungsbereitschaft gegenüber der staatsanwaltschaft und schrieb: wenn XXX nichts geklaut hat,kann ich nichts gehehlt haben, die wollten aber dabei bleiben und begründeten das mit meiner einlassung und zahlungsbereitschaft
ich widersprach und rechtfertigte das zahlenwollen mit "um des friedens willen"
ich telefonierte mit dem staatsanwalt, er sagte das gleiche, "keiner zahlt für was, wenn er sich unschuldig fühlt"
ich dachte die spinnen wohl, warum soll man gezwungen sein nur zu zahlen wenn man sich schuldig fühlt
heute sehe ich das völlig anders
zahlen um des friedens willen tut man nicht wenn man NICHTS an den hacken hat...
*
*
übrigens: als ich es darauf ankommen ließ wurde das alles eingestellt
Sehr böse
_________________
auf jedes schäfchen welches man ins trockene bringen will, lauert ein rudel hungernder wölfe
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 24.02.09, 22:32    Titel: Antworten mit Zitat

Mich würde mal interessieren, wie hier ein Stundensatz des Marktleiters in Höhe von 34,00 € festgelegt wurde und vor allen dingen auf welcher rechtsgrundlage.
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0Klaus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 21:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich vermute, das sind kalkulatorische Verrechnungskosten (Urlaub, krank, Ag-Anteil SV, Umlagen. kalkulatorische Umlage Personalabteilung, Betriebsrat, Overhead, Buchhaltung, einschließlich deren jeweilger Verrechnungen usw.).
_________________
mfg
Klaus
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