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Redefreiheit im WEB
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Kleinalrik
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 365

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 15:39    Titel: Antworten mit Zitat

Ich muss das vorher gesagte relativieren: Alle (!) Applikationen, die ich kenne und mit einem individuellen Freischaltcode versehen sind, basieren auf einer zusätzlichen Onlineregistrierung (bzw. eine Ausnahme wird auf SD-Card vertrieben).
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Smiler
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 12:36    Titel: Antworten mit Zitat

Kleinalrik hat folgendes geschrieben::
Ich muss das vorher gesagte relativieren: Alle (!) Applikationen, die ich kenne und mit einem individuellen Freischaltcode versehen sind, basieren auf einer zusätzlichen Onlineregistrierung (bzw. eine Ausnahme wird auf SD-Card vertrieben).

Was vollkommen irrelevant ist, eine Seriennummer reicht um jeden normalen Nutzer den Zugriff auf nicht von ihm erworbene Software ohne Hilfe eines Dritten zu verwehren.
Jeder andere Kopierschutz kann und wird umgangen.
Für die Softwarehersteller hängt die Wahl welchen Kopierschutz sie einsetzen allein vom Kosten-Nutzen-Faktor, wie lange ist er wirksam bevor er geknackt wird, ab. Wenn der Kopierschutz bei einem Spiel drei Monate "illegale" spielbare Kopien verhindert ist das für den Hersteller ein Erfolg, bei einem BS "uninteressant".
Ob ein solcher Schutz langfristig wirksam bleibt, hängt wiederum davon ab ob die Software in den Focus der wirklichen Hacker gerät.
Ansonsten
Adromir hat folgendes geschrieben::
....es ist letztendlich völlig egal, wie die Softwarefirmen verfahren. Es kommt auf die Lizenz an und was die einem erlaubt. Man kann auch eine Software komplett ohne Onlineregistrierung/ Lizenzkey vertreiben und trotzdem darf die Software nur von dem genutzt werden, der eine entsprechende Lizenz erworben hat.

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Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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Caesar
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 318

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 23:55    Titel: Re: Redefreiheit im WEB Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::

Für den strafrechtlichen Teil lesen Sie bitte mal §108b UrhG. Und ja, eine Lizenzschlüsseleingabe gilt in der Regel als "wirksame technische Schutzmaßnahme". Daß sie umgangen werden kann, macht sie nicht "unwirksam" i.S.d. UrhG.


Es heißt aber:
Zitat:

§ 69a Gegenstand des Schutzes
(5) Die Vorschriften der §§ 95a bis 95d finden auf Computerprogramme keine Anwendung.

§ 95a Schutz technischer Maßnahmen
...



Warum sollten technische Schutzmaßnahmen bei Computersoftware also irgendeine Relevanz haben?

Auch denke ich nicht, daß eine Seriennummer einen ausreichend hohen Urheberschutz erfüllt.
AFAIK kann man ja z.B. aus einem Handbuch ein bis zwei Sätze zitieren, das sollte vom Urheberrecht eigentlich legal gedeckt sein und wenn ich nen Satz aus dem Handbuch nehmen kann, dann kann ich mir gut vorstellen, daß dies auch mit der Seriennummer
auf der Rückseite geht.
Die Sache mit der technischen Schutzmaßnahme ist rechtlich gesehen meiner Meinung nach, sofern ich das UhrG korrekt interpretiere worauf ich meine Meinung basiere, bei Computersoftware wie oben erwähnt ja nicht existent.
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Caesar
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 318

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 00:04    Titel: Antworten mit Zitat

maconaut hat folgendes geschrieben::

Weil eben dies in den Nutzungbedingungen ausgeschlossen sein wird. Man erwirbt das Nutzungsrecht unter der Bedingung, dieses nur zu den Vereinbarten Konditionen auszuüben. Wenn man gegen diese Vereinbarung verstößt, ist es eben ein Vertragsbruch.


Die Nutzungsbedinungen müssen AFAIK vor dem Kauf einsehbar sein, damit sie überhaupt als Vertrag gelten.


Zitat:

Wenn man z.B. ein Auto mietet, erwirbt man auch ein Nutzungsrecht zu bestimmten Bedingungen.

RIchtig, aber bei einer Automietung bekommt man auch die Nutzungsbedingungen als Teil des Mietvertrags vorgelegt die man dann durchlesen und unterschreiben sollte.

Bei Computersoftware von der Stange im Handel ist das in der Regel nicht der Fall.
Lediglich bei Onlinekaufdiensten oder Auftragsentwicklungen bekommt man in der Regel die Nutzungsbedingungen vor dem Kauf vorgelegt.
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Caesar
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 318

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 00:07    Titel: Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::

Warum wollen Sie denn unbedingt etwas tun dürfen, was nur einen sinnvollen Zweck hat, nämlich beliebig vielen Dritten die illegale Nutzung einer Einmallizenz zum Schaden des Softwareherstellers zu ermöglichen?


In der Praxis hat der Softwarehersteller doch in der Regel gar keinen Schaden.
Bei einer Online Zwangsaktivierung sperrt er einfach die Softwareinstallationen
mit der vielfach gleich genutzten Seriennummer und diese Software läuft dann nicht mehr.
Lediglich der Kunde, der die Ware legal erworben hat, darf sich dann mit seinem Kaufbeleg an den Hersteller wenden und eine neue Seriennummer beantragen.
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 00:14    Titel: Antworten mit Zitat

@Caesar: Führen Sie öfter Selbstgespräche, oder ist Ihnen nur die Funktion des "Edit"-Buttons rechts über Ihren Beiträgen nicht vertraut? Winken

Beste Grüße

Metzing
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Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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Caesar
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 318

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 00:14    Titel: Antworten mit Zitat

Adromir hat folgendes geschrieben::
@Kleinalrik: Wie stellen sie sich das technisch vor? Für jede Person eine individualiserte Softwareversion zu produzieren (denn nur so ließe sich das ändern). Was macht man, wenn der Kunde seinen Datenträger verloren hat.. Muss er dann auch nen neuen Key dazu kriegen.
Wie sieht das bei Downloadware aus?


In der Regel werden Seriennummern anhand eines algorithmischen Verfahrens errechnet,
so daß aus einer Zahlenmenge M eine Teilmenge T als korrekte Seriennummern gelten.

Und diese Teilmenge T ist in der Regel groß genug um für jedes Einzelexemplar auf die Rückseite des Handbuchs eine eindeutige Seriennummer zu vergeben.
Die Teilmenge T ist sogar groß genug, daß man bei Mehrfach genutzten Seriennummern noch genug Seriennummern übrig hat, um diese an Kunden neu zu vergeben, falls deren Seriennummern illegaler und unbeabsichtigter Weise von 3. Personen z.b. durch einen Keygenerator mehrfach genutzt wurden.


Im Prinzip also halb so schlimm.
Ich denke nämlich, daß es dem Threadstarter eh nichts bringen würde,
da ein Softwarehersteller dann diese eine Seriennummer einfach sperren würde.



Zitat:

Und letztendlich ist es eh egal. Es kommt in diesem Fall auf keinen Lizenzkey an, sondern auf die Lizenz selber. Man kann auch Software ohne Lizenzkey vertreiben, trotzdem darf diese nicht wie wild genutzt werden, sondern nur zu den Konditionen, die der Lizenzgeber bestimmt..


Eben, womit ein Veröffentlichen der Seriennummer eigentlich auch völlig unbedeutet wird.
Denn diejenigen, die sie dann nutzen, die würden sie dann eh nicht legal nutzen und darauf kommt es ja an.


Zuletzt bearbeitet von Caesar am 24.02.09, 00:29, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Caesar
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 318

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 00:16    Titel: Antworten mit Zitat

Metzing hat folgendes geschrieben::
@Caesar: Führen Sie öfter Selbstgespräche, oder ist Ihnen nur die Funktion des "Edit"-Buttons rechts über Ihren Beiträgen nicht vertraut? Winken


Estens, wie sie bei genauem Lesen meiner Beiträge feststellen werden, führe ich keine Selbstgespräche.
Zweitens, ich weiß den QUOTE Button effizient zu nutzen.

Alte Postings per EDIT Button zu editieren und zu zitierende Beiträge per Copy & Paste inkl. Name des Urhebers nachträglich einzufügen ist die manuelle Methode wie sie ein Mensch aus der Steinzeit benutzen würde, weil er nicht weiß, daß moderne Computersystem dem Menschen die Arbeit abnehmen sollen.
Der QUOTE Button erstellt mir nämlich automatisiert den zu zitierenden Text inkl. der Angabe des Urhebers für mein Zitat.
Ich nutze also das Forum sehr effizient und somit auch auf die KORREKTE Weiße.
Ihr Vorschlag die zitierende Beiträge manuel per Copy&Paste einzufügen und dann den Namen des Urhebers noch dranzuhängen ist somit die falsche Weiße bzw. nicht empfehlenswert.




Und Administrativ betrachtet macht es für die Datenbank des Forums auch keinen nennenswerten Unterschied ob man alte Beiträge jetzt editiert oder mehrere Postings hintereinander abschickt.
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 09:36    Titel: Antworten mit Zitat

Caesar hat folgendes geschrieben::

Und Administrativ betrachtet macht es für die Datenbank des Forums auch keinen nennenswerten Unterschied ob man alte Beiträge jetzt editiert oder mehrere Postings hintereinander abschickt.


Na aber sicher das. Bei einem editierten Beitrag ist nur ein Datensatz in der Datenbank, für jeden angehängten Beitrag ein weiterer.. Aber das ist ja hier nicht das Thema.

Aber um ein paar Dinge zu kommentieren: Es hat hier ja niemand behauptet, daß das verbreiten der Seriennummer ein Urheberrechtsverstoß darstellt, in dem Sinne, als das die Seriennummer selbst ein Werk darstellt, sondern nur, daß es einen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen gegen die Software darstellt.

Ob die Lizenzbestimmungen vor dem Kauf bekannt wurden oder nicht, ist von Fall zu Fall unterschiedlich und kann nicht einfach so als Argument herangezogen werden..
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Geist ist Geil!
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 12:44    Titel: Antworten mit Zitat

Caesar hat folgendes geschrieben::
In der Praxis hat der Softwarehersteller doch in der Regel gar keinen Schaden.
Bei einer Online Zwangsaktivierung sperrt er einfach die Softwareinstallationen
mit der vielfach gleich genutzten Seriennummer und diese Software läuft dann nicht mehr.


Und was machen die Hersteller, die keine Online-Zwangsaktivierung haben?

Wollen Sie ernsthaft argumentieren, wer auf dieses höchst nutzer-unfreundliche Extra verzichtet, sei dafür zu bestrafen, indem man ihm unterstellt, "keinen Schaden" zu haben, den er nicht hätte verhindern können?
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SeeD
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Anmeldungsdatum: 25.04.2005
Beiträge: 113

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 15:29    Titel: Antworten mit Zitat

Diese Hersteller sperren ja dann den Code auf den Onlineservern.

Übrigens ist eine Zwangsaktivierung ebenso zwecklos wie die Codes (welche ich für wesentlich sinniger halte, da man hiermit genauso, aber mit weniger Aufwand den Zugriff auf Onlineinhalte sperren kann). Meist ist eine angepasste Datei ohne Aufruf der Onlineroutine bereits innerhalb weniger Tage verfügbar, in extremfällen sogar mit gewissen Fachkenntnissen schnell selbst nutzbar.

(Man erinnere sich nur an das beliebte Betriebssystem bei dem man die Aktivierung immer wieder auf 30 Tage aufstocken konnte....Unendlich lange soweit ich weiss)

bye
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 18:11    Titel: Antworten mit Zitat

SeeD hat folgendes geschrieben::
Diese Hersteller sperren ja dann den Code auf den Onlineservern.


Welche? "Diese Hersteller", die überhaupt keine Online-Abfrage der Seriennummern machen? Also ungefähr so ziemlich alle "normalen" Spiele und Anwendungsprogramme, die mein Freundeskreis und ich in den letzten Jahren gekauft haben? (Wir sind nicht so die Rollenspieler, bei denen man sich auf dem Server des Herstellers registrieren muß. Cool)
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 18:46    Titel: Antworten mit Zitat

*Warum stelle ich mir gerade eine Horde Anwälte vor, die in der Verhandlung sitzen und auf ihren Laptops ein allseits bekanntes MMORPG spielen*
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Smiler
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 11:42    Titel: Antworten mit Zitat

Adromir hat folgendes geschrieben::
*Warum stelle ich mir gerade eine Horde Anwälte vor, die in der Verhandlung sitzen und auf ihren Laptops ein allseits bekanntes MMORPG spielen*

Was dann die Frage aufwirft was bedeutet am Ende der Verhandlung die Verabschiedung
"wir sehen uns in der nächsten Instanz" Auf den Arm nehmen , wirklich Smilie
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Caesar
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 318

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 22:50    Titel: Antworten mit Zitat

Adromir hat folgendes geschrieben::
Caesar hat folgendes geschrieben::

Und Administrativ betrachtet macht es für die Datenbank des Forums auch keinen nennenswerten Unterschied ob man alte Beiträge jetzt editiert oder mehrere Postings hintereinander abschickt.


Na aber sicher das. Bei einem editierten Beitrag ist nur ein Datensatz in der Datenbank, für jeden angehängten Beitrag ein weiterer.. Aber das ist ja hier nicht das Thema.


Und?
Das sind ca. 12 Bytes mehr, jeweils 4 für einen Key. Z.b. einmal die Threadnummer, den Postcount und den RK des Urhebers. Der Text bleibt ja gleich groß.
Und diese 12 Bytes stellen wir in Relation zu einer 500 GByte Platte und einer Blockgröße von 512 Bytes.
Die Wahrscheinlichkeit, daß eine Datei deswegen einen Block mehr einnimmt ist unwahrscheinlich, da muß ich schon sehr viel hintereinander Posten.


Also unglaublich viele Daten, wirklich! Mit den Augen rollen


Zitat:

Aber um ein paar Dinge zu kommentieren: Es hat hier ja niemand behauptet, daß das verbreiten der Seriennummer ein Urheberrechtsverstoß darstellt, in dem Sinne, als das die Seriennummer selbst ein Werk darstellt, sondern nur, daß es einen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen gegen die Software darstellt.

Ob die Lizenzbestimmungen vor dem Kauf bekannt wurden oder nicht, ist von Fall zu Fall unterschiedlich und kann nicht einfach so als Argument herangezogen werden..


Doch kann es, denn wenn der Fall zutrifft, daß sie nicht vor dem Kauf eingesehen werden konnten, dann gibt es keinen Verstoß gegen die speziellen Nutzungsbedingungen, da diese nicht existent sind.
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