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Verfasst am: 24.02.09, 11:12 Titel: Vollmacht zum Abstellen von Paketen über eine dritte Person
Hallo,
bin mal wieder im Auftrag eines guten Freundes unterwegs.
Es geht hier um ein Paket, welches angeblich bei ihm zu Hause abgeliefert wurde aber dort nie ankam (Warenwert knapp unter 500 EUR)
Nachdem mein Kollege den Paketspediteur kontaktierte, wie dies angehen kann, legte ihm der Paketspediteur eine Vollmacht vor, die das einfache Abstellen von Paketen auf dem Grundstück ohne jemanden dort anzutreffen erlaubt.
Das lustige an der Sache ist nun, dass eine dritte Person diese Vollmacht vor 3 Jahren ausgefüllt, mit i.A. unterschrieben und an den Paketspediteur übergeben hat.
Wie kann das sein, wo besteht jetzt die Rechtsgrundlage und mit welchem Recht kann die Dritte ohne eine schriftliche Vollmacht zu haben eine Verfügung an den Paketspediteur mit i.A. unterzeichnen?
Die Dritte behauptet natürlich, das ganze sei von meinem Freund mündlich erteilt worden.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 24.02.09, 15:44 Titel: Re: Vollmacht zum Abstellen von Paketen über eine dritte Per
Furious_Fear hat folgendes geschrieben::
bin mal wieder im Auftrag eines guten Freundes unterwegs.
Dem Freund wird sicher besser im passenden Forum geholfen werden können - verschiebibert. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Was nachträgliche Weisungen etc angeht, lies mal § 418 HGB.
Natürlich kann niemand für einen Dritten eine entsprechende Weisung erteilen, es sei denn, er wurde dazu vom Dritten legitimiert. Bei Firmen sind die entsprechenden Logistiksachbearbeiter, die ihre Post mit i. A. auf dem Firmenbogen unterschreiben, auch legitimiert nachträglich über die Lieferung zu verfügen.
Handelt es sich hier um eine Firma, wo vor drei Jahren ein damals dort beschäftigter Sachbearbeiter eine entsprechende Weisung erteilt hat?.
Sollte es sich in diesem Fall um eine Privatperson handeln, die niemals eine entsprechende Weisung erteilt hat, so stinkt das Ding doch 10 Meilen gegen den Wind. Da wird dem Geschädigten wohl nichts anderes übrig bleiben als die Angelegenheit einem Transportrechtsanwalt zu übergeben und Anzeige gegen Unbekannt wegen Urkundenfälschung und (versuchter) Unterschlagung bw versuchten Diebstahls zu erstatten. Oder ist der Aussteller der angeblichen Verfügung bekannt?
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