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Kobald FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 02.02.2009 Beiträge: 45
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Verfasst am: 26.02.09, 08:33 Titel: Trockenraum |
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Mehrfamilienhaus 6 Parteien. In dem Haus gibt es kein Trockenraum. Aber es gibt einen Trockenplatz. Der Vermieter hat im Mietvertrag festgelegt das die Wäsche auf den Trockenplatz zu trocknen und der Mieter sich für eine Wäschespinne selbst zu kümmern hat. Es sei den man hat einen Trockner. Da Fam.A keinen Trockner hatt, kann der Vermieter von Fam.A verlangen das die Wäsche im Freien getrocknet wird da es ja kein Trockenraum gibt. bzw kann ich auf einen Trockenraum bestehen? Den wen es 1 Woche regnet wird ja meine Wäsche nicht trocken im Freien. |
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Karsten FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
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Verfasst am: 26.02.09, 08:36 Titel: |
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Was man nicht gemietet hat, kann man auch nicht verlangen. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr. |
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ralph12345 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.04.2007 Beiträge: 704 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 26.02.09, 08:39 Titel: |
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Das trocknen von Wäsche in der Wohnung dürfte zum bestimmungsgemäßen Gebrauch einer Wohnung gehören und kaum wirksam zu untersagen sein, erst recht, wenn der Vermieter fordert, draußen zu trocknen und das Wetter das nicht hergibt. Für eventuelle Schimelschäden durch große Feuchtigkeit ist allerdings der Mieter haftbar.
Auf einem Trockentaum bestehen kann ein Mieter nicht, solange der nicht per Mietvertrag zugesichert wurde. |
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ktown FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
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Verfasst am: 26.02.09, 08:47 Titel: Re: Trockenraum |
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Kobald hat folgendes geschrieben:: | Der Vermieter hat im Mietvertrag festgelegt das die Wäsche auf den Trockenplatz zu trocknen und der Mieter sich für eine Wäschespinne selbst zu kümmern hat. |
Wenn dieser Trockenplatz im Freien ist, wird dieser teil des Mietvertrages wohl vor Gericht nicht stand halten, da damit die Möglichkeit des Wäsche trocknens witterunsgbedingt eingeschränkt wäre und somit eine Einschränkung des Mieters. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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Kobald FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 02.02.2009 Beiträge: 45
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Verfasst am: 26.02.09, 08:50 Titel: |
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Im Mietvertrag steht halt das das Trocknen der Wäsche in der Wohnung unzulässig sei und nicht gestattet ist. Vorgesehen ist hier ein Trockenplatz. Es sei den man hat einen Trockner. Wie soll man sich verhalten? |
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Karsten FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
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Verfasst am: 26.02.09, 08:55 Titel: |
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Es ist schon mehrfach gesagt worden und stimmt auch so: Das Verbot des Trocknens in der eigenen Wohnung wird unwirksam sein. Das kann der Vermieter eigentlich nicht verbieten; - von möglichen Individualvereinbarungen sehen wir mal ab.
Es ist aber auch schon gesagt worden, dass für eventuellen Schimmelbefall im Gefolge des Wäschetrocknens der Mieter haftbar gemacht werden kann. |
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ktown FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
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Verfasst am: 26.02.09, 09:01 Titel: |
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Karsten hat folgendes geschrieben:: | Es ist aber auch schon gesagt worden, dass für eventuellen Schimmelbefall im Gefolge des Wäschetrocknens der Mieter haftbar gemacht werden kann. |
Wenn die Ursache dafür im trocknen der Wäsche begründet und bewießen ist _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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Karsten FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
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Verfasst am: 26.02.09, 09:06 Titel: |
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Was geht denn sonst aus dem Satz hervor?
Das Recht Haben nicht gleich Recht Bekommen ist, stimmt natürlich. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr. |
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ktown FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
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Verfasst am: 26.02.09, 09:30 Titel: |
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Diesen Begriff kenne ich so nicht. Daher wollte ich es nochmals hervorheben....  _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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ralph12345 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.04.2007 Beiträge: 704 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 26.02.09, 09:39 Titel: |
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Be Schimmelbefall stellt sich generell die Frage nach der Ursache. Liegt die im flaschenLüftungsverhalten und übermäßigem Feuchtigkeitseintrag durch den Mieter begründet, ist der haftbar. Ist die fehlerhafte Bauausführung Schuld, muß der Vermieter den Mangel beseitigen. Daß der VM sagt die Wohnung hat einen Baumangel, das kann Schimmeln, daher trocknest Du Mieter die Wäsche im Freien ist nicht. Der VM kann eine Wohnung nicht vermieten und glichzeitig dem Mieter die Nutzung als Mietwohnung untersagen. Zur Nutzung als Mietwohnung gehlört das Wäschetrocknen. |
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Werner FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 7530 Wohnort: Koblenz
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Verfasst am: 27.02.09, 11:45 Titel: |
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Der Mieter darf grundsätzlich einen Wäschetrockner in der Wohnung aufstellen. |
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jelly FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.05.2006 Beiträge: 937
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Verfasst am: 27.02.09, 12:23 Titel: |
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ralph12345 hat folgendes geschrieben:: | Be Schimmelbefall stellt sich generell die Frage nach der Ursache. Liegt die im flaschenLüftungsverhalten und übermäßigem Feuchtigkeitseintrag durch den Mieter begründet.... |
Flaschenlüftungsverhalten? Aha - wenn der Mieter also zuviel trinkt und demzufolge zuviel Feuchtigkeit in die Wohnung einträgt ...  |
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Kobald FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 02.02.2009 Beiträge: 45
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Verfasst am: 27.02.09, 13:16 Titel: |
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@Werner
also mit dem Trockner wurde ja genehmigt. Es ging nur darum. Wen kein Trockner vorhanden ist das die Wäsche auf den vorhergesehenen Trockenplatz zu trocknen ist und nicht in der Wohnung. |
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Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 27.02.09, 13:30 Titel: |
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Zitat: | Wen kein Trockner vorhanden ist das die Wäsche auf den vorhergesehenen Trockenplatz zu trocknen ist und nicht in der Wohnung. | Und genau diese Einschränkung dürfte, wie schon mehrere Teilnehmer dieses Threads geschrieben haben, unwirksam sein.
Beste Grüße
Metzing _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν. |
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Chub FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 20.10.2005 Beiträge: 1556
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Verfasst am: 27.02.09, 15:43 Titel: Re: Trockenraum |
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Kobald hat folgendes geschrieben:: | Den wen es 1 Woche regnet wird ja meine Wäsche nicht trocken im Freien. |
Vermieter verklagen, bei Schlecht Wetter, bzw. Miete mindern, da der Trockenplatz die zugesicherte Eigenschaft "hier kann man Wäsche trocknen" dann ja nicht hat.
An alle Schlauies, AG-und OLG-Richtersprüchlein-Zitierer, wo bitte ist die Norm, welche als bestimmungsmäßigen Gebrauch einer Wohnung das Trocknen von Wäsche berücksichtigt?
Und nach welchen Klassen soll das gestaffelt sein? Wäsche für 2, 4, 8 Personen Haushalt?
Ein schadfreies Wäschetrocknen in der Wohnung erreiche ich nur, wenn ich bei offenem Fenster heize und trockne.
Unter den normativen Ansätzen ist ein Trocknen der Wäsche in der Wohnung nicht berücksichtigt. Aus die Maus.
Ich weis Richter interpredtieren Gesetze und im Mietrecht auch massiv Naturgesetze, also schimmeln Sie schon mal los.
Was ist eigentlich, wenn in der Wohnung keine Küche drin ist, darf ich dann alternativ einen Grill in die Wohnung stellen und mein Steak dort on flame grillen, weil Essen gehört ja wohl zum vertragsgemäßen Benutzen einer Wohnung????
 _________________ Er war ein Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.
Ludwig Thoma
Nur eine tote Katze ist eine gute Katze.
Jerry Maus |
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