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Entfernungspauschale

 
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ahcars
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.12.2006
Beiträge: 56

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 06:24    Titel: Entfernungspauschale Antworten mit Zitat

Hallöchen!

Folgender Fall:

Eine Person fährt im Jahr 2007 ab dem Monat Juli von ihrem Wohnort knapp 20 km zu ihrem Arbeitgeber und hat dieses auch in ihrer Steuererklärung angegeben.
Diese Person hat aber einen Brief vom Finanzamt bekommen, in dem ihr mitgeteilt wurde, dass durch die maschinell durchgeführte Nachberechnung, sie keinen Anspruch auf Erstattung hat.

Wie kann das sein?

Noch eine Info:

Diese Person ist verheiratet und macht gemeinsam mit ihrem Ehemann eine Steuererklärung. Sein Arbeitsweg ist so kurz, dass er keine Angaben zu seinem Arbeitsweg in der Steuererklärung für 2007 angegeben hat.

Vielen Dank schon mal für eventuelle Antworten.

Viele Grüße

Andrea
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ulli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2007
Beiträge: 541

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 09:04    Titel: Antworten mit Zitat

ist doch ganz einfach: 110 Tage x 20 km x0,30 = 660,-- und der AN-Pauschbetrag ist 920,--: was ist günstiger?

Ulli
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ahcars
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.12.2006
Beiträge: 56

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 09:25    Titel: Antworten mit Zitat

Aber die Sache ist ja die, dass das Finanzamt nichts zurückerstatten will.
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flipmow
Gast





BeitragVerfasst am: 26.02.09, 09:33    Titel: Antworten mit Zitat

Das Finanzamt kann auch gar nichts zurückerstatten, da Ihnen nichts zusteht.

Ihre Fahrtkosten sind mit dem Arbeitnehmerpauschalbetrag abgegolten. Dieser liegt über der Höhe der Fahrtkosten.

lg flipmow
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ahcars
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.12.2006
Beiträge: 56

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 09:37    Titel: Antworten mit Zitat

flipmow hat folgendes geschrieben::
Das Finanzamt kann auch gar nichts zurückerstatten, da Ihnen nichts zusteht.

Ihre Fahrtkosten sind mit dem Arbeitnehmerpauschalbetrag abgegolten. Dieser liegt über der Höhe der Fahrtkosten.

lg flipmow


Ja, das hat der Typ vom Finanzamt auch gerade gesagt. Die Fahrtkosten liegen unterm dem Pauschbetrag.

Grrr. Da denkt ma, dass man noch was zurückerstattet bekommt und dann sowas.
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Ronald
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 09:54    Titel: Antworten mit Zitat

ahcars hat folgendes geschrieben::
Grrr. Da denkt ma, daß man noch was zurückerstattet bekommt und dann sowas.


Ich hoffe, daß Sie nicht auch zu den Leuten gehören, die denken, daß das Finanzamt die Fahrtkosten erstattet!

Das Finanzamt erstattet nur die darauf entfallende Einkommensteuer, soweit nicht die Kosten bereits pauschal abgegolten sind.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald
_________________
Vielen Dank für positive Bewertungen...

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
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ahcars
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.12.2006
Beiträge: 56

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 10:11    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr glücklich Falsch gehofft! Sehr glücklich

Naja, jetzt ist man wieder etwas schlauer. Sehr glücklich
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