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Eine Person fährt im Jahr 2007 ab dem Monat Juli von ihrem Wohnort knapp 20 km zu ihrem Arbeitgeber und hat dieses auch in ihrer Steuererklärung angegeben.
Diese Person hat aber einen Brief vom Finanzamt bekommen, in dem ihr mitgeteilt wurde, dass durch die maschinell durchgeführte Nachberechnung, sie keinen Anspruch auf Erstattung hat.
Wie kann das sein?
Noch eine Info:
Diese Person ist verheiratet und macht gemeinsam mit ihrem Ehemann eine Steuererklärung. Sein Arbeitsweg ist so kurz, dass er keine Angaben zu seinem Arbeitsweg in der Steuererklärung für 2007 angegeben hat.
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