Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Einspruchsentscheidung (neuer Bescheid)
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Einspruchsentscheidung (neuer Bescheid)

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Steuerrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Steuerpilz
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.09.2008
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 19:41    Titel: Einspruchsentscheidung (neuer Bescheid) Antworten mit Zitat

Hallo an alle,

ich habe da eine Verfahrensfrage. Angenommen zwei Ehegatten haben nun eine Einspruchsentscheidung bekommen. Im Vorfeld lief eine Grunderwerbsteuerangelegenheit. Beide hatten Einspruch eingereicht etc. Diese wurden abgelehnt mit der Einspruchsentscheidung. Nun meine Frage ergeht nach der Einspruchsentscheidung erneut ein Bescheid? Ansich sollte es ja so sein, da zudem AdV beantragt und bewilligt wurde (Zinsen). Und wie ist es dann mit der Zahlungsfrist? Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen.

Danke euch bereits im vorraus.

Grüße
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Ronald
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 21:03    Titel: Re: Einspruchsentscheidung (neuer Bescheid) Antworten mit Zitat

Steuerpilz hat folgendes geschrieben::
Hallo an alle,

ich habe da eine Verfahrensfrage. Angenommen zwei Ehegatten haben nun eine Einspruchsentscheidung bekommen. Im Vorfeld lief eine Grunderwerbsteuerangelegenheit. Beide hatten Einspruch eingereicht etc. Diese wurden abgelehnt mit der Einspruchsentscheidung. Nun meine Frage ergeht nach der Einspruchsentscheidung erneut ein Bescheid?


Nein. Als einfachster Grund: Es hat sich ja nichts an dem ursprünglichen Bescheid geändert. Er gilt weiterhin.

Steuerpilz hat folgendes geschrieben::
Ansich sollte es ja so sein, da zudem AdV beantragt und bewilligt wurde (Zinsen).


Nein, die AdV ist auch kein Grund für einen neuen Steuerbescheid.

Steuerpilz hat folgendes geschrieben::
Und wie ist es dann mit der Zahlungsfrist?


Öhm - dies dürfte 1 Monat nach dem Ende der AdV sein...

Steuerpilz hat folgendes geschrieben::
Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen.

Danke euch bereits im vorraus.

Grüße


Mit freundlichen Grüßen

Ronald
_________________
Vielen Dank für positive Bewertungen...

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 21:48    Titel: Re: Einspruchsentscheidung (neuer Bescheid) Antworten mit Zitat

Steuerpilz hat folgendes geschrieben::
ergeht nach der Einspruchsentscheidung erneut ein Bescheid?

Nein (siehe schon Beitrag von Ronald). Die Einspruchsentscheidung bestätigt ja nur den ursprünglichen Bescheid, vgl. § 367 Abs. 2 S. 3 AO.

Zitat:
Einer Einspruchsentscheidung bedarf es nur insoweit, als die Finanzbehörde dem Einspruch nicht abhilft.

Jetzt kann man grds. nur noch Klage zum Finanzgericht erheben. Dürfte auch in der Rechtsbehelfsbelehrung stehen, die der Einspruchsentscheidung beigefügt ist bzw. beigefügt sein sollte.

Normalerweise bekommt man dann noch eine Mitteilung über das Ende der AdV. Und einen Zinsbescheid (AdV-Zinsen).
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Ronald
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 22:42    Titel: Re: Einspruchsentscheidung (neuer Bescheid) Antworten mit Zitat

jurico hat folgendes geschrieben::
Dürfte auch in der Rechtsbehelfsbelehrung stehen, die der Einspruchsentscheidung beigefügt ist bzw. beigefügt sein sollte.


Falls die Rechtsbehelfsbelehrung mal fehlen sollte (kenne ich nur aus der Theorie), dann hat man 1 Jahr Zeit zur Klage... , außer: Die Behörde reicht die Rechtsbehelfsbelehrung nach. Dann hat man natürlich wieder nur 1 Monat Zeit.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald
_________________
Vielen Dank für positive Bewertungen...

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Steuerpilz
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.09.2008
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 09:58    Titel: Antworten mit Zitat

Zunächst erst einmal vielen Dank für die Antworten.
Also es wäre dann so, dass wenn auf der EE steht, dass Sie Gelegenheit haben bis zum 12.3.2009 oder was, Zeit hätten Klage einzureichen, und ab da an, wenn die EE rechtskräftig wird, noch einen Monat Zeit hat den Betrag zu zahlen. Oder kann es auch sein, dass der Betrag zusammen mit den festgesetzten Zinsen in einem Bescheid kommt, und man dadurch Klarheit bekommt, bis wann man zahlen soll??
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 22:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Fälligkeit der Grunderwerbsteuer richtet sich nach § 15 GrEStG. Grundsätzlich ist die Steuer also 1 Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig.

Wenn man Einspruch einlegt, AdV beantragt und auch AdV gewährt bekommt, dann dann endet die AdV normalerweise 1 Monat nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung (entspricht Ablauf der Klagefrist). Normalerweise steht im AdV-Bescheid ein Datum, wann die AdV endet. Dann darf der Steuerbescheid wieder vollzogen werden, d. h. die Steuer ist dann wieder fällig.

Ronald hat folgendes geschrieben::
dies dürfte 1 Monat nach dem Ende der AdV sein

M. E. nicht richtig. Das Finanzamt wird doch keinen zusätzlichen Monat warten, obwohl der Steuerbescheid mit Ende der AdV schon wieder vollziehbar ist
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Steuerrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.