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Einverständniserklärung = Schuldanerkenntnis = Verjährung?

 
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crazyminx
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.02.2009
Beiträge: 38
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 12:57    Titel: Einverständniserklärung = Schuldanerkenntnis = Verjährung? Antworten mit Zitat

Hallo,

vielleicht kann mir ja bei diesem Fall jemand weiterhelfen?!

Person A hat 2003 in einer Mietwohnung von Person B gewohnt.
Nach Auszug blieb ein offener Betrag von ca. 1300 Euro, die Person A noch an Person B zahlen musste.
Ende 2003 hat Person A eine Einverständniserklärung unterschrieben an Person B monatlich 150 Euro zu zahlen, was aufgrund der finanziellen Lage nicht möglich war.
Die Einverständniserklärung wurde formlos und ohne Anwalt unterschrieben.

Nun hat Person A in 2009 an Person B die Einrede der Verjährung geltend gemacht.
Es wurde kein Mahn,- oder Vollstreckungsbescheid erstellt.

Person B schreibt nun zurück, dass Person A mit der Einverständniserklärung ein Schuldanerkenntnis unterschrieben habe.
Dieses würde die Verjährung auf 30 Jahre hochsetzen, sodass die Schulden nach wie vor zu zahlen seien.

Kann die Unterschrift auf eine Einverständniserklärung die Verjährung aussetzen bzw. auf 30 Jahre hochsetzen?
Oder gilt dabei auch die normale Verjährung von 3 Jahren, die hier ja eingetreten wäre?
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Ronald
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 13:35    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin mir sicher, daß hier die Verjährung von nur 3 Jahren gilt.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald
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Vielen Dank für positive Bewertungen...

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 13:38    Titel: Antworten mit Zitat

Ohne die Vereinbarung im Wortlaut zu kennen, ist es schwierig, hierauf eine Antwort zu geben.

Woraus resultieren die Schulden (Mietschulden, NK o.ä.) bzw. wann sind die Schulden entstanden ?

Gruss
report
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Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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crazyminx
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.02.2009
Beiträge: 38
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 14:39    Titel: Antworten mit Zitat

Nach Rücksprache mit Person A und Einsicht in die Papierlage folgender Zusatz...

Es handelt sich um Mietschulden aus 01-04.2003 und NK aus 2002 und NK aus 2003.
Letztere Abrechnung datiert Mai 2004.
Insgesamt sogar ca. 2500 Euro mittlerweile.

Die Einverständniserklärung wurde im April 2003 unterschrieben und bezieht sich nur auf die entstandenen Mietschulden, nicht auf die danach geschriebenen NK-Abrechnungen.

Also würde das (wenn die Erklärung so gewertet werden würde) Schuldanerkenntnis ja nur die 3jährige Verjährungsfrist wieder in Gang setzen... wonach die Verjährung ja ebenfalls schon lange eingetreten wäre.
Zumindest verstehe ich die Rechtslage so.
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 14:42    Titel: Antworten mit Zitat

So sieht das aus. Denkbar schlecht sieht das aus.

Beste Grüße

Metzing
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Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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crazyminx
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.02.2009
Beiträge: 38
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 14:50    Titel: Antworten mit Zitat

Für wen jetzt?
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 14:54    Titel: Antworten mit Zitat

Für die arme Sau, die sich so lange hat vertrösten lassen und einem falschen Freund vertraut hat.
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Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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crazyminx
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.02.2009
Beiträge: 38
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 15:02    Titel: Antworten mit Zitat

Ahja also der ehemalige Vermieter von Person A.
Aber befreundet waren die beiden nie Winken

Vielen Dank schonmal.
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