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Musterbriefe urheberrechtlich geschützt?

 
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apfelmaxx
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.01.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 15:07    Titel: Musterbriefe urheberrechtlich geschützt? Antworten mit Zitat

Hallo liebe Community!

Angenommen, jemand stellt in einem Selbsthilfeforum im Internet einige selbsterstellte Musterbriefe etwa als Vorlage für Anschreiben an Krankenkassen zur Verfügung. Die Musterbriefe enthalten keine persönlichen Angaben des Erstellers.

Meine Frage: ist bei diesen zur Verfügung gestellten Musterbriefen eine gewisse Schöpfungshöhe vorhanden, so dass der Betreiber des Selbsthilfeforums verpflichtet wäre, die Mustervorlagen zu löschen, wenn der Autor die Löschung seiner erstellten Vorlagen fordert? Ich weiß halt nur, dass bei den meisten Beiträgen in Foren eine gewisse Schöpfungshöhe fehlt und somit der Betreiber des Forums nicht verpflichtet ist, Beiträge nach Aufforderung des Beitragerstellers zu löschen. Bei Musterbriefen bin ich ratlos.

Freu mich über Antworten, gern auch via PN.

Viele Grüße

apfelmaxx
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 17:14    Titel: Re: Musterbriefe urheberrechtlich geschützt? Antworten mit Zitat

apfelmaxx hat folgendes geschrieben::
ist bei diesen zur Verfügung gestellten Musterbriefen eine gewisse Schöpfungshöhe vorhanden,


Das ist jeweils im Einzelfall zu prüfen.

apfelmaxx hat folgendes geschrieben::
so dass der Betreiber des Selbsthilfeforums verpflichtet wäre, die Mustervorlagen zu löschen, wenn der Autor die Löschung seiner erstellten Vorlagen fordert


Dazu wäre er u.U. auch dann nicht berechtigt, wenn er aufgrund der Schöpfungshöhe ein Urheberrecht begründen könnte. Denn sehr wahrscheinlich hat er dem Forenbetreiber durch das Posten konkludent ein zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an seinen Beiträgen - zumindest im Rahmen des gegebenen Forums - erteilt.

Ergo ist die Hürde für eine Löschpflicht von Beiträgen nicht erst die Schöpfungshöhe, sondern bereits die Frage der generellen Anspruchsgrundlage.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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