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Unterhaltszahlung während meiner 2ten Ausbildung

 
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Sven1985
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.02.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 15:46    Titel: Unterhaltszahlung während meiner 2ten Ausbildung Antworten mit Zitat

Hallo grüßt euch !!!

So ich habe folgendes Problem.
nach meinen 9 Monaten Zivildienst habe ich im Januar 09 in einer neuen Firma angefangen dort wurde ich nach leider 4 Tagen gekündigt weil es dort keine Arbeit gibt ( den Arbeitsvertrag hatte ich schon im November abgeschlossen wo es anscheint noch mehr Arbeit gab. )

Da es ja nun in der Stahlindustrie sehr schlecht aussieht und ich das auch nicht mein Lebenlang machen wollte ( damals die AUsbildung gemacht weil meine Freundin schwanger war ich mir das ganze angeschaut hab und es besser war als nichts oder was was mir garnicht liegt habe ich es dann gemacht. )
Jetzt wollte ich gerne eine Ausbildung machen die mich mehr Interessiert ( Kranken und Gesundheits / Altenpflege ) und ich auch die Chance dazu von einem Betrieb bekommen würde.
Habe ich auf dem Jugendamt nachgefragt in wie fern ich das machen könnten wegen dem UNterhalt die gute Frau sagte aber nur das ich das vom Gesetz her nicht dürfte auch wenn es momentan schlecht in der stahlindustrie aussehen würde. Ich könnte ja irgendwas machen + einen nebenjob... das einzige was ich machen dürfte wäre eine Weiterbildung.
Ist ja nicht so als ob ich nicht bezahlen will, ich will halt nur einen Beruf lernen der mir eher liegt wo ich anderen Menschen helfen kann und wo ich von ausgehen kann das diesere eine bessere Beruflichezukunft hat als das was ich jetzt mache. Weil wenn ich bedenke das ich eine Weiterbildung machen darf und die mitunter wohl viel längerdauert als eine 2te ausbildung ist es von dem Jugendamt ja schon irgendwie frech aber was schriftliches konnte sie mir nicht vorlegen wo das beschrieben steht das ich keine 2te Ausbildung machen darf.

würde mich freuen wenn mir irgendwer helfen kann oder einen rat geben könnte wo ich mich am besten erkundigen kann ( p.s. das Arbeitsamt konnte mir diese frage auch schon nicht beantworten Traurig )

Wie ist die Rechtslage?
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Sven1985
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.02.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 17:04    Titel: Antworten mit Zitat

habe die selber frage schon in einem anderen Forum gestellt wo ich als antwort bekommen hab das es ein bisschen durcheinander anhört

also es geht darum das ich eine 2te ausbildung machen möchte und ich wissen möchte ob ich in der zeit wirklich den kindesmindestunterhalt zahlen muss ?
weil bei knapp 730 euro ausbildungsvergütung und bei knapp 390 euro miete + nebenkosten scheint mir das unschaffbar zu sein

danke schon mal im vorraus
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Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 17:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Ausbildung wird Ihnen nicht verboten, allerdings werden Sie auch nicht so gestellt als hätten Sie lediglch ein Ausbildungseinkommen zur Verfügung.

Dann muß eben neben der Ausbildung ein weiterer Aushilsjob angetreten werden

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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Sven1985
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.02.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 17:42    Titel: Antworten mit Zitat

kk vielen dank schon mal nur denke ist ist es auch nicht so leicht einen nebenjob zu finden wenn man dann im schichtdienst ist na gut ich versuche mal mein glück
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