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Verfasst am: 25.02.09, 18:25 Titel: Haustür eingeschlagen, was nur tun bitte hilfe
hi,
vor 2 tagen wurde ein freund von mir vom bahnhof von ca 6 leuten verfolgt die ihn schlagen wollten. da ich ca 10 min vom bahnhof wohne ist er zu mir gerannt, ich hab ihn reingelassen und die polizei angerufen. und dann machte es buuum das glas von der tür ist kaputt und das holz der Tür ist stark beschädigt. die leute sind sofort weggelaufen und die polizei kam natürlich 1 min zu spät.
die Polizei ermittelt zur zeit noch aber was kommt im schlimmsten fall auf mich zu?
kann ich das über die haftpflichtversicherung des freundes machen, obwohl er die tür selbst nicht beschädigt hat?
und was ist wenn ich einen namen von den 6 kenne aber dieser die tür nicht beschädigt hat, muss er das dann zahlen wegen mitschuld oder ähnliches?
ich habe nur eine glas versicherung
ich bin am verzweilfen zur zeit sieht es aus als ob die tür komplett ersetzt werden muss ich die tür hat ca 4000 euro gekostet.
kann ich das über die haftpflichtversicherung des freundes machen, obwohl er die tür selbst nicht beschädigt hat?
Das ist zumindest mal eine Idee. Es käme ein Anspruch auf Schadensersatz wegen der Realisierung einer geschäftstypischen Gefahr bei der echten Geschäftsführung ohne Auftrag in Betracht ("Rettungsfälle"). Der Anspruch ist natürlich gegen den "Geretteten" gerichtet, er haftet. Weil er aber eine Privathaftplicht hat, könnte er wiederum einen Anspruch auf Regulierung durch seine Versicherung haben. Das Problem wird sein, dass das Eintreten der Tür durch die Verfolger vielleicht nicht unbedigt typisch ist. Andererseits ist auch die Gesamtsituation ungewöhnlich gewesen, so dass ich es jedenfalls mal für vertretbar halte.
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
Verfasst am: 26.02.09, 19:17 Titel:
Hallo,
ist die Tür bzw. das Objekt Eigentum?
Dann dürften bzgl. des Glasschadens allerdings keine Unwägbarkeiten bestehen.
Dafür ist die Glasversicherung da.
Als Mieter wäre es mA Sache des Eigentümers die Tür instandzusetzen und dieser muß hoffen, daß die Schuldigen auch erwischt werden.
Was die Kenntnis einer MIttäterschaft angeht, wäre diese Frage für sich besser im Strafrecht aufgehoben.
Daß hier eine strafrechtlich relevante Sachbeschädigung vorliegt ist wohl ohne Zweifel.
Vom Rechtsempfinden her würde ich hier bei allen, die bei der Beschädigung dabei waren (also auch die nicht aktiv tätigen), eine gesamtschuldnerische Haftung für den angerichteten Schaden annehmen. _________________ chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr
ist die Tür bzw. das Objekt Eigentum?
Dann dürften bzgl. des Glasschadens allerdings keine Unwägbarkeiten bestehen.
Dafür ist die Glasversicherung da.
Als Mieter wäre es mA Sache des Eigentümers die Tür instandzusetzen und dieser muß hoffen, daß die Schuldigen auch erwischt werden.
Was die Kenntnis einer MIttäterschaft angeht, wäre diese Frage für sich besser im Strafrecht aufgehoben.
Daß hier eine strafrechtlich relevante Sachbeschädigung vorliegt ist wohl ohne Zweifel.
Vom Rechtsempfinden her würde ich hier bei allen, die bei der Beschädigung dabei waren (also auch die nicht aktiv tätigen), eine gesamtschuldnerische Haftung für den angerichteten Schaden annehmen.
ja, Eigentum
die Tür muss aber komplett ausgetauscht werden und dafür haben wir keine versicherung.
ich habe heute bei der polizei angerufen aber die haben mir gesagt das nur der haftet der sie auch beschädigt hat aber das kann doch nicht sein? ich meine die leute doch doch einfach sagen sein ich wars nicht und das geht dann die ganze zeit im kreis.... bei den tätern...
ich versteh das ganze alles nicht... das kann doch nicht sein das bei mir jemand um 15 uhr mittags die haustür einschlägt.. die polizei einen namen hat der 100% dabei war und ich trozdem der gearschte bin..., ich könnte heulen...
das kann doch wirklich nicht so einfach sein davon zu kommen...
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