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Stellplatz

 
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Kobald
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Anmeldungsdatum: 02.02.2009
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 20:27    Titel: Stellplatz Antworten mit Zitat

Im Mietvertrag steht es wird vermietet 3 Zimmer usw. Ferner werden vermietet 1 Stellplatz. Die Miete beträgt.....€ beim Stellplatz steht kein Betrag da. Vermieter sagte erst wen ein Carport steht fallen Gebühren an. Sie können den Stellplatz unentgeltlich bis dahin benutzen. Carport wurde gebaut. Vermieter kommt mit einen Vertrag Stellplatz wo die Stellplatz miete drin steht. Muß der Vertrag unterschreiben werden, weil im Mietvertrag steht Ferner werden vermietet 1 Stellplatz. Aber es steht bei der aufgeführten Miete------€
der Stellplatz leer......€ da. Wie verhält man sich um kein Ärger zu machen.
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RM
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 07:07    Titel: Re: Stellplatz Antworten mit Zitat

Kobald hat folgendes geschrieben::
Wie verhält man sich um kein Ärger zu machen.


Wenn man keinen Ärger machen will, sollte man vielleicht die zusätzliche Miete einfach akzeptieren. Es war schließlich genau so vereinbart. Wenn man streiten will, wird der Vermieter vielleicht daran scheitern, dass er die bestehende (mündliche) Vereinbarung beweisen muss.
Wenn der Mieter die bestehende Vereinbarung erfolgreich bestreitet, wird der Carport wohl als Modernisierung anzusehen sein und die Jahresmiete wird um 11% der Herstellungskosten erhöht. Diese Erhöhung kann der Vermieter durch einseitige Erklärung verlangen. Die Zustimmung des Mieters ist dabei nicht erforderlich.
An Ende dürfte die Differenz zwischen der Einigung und dem für den Mieter vordergründig sogar erfolgreichenrelativ Streit bescheiden ausfallen.
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Kobald
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.02.2009
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 09:13    Titel: Antworten mit Zitat

mmh zählt das als Modernisierung das Carport. Dachte nur wen an der Wohnung was gemacht wird, der den gebrauch der Wohnung erhöht. Aber das hat doch mit der Wohnung nichts zu tun. Vergleich es nur damit weil jemand gesagt hat Treppenhausrenovierung (Malern) darf auch keine Mieterhöhung erfolgen weil es nicht zum gebrauch des Wohnzwecks dient bzw Steigerung ??
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Motz
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Anmeldungsdatum: 31.01.2007
Beiträge: 350

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 09:15    Titel: Antworten mit Zitat

@RM,
m.W. bezeichnet das Gesetz eine Modernisierung als Maßnahmen des Vermieters, die entweder den Gebrauchswert der Wohnung nachhaltig erhöhen oder die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern. Maßnahmen zur nachhaltigen Einsparung von Wasser, Heizenergie und Energie allgemein gelten ebenfalls als Modernisierung.

Trifft das denn tatsächlich auch auf ein Carport zu? Smilie

Der Mietvertrag in seiner ursprünglichen Form ist m.E. einzuhalten. Also nix Miete für Stellplatz und nix Miete für Carport.
Natürlich braucht der Mieter den neuen Vertrag nicht zu unterschreiben.
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jelly
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Anmeldungsdatum: 30.05.2006
Beiträge: 937

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 12:03    Titel: Antworten mit Zitat

Kobald hat folgendes geschrieben::
... weil jemand gesagt hat Treppenhausrenovierung (Malern) darf auch keine Mieterhöhung erfolgen weil es nicht zum gebrauch des Wohnzwecks dient bzw Steigerung ??


Malern ist in der Regel eine Instandsetzungsarbeit - die bezahlt der Vermieter allein, egal, ob in oder vor der Wohnung. Aber Arbeiten im Aussenbereich - z.B. Pflanzen neuer Bäume, Einzäunen des Containerstellplatzes oder Anlegen eines Spielplatzes - sind Maßnahmen, die "die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern" - also eine Modernisierung. Ich würde den Neubau eines Carports durchaus dazu zählen.

(... und um Rückfragen vorzubeugen: natürlich müsste auch ein kinderloser Mieter für einen Gemeinschaftsspielplatz mit bezahlen - auch wenn der für ihn nur Nachteile bringt.)

Mal davon abgesehen: es gibt diese mündliche Vereinbarung. Der Vermieter hat dem Mieter genug Vertrauen entgegengebracht, um auf eine schriftliche Festlegung zu verzichten. Vor Gericht wird er seinen Anspruch so also schwer durchsetzen können. Aber er kann die Modernisierungskosten umlegen - vielleicht wird es dann eine andere Summe, und sicher wird erst später gezahlt werden müssen. Das Vertrauensverhältnis wäre dann allerdings dahin. Der Mieter sollte also überlegen, ob es ihm das wert ist - vielleicht kommt er ja auch mal in eine Situation, in der er ein bischen Menschlichkeit vom Vermieter eher braucht als die rechtliche Keule.
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 12:39    Titel: Antworten mit Zitat

Motz hat folgendes geschrieben::
@RM,
m.W. bezeichnet das Gesetz eine Modernisierung als Maßnahmen des Vermieters, die entweder den Gebrauchswert der Wohnung nachhaltig erhöhen oder die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern. Maßnahmen zur nachhaltigen Einsparung von Wasser, Heizenergie und Energie allgemein gelten ebenfalls als Modernisierung.

Trifft das denn tatsächlich auch auf ein Carport zu? Smilie
Der Mietvertrag in seiner ursprünglichen Form ist m.E. einzuhalten. Also nix Miete für Stellplatz und nix Miete für Carport.
Natürlich braucht der Mieter den neuen Vertrag nicht zu unterschreiben.


1.) Wieso beziehen sie die Auslegung nur auf Wohnraum? Gilt es nicht für Mietobjekte im allgemeinen?
2) Fragen sie mal ihr Auto.....ich denke das ein Carport den "Wohnwert" für das Auto schon erhöht.....oder? Winken
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maconaut
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 15:30    Titel: Antworten mit Zitat

ktown hat folgendes geschrieben::

1.) Wieso beziehen sie die Auslegung nur auf Wohnraum? Gilt es nicht für Mietobjekte im allgemeinen?


Weil 559 BGB nur für Wohnraum gilt:

Untertitel 2 Mietverhältnisse über Wohnraum
Kapitel 2 Die Miete
Unterkapitel 2 Regelungen über die Miethöhe
§ 559 Mieterhöhung bei Modernisierung
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 17:05    Titel: Antworten mit Zitat

IM Paragraphen 559 ist aber ausdrücklich von der 'Mietsache' die Rede. Und das umfaßt alles, was mit der Wohnung gemietet wurde: Parkplätze, Balkone, Keller, Besenkammern und auch Carports ...
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Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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maconaut
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 17:16    Titel: Antworten mit Zitat

Karsten hat folgendes geschrieben::
IM Paragraphen 559 ist aber ausdrücklich von der 'Mietsache' die Rede. Und das umfaßt alles, was mit der Wohnung gemietet wurde: ...


Eben. Die Frage war, warum 559 nur für Wohnraum gelten sollte.

Zitat:
Wieso beziehen sie die Auslegung nur auf Wohnraum? Gilt es nicht für Mietobjekte im allgemeinen?


Wenn Stellplatz mit Wohnung gemietet, so stellt eine Modernisierung des Platzes eine Verbesserung des Gebrauchwerts dar. Wenn Stellplatz extra gemietet wurde, dann nicht. 559 BGB gilt eben nicht allgemein.

Auf den konkreten Beispielfall bezogen würde ich davon ausgehen, dass das Carport eine Verbesserung des Gebrauchwerts darstellt. Darum ging es aber in ktowns Frage nicht (oder nur sekundär).
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 17:29    Titel: Antworten mit Zitat

Dann sind wir uns doch einig.
Ich hatte ktowns Satz nicht als Frage verstanden, sondern als Entgegnung auf die Aussage von Motz, die sich wieder auf RM bezog, der wieder ... oder so.Winken
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 18:43    Titel: Antworten mit Zitat

Karsten hat folgendes geschrieben::
Dann sind wir uns doch einig.
Ich hatte ktowns Satz nicht als Frage verstanden, sondern als Entgegnung auf die Aussage von Motz, die sich wieder auf RM bezog, der wieder ... oder so.Winken


also ich würde sagen: oder so.. Winken Lachen
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Claudia S.
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Anmeldungsdatum: 27.08.2006
Beiträge: 156
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 28.02.09, 09:34    Titel: Antworten mit Zitat

Mal unabhängig von der rechtlichen Seite: Wieso hält man sich nicht einfach an das, was ausgemacht wurde?
_________________
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habe keine
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 28.02.09, 11:17    Titel: Antworten mit Zitat

Claudia S. hat folgendes geschrieben::
Mal unabhängig von der rechtlichen Seite: Wieso hält man sich nicht einfach an das, was ausgemacht wurde?
Wo leben Sie denn? Wer sich an Absprachen und Vereinbarungen hält, hält sich wahrscheinlich auch an Geschwindigkeitsbeschränkungen, gibt zuviel gezahltes Wechselgeld zurück, schickt doppelt gelieferte Ware ohne Aufforderung an das Versandhaus zurück und zahlt seine Rechnungen spätestens bei Fälligkeit... Mit den Augen rollen


Ich erspare mir den Ironie-Smiley, okay?
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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 09:50    Titel: Antworten mit Zitat

Träumen wird doch mal erlaubt sein..... Winken
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