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8 €URO für Personalausweis ???

 
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HesemeHeseme
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Anmeldungsdatum: 23.03.2007
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 12:18    Titel: 8 €URO für Personalausweis ??? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich wollte mal nachfragen, ob es überall gleich ist, das man 8 €uronen für nen Personalausweis bezahlen soll ? Der Alte ist abgelaufen ( also nicht verloren - da versteh ich ja eine Gebühr).

War doch etwas überrascht, das man für ein Pflichtdokument überhaupt Geld bezahlen soll...

Ist das bundesweit gleich, oder nur in meiner "schönen" Stadt ?

Danke für Eure Antworten
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Es ist nchit witihcg, in wlecehr Rneflohgeie die Bstachuebn in eneim Wrot snid, das ezniige, was wcthiig ist, ist dsas der estre und der leztte Bstabchue an der ritihcegn Pstoiion sehten.
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Doc_Schnaggls
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Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 475
Wohnort: Großraum Stuttgart

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 12:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

diese € 8,00 sind bundesweit gleich.

Gebühren für Personalausweise und Reispässe können auf der Seite der Bundesdruckerei (die diese erstellt) nachgelesen werden.

Warum sind Sie überrascht, dass für eine "Pflichtleistung" Geld bezahlt werden muss?

Dies gibt es durchaus mehrfach:

- AU / HU beim Auto

- Müllgrundgebühr auch wenn man gar keinen Müll entsorgt

...

Grüße,

Doc Schnaggls
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Ronny1958
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 12:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

§ 1 Abs. 6 PersAuswG (Bund) >>>

Zitat:
(6) 1Für die erstmalige Ausstellung des Personalausweises sowie für die Neuausstellung nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist eine Gebühr von acht Euro zu erheben. 2Die erstmalige Ausstellung des Personalausweises an Personen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist gebührenfrei. 3Von der Erhebung einer Gebühr kann abgesehen werden, wenn der Gebührenpflichtige bedürftig ist.


weniger als zwei Schachteln Zigaretten.
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 12:55    Titel: Antworten mit Zitat

Doc_Schnaggls hat folgendes geschrieben::
Dies gibt es durchaus mehrfach:


Mir fällt so auf Anhieb keine weitere ein.

Doc_Schnaggls hat folgendes geschrieben::
- AU / HU beim Auto


Gilt nur für Halter eines Autos

Doc_Schnaggls hat folgendes geschrieben::
- Müllgrundgebühr auch wenn man gar keinen Müll entsorgt


Kommt auf den Mietvertrag an. Ein bekannter Sänger aus Hamburg mit Hut zahlt wohl keine, da er bekanntlich im Hotel wohnt. Oder man ist Nicht-Sesshaft.

Außerdem ist die Begründung für den Anschlusszwang, dass den Kommunen der Aufwand abgegolten wird, die Entsorgungseinrichtungen vorzuhalten bzw. zu betreiben. Eine solche Müllgebühr dient daher oft gar nicht der Abfallbeseitigung selbst. (OVG OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.09.2001 - Az.: 12 A 10462/01.OVG )

Dienen die acht Euro hier der Vorhaltung der Bundesdruckerei?

Ronny1958 hat folgendes geschrieben::
weniger als zwei Schachteln Zigaretten.


Was für einen Raucher bedeutet, auf fast zwei Schachteln Zigaretten verzichten zu müssen und einem Nichtraucher nun gar nicht hilft.

Wie wird die Gebühr bei Personalausweisen denn nun tatsächlich begründet? Wurde dies schon einmal angegriffen? Gibt es dazu Urteile? Und warum ist der erste Ausweis bei Personen unter 21 gebührenfrei?

Edit: Korrektur der zitierten Person.
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Zuletzt bearbeitet von Redfox am 26.02.09, 13:40, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Ronny1958
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 13:30    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wie wird die Gebühr bei Personalausweisen denn nun tatsächlich begründet? Wurde dies schon einmal angegriffen? Gibt es dazu Urteile? Und warum ist der erste Ausweis bei Personen unter 21 gebührenfrei?


wenn mir jemand die 8 oironen mit einer 0 dahinter auf mein konto überweist, mache ich mir gedanken über die gebühr

Die Kommentare (Süßmuth/ Koch, Pass-und Personalausweisrecht, Kommentar und Vorschriftensammlung, Kohlhammer-Verlag, Stand Mai 2006) überzeugen nicht wirklich, aber ich habe auch keine Lust die Überlegungen des Gesetzgebers wiederzugeben. Ich bezweifele , dass sich da jemals jemand ernsthaft mit auseinandergesetzt hat.

Für die Kommunen ist es nach wie vor ein Zuschußgeschäft, und deswegen sind sie die wirklichen Leidtragenden.

Ich weiß nur, dass der einzige Widerspruchsfall den ich zu bearbeiten hatte ein Vielfaches der Grundgebühr an Widerspruchsgebühren (wegen der Auffanggebühr) gekostet hat und die Widersprecherin dann keine Lust mehr verspürte , den Klageweg zu beschreiten.

Es ist wie es ist....

Grüße
Ronny Winken
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Doc_Schnaggls
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Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 475
Wohnort: Großraum Stuttgart

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 13:31    Titel: Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::


Doc_Schnaggls hat folgendes geschrieben::
weniger als zwei Schachteln Zigaretten.



Einspruch, Euer Ehren! Das Zitat stammt nicht von mir! Smilie
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 13:40    Titel: Antworten mit Zitat

Doc_Schnaggls hat folgendes geschrieben::
Einspruch, Euer Ehren! Das Zitat stammt nicht von mir! Smilie


Einspruch stattgegeben.
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0Klaus
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 20:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

das hängt mit dem Verursacherprinzip zusammen. Wenn jemand 120 Jahre alt wird, dann verursacht er mehr Verwaltungsaufwand, als jemand der mit 30 von uns geht (zB auch die Dt. Staatsbürgerschaft aufgibt).
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mfg
Klaus
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