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Verfasst am: 26.02.09, 12:18 Titel: 8 €URO für Personalausweis ???
Hallo,
ich wollte mal nachfragen, ob es überall gleich ist, das man 8 €uronen für nen Personalausweis bezahlen soll ? Der Alte ist abgelaufen ( also nicht verloren - da versteh ich ja eine Gebühr).
War doch etwas überrascht, das man für ein Pflichtdokument überhaupt Geld bezahlen soll...
Ist das bundesweit gleich, oder nur in meiner "schönen" Stadt ?
Danke für Eure Antworten _________________ Es ist nchit witihcg, in wlecehr Rneflohgeie die Bstachuebn in eneim Wrot snid, das ezniige, was wcthiig ist, ist dsas der estre und der leztte Bstabchue an der ritihcegn Pstoiion sehten.
(6) 1Für die erstmalige Ausstellung des Personalausweises sowie für die Neuausstellung nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist eine Gebühr von acht Euro zu erheben. 2Die erstmalige Ausstellung des Personalausweises an Personen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist gebührenfrei. 3Von der Erhebung einer Gebühr kann abgesehen werden, wenn der Gebührenpflichtige bedürftig ist.
weniger als zwei Schachteln Zigaretten. _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 26.02.09, 12:55 Titel:
Doc_Schnaggls hat folgendes geschrieben::
Dies gibt es durchaus mehrfach:
Mir fällt so auf Anhieb keine weitere ein.
Doc_Schnaggls hat folgendes geschrieben::
- AU / HU beim Auto
Gilt nur für Halter eines Autos
Doc_Schnaggls hat folgendes geschrieben::
- Müllgrundgebühr auch wenn man gar keinen Müll entsorgt
Kommt auf den Mietvertrag an. Ein bekannter Sänger aus Hamburg mit Hut zahlt wohl keine, da er bekanntlich im Hotel wohnt. Oder man ist Nicht-Sesshaft.
Außerdem ist die Begründung für den Anschlusszwang, dass den Kommunen der Aufwand abgegolten wird, die Entsorgungseinrichtungen vorzuhalten bzw. zu betreiben. Eine solche Müllgebühr dient daher oft gar nicht der Abfallbeseitigung selbst. (OVG OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.09.2001 - Az.: 12 A 10462/01.OVG )
Dienen die acht Euro hier der Vorhaltung der Bundesdruckerei?
Ronny1958 hat folgendes geschrieben::
weniger als zwei Schachteln Zigaretten.
Was für einen Raucher bedeutet, auf fast zwei Schachteln Zigaretten verzichten zu müssen und einem Nichtraucher nun gar nicht hilft.
Wie wird die Gebühr bei Personalausweisen denn nun tatsächlich begründet? Wurde dies schon einmal angegriffen? Gibt es dazu Urteile? Und warum ist der erste Ausweis bei Personen unter 21 gebührenfrei?
Edit: Korrektur der zitierten Person. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Zuletzt bearbeitet von Redfox am 26.02.09, 13:40, insgesamt 1-mal bearbeitet
Wie wird die Gebühr bei Personalausweisen denn nun tatsächlich begründet? Wurde dies schon einmal angegriffen? Gibt es dazu Urteile? Und warum ist der erste Ausweis bei Personen unter 21 gebührenfrei?
wenn mir jemand die 8 oironen mit einer 0 dahinter auf mein konto überweist, mache ich mir gedanken über die gebühr
Die Kommentare (Süßmuth/ Koch, Pass-und Personalausweisrecht, Kommentar und Vorschriftensammlung, Kohlhammer-Verlag, Stand Mai 2006) überzeugen nicht wirklich, aber ich habe auch keine Lust die Überlegungen des Gesetzgebers wiederzugeben. Ich bezweifele , dass sich da jemals jemand ernsthaft mit auseinandergesetzt hat.
Für die Kommunen ist es nach wie vor ein Zuschußgeschäft, und deswegen sind sie die wirklichen Leidtragenden.
Ich weiß nur, dass der einzige Widerspruchsfall den ich zu bearbeiten hatte ein Vielfaches der Grundgebühr an Widerspruchsgebühren (wegen der Auffanggebühr) gekostet hat und die Widersprecherin dann keine Lust mehr verspürte , den Klageweg zu beschreiten.
Es ist wie es ist....
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
Einspruch, Euer Ehren! Das Zitat stammt nicht von mir! _________________ Never be afraid to try something new! Remember: Amateurs built the ark, professionals built the Titanic.
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 26.02.09, 13:40 Titel:
Doc_Schnaggls hat folgendes geschrieben::
Einspruch, Euer Ehren! Das Zitat stammt nicht von mir!
Einspruch stattgegeben. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
das hängt mit dem Verursacherprinzip zusammen. Wenn jemand 120 Jahre alt wird, dann verursacht er mehr Verwaltungsaufwand, als jemand der mit 30 von uns geht (zB auch die Dt. Staatsbürgerschaft aufgibt). _________________ mfg
Klaus
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