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Ist ja alles schön und gut. Aber wenn man z.B. bedenkt daß Sodomie in Deutschland nicht strafbar ist und eine Person, die sich derart an fremden Tieren vergreift, bestenfalls wegen Hausfriedensbruch angeklagt werden kann solange am betreffenden Tier keine Verletzungen nachzuweisen sind, glaubt Ihr da wirklich Erfolg haben zu können mit rechtlichen Schritten gegen Leute, die einem Hund nur ein Häppchen geben?
Grüße
die Waschbärin
Erlauben Sie mir, es Ihnen plump zu erklären: Ob Sodomie oder unerlaubtes Füttern - in beiden Fällen wird letztendlich nur etwas unerlauft ins Tier hineingesteckt. Im einen Fall am vorderen, im anderen am hinteren Ende (weibliche sodomie mal außen vor).
Fürs Zivilrecht sind die Details völlig wurst. Allein das Wort "unerlaubt" zählt. Als Eigentümer können Sie sich unerlaubter Eingriffe in Ihr Eigentum erwehren und bei Wiederholungsgefahr gerichtlich einen Ubnterlassungstitel erstreiten.
Rechtlich völlig unkompliziert. Nur eben beweistechnisch und praktisch gesehen evtl. ein Riesenaufwand und etwas stressbelastet, wenn man nicht eher abgebrüht ist. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Anmeldungsdatum: 02.12.2005 Beiträge: 1604 Wohnort: near lake constanz
Verfasst am: 23.07.08, 10:45 Titel:
@questionable content
Zitat:
Erlauben Sie mir, es Ihnen plump zu erklären: Ob Sodomie oder unerlaubtes Füttern - in beiden Fällen wird letztendlich nur etwas unerlauft ins Tier hineingesteckt. Im einen Fall am vorderen, im anderen am hinteren Ende
(aber ich glaube, das gibt Ärger...duckundwech....) _________________ Beste Grüße
der comander01
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....es heißt comander01... comander01 ... mit einem - m - ,nicht mit - mm - und mit ner 01 hintendran, so viel Zeit muss sein!
Ist denn das soooo schwer? ? ?
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 23.07.08, 11:04 Titel:
questionable content hat folgendes geschrieben::
Erlauben Sie mir, es Ihnen plump zu erklären: Ob Sodomie oder unerlaubtes Füttern - in beiden Fällen wird letztendlich nur etwas unerlauft ins Tier hineingesteckt. Im einen Fall am vorderen, im anderen am hinteren Ende (weibliche sodomie mal außen vor).
So genau möchten wir das gar nicht wissen.
Ich jedenfalls hatte noch nie den Wunsch, einen Hund zu füttern. Ich esse immer alles selber. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Dem Hund ein Schild um den Hals hängen:"Ich möchte nicht gefüttert werden". In Klammern vielleicht noch anfügen:"Eigentlich möchte ich schon gefüttert werden, aber meine Besitzerin möchte dieses nicht"...... "Wenn Sie nicht da ist, können Sie mir ruhig was geben, sie sieht so und so aus..."
Rechtlich völlig unkompliziert. Nur eben beweistechnisch und praktisch gesehen evtl. ein Riesenaufwand und etwas stressbelastet, wenn man nicht eher abgebrüht ist.
In den Fällen von denen ich weiß hat's letztendlich rein gar nix gebracht Anzeige zu erstatten bzw. vor Gericht zu gehen. Selbst im Falle eines Fohlens nicht, welches über längere Zeit unsachgemäß gefüttert wurde damit es still hält und deswegen lange Zeit immer wieder unter Durchfall etc. gelitten hat. Letztendlich konnte durch den Pferdehalter nicht bewiesen werden daß das Fohlen durch die "durch den Eigentümer nicht erlaubten Handlungen" bzw. die falsche Fütterung erkrankt war.
Zumindest eine Sachlage war klar: Hätte der Hofhund den Sodomisten in den Allerwertesten gebissen, wäre das Körperverletzung gewesen für die der Pferde- und Hundehalter haftbar gewesen wäre...
Rechtlich völlig unkompliziert. Nur eben beweistechnisch und praktisch gesehen evtl. ein Riesenaufwand und etwas stressbelastet, wenn man nicht eher abgebrüht ist.
In den Fällen von denen ich weiß hat's letztendlich rein gar nix gebracht Anzeige zu erstatten bzw. vor Gericht zu gehen. Selbst im Falle eines Fohlens nicht, welches über längere Zeit unsachgemäß gefüttert wurde damit es still hält und deswegen lange Zeit immer wieder unter Durchfall etc. gelitten hat. Letztendlich konnte durch den Pferdehalter nicht bewiesen werden daß das Fohlen durch die "durch den Eigentümer nicht erlaubten Handlungen" bzw. die falsche Fütterung erkrankt war.
Zumindest eine Sachlage war klar: Hätte der Hofhund den Sodomisten in den Allerwertesten gebissen, wäre das Körperverletzung gewesen für die der Pferde- und Hundehalter haftbar gewesen wäre...
Grüße
die Waschbärin
Und nochmals: Zivilrecht ist nicht gleich öffentliches oder Strafrecht. Das sind völlig unterschiedliche Gerichte, rechtliche Ansatzpunkte und auch Prozessordnungen. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Verfasst am: 15.01.09, 21:57 Titel: Füttern verboten gilt bei fremden Tieren
Bei mir am Hof wurde ein Pferd mit Süßigkeiten und Hefegebäck gefüttert auch von so einer netten Dame (Anfang 30) vom Zaun aus gefüttert . Das Pferd erlitt dadurch schwere Schlundverstopfung und musste in die Klinik. 3.500 €
Die Fütterin wurde auf kosten des Tierarztes etc verklagt und die Besitzerin (14) gewann.
Einen ähnlichen Fall verhandelte auch das Oberlandesgericht Karlruhe
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 17.01.2008 - 12 U 73/07 -
Da starben mehrere Tiere an gut gemeinter Fehlfütterung von Passanten.
Ich glaube BGB § 276 und BGB § 823 kamen da zum Einsatz.
Das Füttern von fremden Tieren ist zu untersagen, und macht meist auch nur ärger. Das ist so als ob man einen wildfremden Kind Süßigkeiten gibt. Da werden viele Muttis auch garstig. Zu recht.
Tiere sind (leider) noch Gegenstände bzw. Eigentum und sie hätten ebenso den gleichen Ärger bekommen wie als wenn sie zu einen fremden armen Auto hingehen welches da so einsam auf den Parkplatz steht und da nett gemeint Diesel reinkippen (und haben Pech dass es ein Benziner ist).
Welcher Schaden soll dem Tier und/oder dem Tierhalter denn entstanden sein durch das Füttern des Hundes? Nur im Falle eines nachweisbaren Schadens könnte der Hundehalter rechtlich etwas unternehmen.
WIe sieht es denn aus, wenn das ein hoch trainierter Sporthund ist, der ein Wettlaufrennen gewinnen soll, dann würde das Füttern zu eine Verfettung des Hundes führen.
Aber jeder Hund verträgt Fleisch, genauso wie jede Kuh Gras verträgt.
Aber keine Blockschokolade, davon sterben sie.
Dummerweise weiß das aber nicht jeder.
Ein Kind oder eine alte Oma könnte ja auf die Idee kommen, das Schokolade etwas gutes ist für den Hund, denn es wird ja schnell die Analogie geschlossen was gut für den Menschen ist, daß kann auch nur für den Hund gut sein.
WIe sieht es denn aus, wenn das ein hoch trainierter Sporthund ist, der ein Wettlaufrennen gewinnen soll, dann würde das Füttern zu eine Verfettung des Hundes führen.
Wäre das keine Sachbeschädigung?
Meine hoch trainierten Sporthunde halte ich so daß kein Unberechtigter sie füttern kann ohne daß ich das mit bekommen würde. Und bis sie verfetten müßten sie schon ziemlich häufig unberechtigt gefüttert werden.
Das Problem liegt bei solchen Sachen darin beweisen zu können daß durch die Handlung eines Dritten jemand zu Schaden gekommen ist. Wenn jemand unerlaubt meinem Hund seine Currywurst gibt und der Hund die Wurst gut verträgt, kann ich mich zwar darüber aufregen, aber einen Schaden einklagen kann ich nicht.
Mein Hund kann von der Currywurst aber auch einen Flotten Otto bekomen und mir in der darauffolgenden Nacht das Laminat im Wohnzimmer ruinieren. Möglicherweise ist er aber auch gegen Currywurst allergisch und verstirbt trotz teurer tierärztlicher Behandlung an einem Schock.
In diesen beiden Fällen könnte ich als betroffener Hundehalter meine Schäden einklagen, wenn ich denn a) beweisen kann daß der Dritte meinen Hund mit seiner Currywurst gefüttert hat, und b) die Currywurst wirklich die Ursache für den Schaden war. Denn zu a) könnte der Currywurstverütterer ja z.B. auch behaupten daß er den Hund gar nicht gefüttert, sondern daß der Hund ihm die Currywurst entwendet hat. Oder daß es gar keine Currywurst gegeben hat. Je nachdem ob und wie der Currywurstverfüttere seine Tat zugibt oder leugnet und wie die Zeugensituation ist kann hier Aussage gegen Aussage stehen. Und b) könnte z.B. der Flotte Otto ja auch an etwas ganz anderem liegen als an der Currywurst. Möglicherweise hat der Hund ja jeden Tag solche Beschwerden und nun sieht der Hundehalter eine Chance endlich sein Laminat ersetzt zu bekomen (welches schon länger ruiniert war).
Wenn es Zeugen gibt, möglicherweise noch ein hieb- und stichfestes tierärztliches Attest, wenn der Verfütterer das Verfüttern offen zugibt, werden die rechtlichen Möglichkeiten ganz anders aussehenn als dort wo in so einem Fall Aussage gegen Aussage steht.
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