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erstmal vorne weg: Ich habe die Suchfunktion genutzt, mir auch die Regeln durchgelesen und ich hoffe, ich habe das richtige Unterforum erwüscht !
Folgende Situation:
Person A will in ein Geschäft gehen, ein Hund (Rasse wichtig? Kein kleiner Hund, falls die Rasse gewünscht ist, kann ich diese natürlich auch angeben) sitzt unangeleihnt auf der Treppe. Person A geht vorsichtig zurück. Der Hund beißt zu, rennt hinter Person A her, dann kommt Person B raus (Hunde Besitzer) und ruft seinen Hund zurück.
Person B fragt Person A was der Hund gemacht hat, diese zeigt dem Besitzer die zerrissene Hose + Fleischwunde, woraufhin Person B weggeht!
Person A muss ins Krankenhaus, kann 3 Tage nicht mehr laufen und muss jeden Tag von Person C zum Arzt gebracht werden welche dadurch weniger Geld verdienen konnte.
Jetzt ist es ja die Sache der Polizei was mit Person B passiert wegen Unterlassener Hilfeleistung, Hund nicht an der Leine (gibt es das in NRW überhaupt?) etc.
Nun meinte die Polizei zu Person C, dass man sich bei Person B melden sollte.
Welches Geld kann man denn nun einfordern?
Geld für die Hose, Schmerzensgeld und die "Arbeitsunfähigkeit" von Person C?
Wenn ja, was kann man denn bei so einem Hundebiss fordern?
Eine Narbe bei Person A wird wohl auch erhalten bleiben, und Person A leidet momentan unter starken Angst vor Hunden.
Ich hoffe ich habe alle Regeln eingehalten, und auch sonst nichts falsch gemacht!
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen, da ich total ratlos bin!
das glaub´ich jetzt eher nicht. Die Fahrkosten schon. Aber sonst? Der C ist nur "mittelbar Geschädigter", und als solcher hat er grundsätzlich keine Ansprüche gegen den Schädiger. Andere Meinungen?
Analphabet hat folgendes geschrieben::
Wenn ja, was kann man denn bei so einem Hundebiss fordern?
Dazu sollten A und C einen Rechtsanwalt fragen. Gerade wenn es um Personenschäden geht, mit Schmerzensgeld und womöglich bleibenden Folgeschäden, sollte man immer fachkundigen Rat hinzuziehen. Das Rechtsanwaltshonorar und ggf. weitere Rechtsverfolgungskosten sind vom Hundehalter zu tragen.
Nochwas: nach der Sachverhaltsdarstellung ging der B ja einfach so davon. Sind denn die Personalien des B bekannt? Das wird nicht so ganz klar. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
danke erstmal für Ihre nette und informative Antwort!
Kann mir gut vorstellen dass mein erster Post nicht alle wichtigen Informationen beinhaltet hat. War auch "mein erstes mal" .
Also, Person A ist minderjährig und kann nicht richtig gehen.
Person C (Elternteil) muss deswegen Person A fahren und hätte in dieser Zeit eigentlich Geld verdient.
Aber kann ja gut sein was Sie sagen, ich habe da nicht die benötigte Ahnung.
Die Personalien von Person B sind bekannt, da Person A, Person B wiedergesehen hat und Person C gerufen hat. Auch der Polizei sind nun die Personalien von Person B bekannt.
Was die Sache mit dem Rechtsanwaltshonorar angeht, wurde Person C gesagt dass man sich nun einen Betrag "überlegen" solle, diesen Person B per Brief mitteilen solle und Person B dass dann mit der (wohl vorhandenen) Hunde Versicherung besprechen soll.
Wer bezahlt dann das Rechtsanwaltshonorar? Eigentlich sollte da ganze nicht vor Gericht gehen. Falls nötig, natürlich doch!
Was die Sache mit dem Rechtsanwaltshonorar angeht, wurde Person C gesagt dass man sich nun einen Betrag "überlegen" solle, diesen Person B per Brief mitteilen solle und Person B dass dann mit der (wohl vorhandenen) Hunde Versicherung besprechen soll.
Was für ein "Betrag" soll dann da geschätzt werden? Soll das das Schmerzensgeld sein? Nunja, kann man ja machen, aber wenn man von der Materie so gar keine Ahnung hat, sollte man das doch lieber lassen. Dafür gibt´s Leute, die das gelernt haben und richtig können (sollten)
Analphabet hat folgendes geschrieben::
Wer bezahlt dann das Rechtsanwaltshonorar? Eigentlich sollte da ganze nicht vor Gericht gehen. Falls nötig, natürlich doch!
Der Hundehalter (bzw. dessen Haftpflichtverischerung) hat dem Geschädigten das Rechtsanwaltshonorar zu zahlen. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Was die Sache mit dem Rechtsanwaltshonorar angeht, wurde Person C gesagt dass man sich nun einen Betrag "überlegen" solle, diesen Person B per Brief mitteilen solle und Person B dass dann mit der (wohl vorhandenen) Hunde Versicherung besprechen soll.
Was für ein "Betrag" soll dann da geschätzt werden? Soll das das Schmerzensgeld sein? Nunja, kann man ja machen, aber wenn man von der Materie so gar keine Ahnung hat, sollte man das doch lieber lassen. Dafür gibt´s Leute, die das gelernt haben und richtig können (sollten)
Ja das ist richtig, deswegen habe ich ja auch hier erst einmal angefragt, was ich am besten machen soll! Ich hatte nie vor, diesen Betrag ohne Professionelle Hilfe zu "überlegen"!
Die Polizei meinte dass nur !
Also am besten einen Anwalt einschalten und die kosten muss dann Person B bzw seine Haftpflichtversicherung übernehmen?
Da sich das ganze in NRW abspielt wäre die Hunderasse schon ein wichtiges Kriterium. Denn lt. der Landeshundeverordnung gelten für das Halten von Hunden, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder aber ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen, besondere Bestimmungen. Und 40 cm Schulterhöhe ist nicht viel...
Diese sog. 20/40-Hunde dürfen in NRW nur von Personen geführt werden, welche u.a. die dazu erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten (= Sachkundenachweis) besitzen und über die dafür notwendige Zuverlässigkeit verfügen.
Zudem dürfen diese Hunde innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln nur angeleint geführt werden. D.h. in NRW ist es ein absolutes no go wenn ein Hund, der höher ist als ein durchschnittlicher Zwergpudel, unangeleint und auch noch unbeaufsichtigt vor einer Ladentüre sitzt. Glück hat der Geschädigte dadurch daß für diese Hunde u.a. der Abschluß einer Hundehalterhaftpflichtversicherung nachgewiesen werden muß. Leider gibt es ja viele Hundehalter die ihre Hunde nicht versichern, und dann kann ein Geschädigter schnell mal auf seinem Schaden sitzen bleiben wenn beim Hundehalter nix zu holen ist. Das dürfte in diesem Fall, sofern der Hund ordnungsgemäß gemeldet ist, nicht der Fall sein.
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 26.02.09, 22:21 Titel:
Waschbärin hat folgendes geschrieben::
wäre die Hunderasse schon ein wichtiges Kriterium.
Na ja, aber nur in diesem Zusammenhang, also im Zusammenhang mit der späteren Vollstreckung einer etwaigen rechtskräftigen Entscheidung:
Waschbärin hat folgendes geschrieben::
Leider gibt es ja viele Hundehalter die ihre Hunde nicht versichern, und dann kann ein Geschädigter schnell mal auf seinem Schaden sitzen bleiben wenn beim Hundehalter nix zu holen ist.
Für die Frage, ob und welche Ansprüche man geltend machen kann, interessiert mich allgemein weniger die Hunderasse, sondern nur die Größe und die Folgen des Bisses.
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