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Verstoß gegen das Waffengesetz, Bannbruch. Welche Strafe zu

 
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Küne
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.02.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 13:14    Titel: Verstoß gegen das Waffengesetz, Bannbruch. Welche Strafe zu Antworten mit Zitat

Hallo zusammen!

Angenommen eine 16 jährige Person bestellt bei einem in Honkong sitzendem Onlineshop in mehren Lieferungen diverse Messer. Angenommen Butterfly und getarnte Springmesser= verbotene Waffen.
Diese in Deutschland als Waffen eingestuften Gegenstände werden aber in diesem Onlineshop unter Hobby und Spielzeug geführt. Der Schüler ist sich nicht im Klaren darüber, dass er mehrer Straftaten begangen hat, da diese Waffen im Onlineshop so harmlos aussehen. Er ist sich bewusst, das es kein Spielzeug ist, aber nicht, dass es in Deutschland verbitene Waffen sind!
Eines Dieser Packete wird vom Zoll geöffnet und sichergestellt, die Person bekommt Post. Es wird ermittel. Der Jugendliche gibt alles zu und sendet auch die bereits angekommenen Waffen an das Zollamt. Ohne Aufforderung.

Wie ist die Rechtslage und was hätte eine Person in einem solchen Szenario zu befürchten?

Danke im Voraus
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gotto
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 13:38    Titel: Antworten mit Zitat

http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/index.html

http://www.redensarten-index.de/suche.php?suchbegriff=~~Unwissenheit%20sch%C3%BCtzt%20vor%20Strafe%20nicht&bool=relevanz&suchspalte%5B%5D=rart_ou
_________________
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
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Küne
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.02.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 13:55    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe das Gesetz gelesen und so wie ich das sehe, würde dies nicht unter das Jugendstrafrecht fallen????

D.h. die Person würde für mind. 6 Monate in den Knast wandern????


MFG
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mano
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 20:38    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

Erlaubt - Verboten


§ 52 Waffenrecht

mano
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Küne
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.02.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 22:55    Titel: Antworten mit Zitat

Danke ersteinmal für die Antworten.

Fällt diese Tat bei Jugendlichen nicht unter das Jugendstrafrecht? Angenommen die Person ist nicht vorbestraft...


MFG
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 28.02.09, 16:32    Titel: Antworten mit Zitat

Küne hat folgendes geschrieben::
Fällt diese Tat bei Jugendlichen nicht unter das Jugendstrafrecht?

Ja (§ 1 des Jugendgerichtsgesetzes).
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