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Kündigung Festgeld

 
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Susi100
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.02.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 19:44    Titel: Kündigung Festgeld Antworten mit Zitat

Hallo,

A hat für ein Jahr Geld fest angelegt. A möchte nun bereits vor dem Fristablauf wieder über das Geld verfügen.
In den Vertragsbedingungen ist nichts zu vorzeitiger Kündigung festgehalten. (Recht dazu, Frist, Gebühren..)

Gibt es ein gesetzliches vorzeitiges Kündigungsrecht für Festgeld? Welche Fristen gelten und welche Gebühren sind zulässig?

Gruß
Suse
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 22:57    Titel: Re: Kündigung Festgeld Antworten mit Zitat

Susi100 hat folgendes geschrieben::
Gibt es ein gesetzliches vorzeitiges Kündigungsrecht für Festgeld?

Grundsätzlich nein.

In einer Notsituation sollte der Kunde aber das Gespräch mit der Bank suchen.
Entweder kann man das Festgeldkonto beleihen oder die Bank stimmt aus Kulanz einer vorzeitigen Auflösung der Anlage zu.
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derblacky
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 22:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Suse,

nein, es gibt kein gesetzliches Kündigungsrecht. Grundsätzlich sind Verträge einzuhalten, daher kann die Bank aus Kulanz den Vertrag vorzeitig kündigen... muss es aber nicht.

Tschau
Majo
_________________
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
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Methew
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Anmeldungsdatum: 02.05.2007
Beiträge: 542
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 23:06    Titel: Antworten mit Zitat

derblacky hat folgendes geschrieben::
Hi Suse,

nein, es gibt kein gesetzliches Kündigungsrecht. Grundsätzlich sind Verträge einzuhalten, daher kann die Bank aus Kulanz den Vertrag vorzeitig kündigen... muss es aber nicht.

Tschau
Majo

*klugscheißer_mod=on*
Ich denke genau genommen spricht man dann nicht von einer Kündigung, sondern von einem aufheben des Vertrages "in beidseitigem Einvernehmen"... Winken
*klugscheißer_mod=off*
_________________
Alle meinen Beiträge sind nur meine Meinung, die ich nach bestem Wissen und Gewissen abgebe. Man beachte besonders, dass ich nur Geldvernichter (Bänker) bin...
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derblacky
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 16:05    Titel: Antworten mit Zitat

Methew hat folgendes geschrieben::

*klugscheißer_mod=on*
Ich denke genau genommen spricht man dann nicht von einer Kündigung, sondern von einem aufheben des Vertrages "in beidseitigem Einvernehmen"... Winken
*klugscheißer_mod=off*

Wenn ich als Bank schon Kulanz walten lasse, dann kann ich die vorzeitige Auflösung / Aufhebung auch als Kündigung bezeichnen, oder? Auf den Arm nehmen

Tschau
Majo
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Methew
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.05.2007
Beiträge: 542
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 19:32    Titel: Antworten mit Zitat

Okay, ist akzeptiert ;D
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Alle meinen Beiträge sind nur meine Meinung, die ich nach bestem Wissen und Gewissen abgebe. Man beachte besonders, dass ich nur Geldvernichter (Bänker) bin...
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