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Verhetzung oder Meinungsfreiheit??
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Icebub
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.02.2009
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 23:48    Titel: Verhetzung oder Meinungsfreiheit?? Antworten mit Zitat

Wie in den Fall von Heiligenstadt siehe beitrags http://www.ad-hoc-news.de/wegen-luege-geschlossen--/de/Regional/Thueringen/20026076 würde ich gerne die Rechtslage wissen..

Gruppe A machte ein Plakat mit den Worten

"Freiheit für ******"
Kein Krieg für *******
Massenmord wird Angeklagt
N******er Wiederstand.....

Diese hängten sie vor eine J***** Landesgemeinde...

Wie ist die Rechtslage in diesen Fall ?
_________________
Schaka Ich schaff es Harg Harg
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 23:58    Titel: Antworten mit Zitat

Das wird wohl maßgeblich davon abhängen, was statt der Sternchen steht. Winken Wenn da das stehen würde, was ich denke, könnte man an Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede, Volksverhetzung denken. Meinungsfreiheit ist im übrigen kein uneingeschränktes Grundrecht, es gilt nur im Rahmen der Gesetze.

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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Icebub
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.02.2009
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 00:07    Titel: Antworten mit Zitat

also würde dies ja unter Volksverhetzung laufen ???

Beleidigung ,Verleumdung &üble Nachrede würde ja somit wegfallen

Massenmord wird Angeklagt (siehe bericht Türkei klagt an wegen Massenmord)

"Freiheit für ******"
Kein Krieg für *******

würde somit unter was fallen ??

N******er Wiederstand..... (ist nicht Verboten somit also Unrelevant)
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Schaka Ich schaff es Harg Harg
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 00:20    Titel: Antworten mit Zitat

Man kann das nicht pauschal beantworten, es kommt auf den Einzelfall an. Ich fülle Ihr Beispiel mal nach meinem Gutdünken aus:
Zitat:
Freiheit für die Gummibärchen
Kein Krieg für Nahrung
Massenmord wird Angeklagt
Nährungspolitischer Wiederstand

Diese hängten sie vor eine Jesuitische Landesgemeinde...
Damit hätte wohl niemand ein Problem. Cool Handelte es sich aber um eine Jüdische Gemeinde, es wäre, als er noch lebte, Freiheit für Rudolf Heß gefordert und das Ganze wäre im Namen des "Nationalen Widerstandes" (was immer das bedeuten soll) geschrieben worden, dürfte man schon ziemlich dicht an einigen Straftatbeständen dran - wenn nicht mitten drin - sein.

Beste Grüße

Metzing
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Icebub
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.02.2009
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 00:25    Titel: Antworten mit Zitat

nein diesbezüglich liegt das nicht im Angesicht von Alten Geschichten..
Sondern im angesicht von den jetzigen Ereignissen...
Ich bitte darum, diese Worte liegen egal ob straftat oder nicht.. nicht in meinen Interesse und Gedankengut (Danke) ...

Freiheit für die Palästina
Kein Krieg für Israel
Massenmord wird Angeklagt
Wiederstand der Gummibärchen (^^)
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Schaka Ich schaff es Harg Harg
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 08:27    Titel: Antworten mit Zitat

Was sollte daran strafrechtlich bedenklich sein, mangelnde Rechtschreibkenntnisse haben den Weg ins StGB bisher (zum Glück) noch nicht gefunden.
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It's not about left or right, it's about right and wrong.
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Icebub
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.02.2009
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 08:35    Titel: Antworten mit Zitat

@spraadhans

solche dumm gelegten Sprüche könnteste mal bitte Unterlassen..
dies nervt ein wenig...
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flipmow
Gast





BeitragVerfasst am: 27.02.09, 08:54    Titel: Antworten mit Zitat

Lieber Icebub,

glauben Sie, dass es der richtige Weg ist, unbeteiligte Menschen als Massenmörder zu bezeichnen?

Der Konflikt in Israel ist schlimm, aber mit solchen Aktionen erreicht man NICHTS.

lg flipmow
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Icebub
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.02.2009
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 09:06    Titel: Antworten mit Zitat

@flipmow

dies stimmt vollkommen..

wie ich schon oben geschrieben hab liegt dies nicht in meinen Interesse..
Diese Aktion wurde auch bei Uns gemacht ..
Meine Frage diesbezüglich war lediglich

Wie ist die Rechtslage?
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surfer07
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.12.2008
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 09:17    Titel: Antworten mit Zitat

Icebub hat folgendes geschrieben::
...
N******er Wiederstand..... (ist nicht Verboten somit also Unrelevant)

Widerstand mit "ie" sagt mir eigentlich nichts. In der Schule nicht aufgepasst?
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Icebub
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.02.2009
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 09:25    Titel: Antworten mit Zitat

@surfer07 omg Verlegen jab hab was gelernt ..
wie ich nen Duden ausweichen kann ^^
und was hast du gelernt ??
wie du mit den Duden tanzen tust...

Leute es Nervt bekommt man hier nicht ne Ordentliche Antwort???
_________________
Schaka Ich schaff es Harg Harg
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Ivanhoe
Gast





BeitragVerfasst am: 27.02.09, 09:30    Titel: Antworten mit Zitat

Icebub hat folgendes geschrieben::

Leute es Nervt bekommt man hier nicht ne Ordentliche Antwort???


Wenn man solche Ansichten vertritt und nicht mal der deutschen Sprache mächtig ist, dann kann mancher eben nicht an sich halten! Teufel-Smilie
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 09:31    Titel: Antworten mit Zitat

Auf die Frage habe ich doch geantwortet oder etwa nicht?

Das einzig für mich bedenkliche an den Äußerungen war die Rechtschreibung und die wird strafrechtlich nicht sanktioniert.

Wenn sie meinen Beitrag als Angriff oder Beleidígung aufgefasst haben, dann tut mir das leid und ich möchte mich dafür entschuldigen.

Fakt ist, die von ihnen weiter oben erwähnten Äußerungen dürften strafrechtlich nicht relevant sein.
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Zuletzt bearbeitet von spraadhans am 27.02.09, 09:33, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Ivanhoe
Gast





BeitragVerfasst am: 27.02.09, 09:31    Titel: Antworten mit Zitat

surfer07 hat folgendes geschrieben::

Widerstand mit "ie" sagt mir eigentlich nichts. In der Schule nicht aufgepasst?


Na, er stand eben wieder einmal! Winken
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flipmow
Gast





BeitragVerfasst am: 27.02.09, 09:33    Titel: Antworten mit Zitat

Icebub hat folgendes geschrieben::
@flipmow

dies stimmt vollkommen..

wie ich schon oben geschrieben hab liegt dies nicht in meinen Interesse..
Diese Aktion wurde auch bei Uns gemacht ..
Meine Frage diesbezüglich war lediglich

Wie ist die Rechtslage?


Entschuldigung,

habe wohl zuviel hineininterpretiert. Bei den ersten beiden wäre nichts zu befürchten. Im Gesamtkontext könnte der Verfassungsschutz durchaus aktiv werden. Schwierig zu sagen, ob das letztlich rechtlich geahndet wird.

lg
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