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Verfasst am: 24.02.09, 13:37 Titel: Kopie der Klageschrift an den Kläger?
Hallo,
hat ein Mandant eigentlich einen Anspruch auf eine Kopie der Klageschrift? Der Anwalt versichert, er hätte Klage bei Gericht eingereicht, und würde dem Mandanten eine Kopie der Klageschrift zuschicken - tut es aber trotz mehrmaliger telefonischer Nachfrage nicht. Ich ahne ja schon, dass es nicht üblich ist, die Klageschrift vorab mit dem Mandanten zu besprechen, weil der Anwalt es eh besser weiss - aber ist es auch nicht üblich, dem Mandanten eine Kopie der eingereichten Klageschrift zu schicken? Und wenn der Anwalt weiterhin seine Zusage vergisst: kann der Mandant sich beim Gericht eine Kopie holen oder muss er völlig ahnungslos zur Verhandlung erscheinen?
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 24.02.09, 16:51 Titel:
Zitat:
hat ein Mandant eigentlich einen Anspruch auf eine Kopie der Klageschrift?
Das dürfte ziemlich eindeutig zu bejahen sein, denn zu den Berufspflichten eines Rechtsanwalts gehört folgendes:
§ 11 BORA (Berufsordnung der Rechtsanwälte) hat folgendes geschrieben::
(1) Der Mandant ist über alle für den Fortgang der Sache wesentlichen Vorgänge und Maßnahmen unverzüglich zu unterrichten. Ihm ist insbesondere von allen wesentlichen erhaltenen oder versandten Schriftstücken Kenntnis zu geben.
(2) Anfragen des Mandanten sind unverzüglich zu beantworten.
Eine Klageschrift ist innerhalb eines Mandates ein wesentlicher Vorgang bzw. ein wesentliches versandtes Schriftstück.
Beste Grüße
Metzing
PS: Bitte nicht gegen mich verwenden. Ab und zu vergißt man mal die Abschrift an den Mandanten. _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
Verfasst am: 26.02.09, 09:31 Titel:
jelly hat folgendes geschrieben::
Danke, alles klar.
Metzing hat folgendes geschrieben::
Ab und zu vergißt man mal die Abschrift an den Mandanten.
Ach nein - soll das etwa heissen, dass Anwälte auch (nur) Menschen sind?
Jeder, der im Biologieunterricht aufgepasst hat, weiß dass der gemeine Advokat ein direkter Abkömmling der Aga-Kröte ist. Diese Krö.. äh, dieser Advokat kann also mit 'man' nur die Damen vorn in der Kanzlei gemeint haben. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Jeder, der im Biologieunterricht aufgepasst hat, weiß dass der gemeine Advokat ein direkter Abkömmling der Aga-Kröte ist.
Gottseidank, nun bin ich beruhigt. Der gemeine Advokat ist also keineswegs gemein, sondern relativ süss und harmlos, es sei denn, man frisst ihn. Obwohl man nicht davon ausgehen sollte, dass er keiner Fliege was zu Leide tut
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