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Icebub Interessierter
Anmeldungsdatum: 26.02.2009 Beiträge: 8
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Verfasst am: 26.02.09, 23:48 Titel: Verhetzung oder Meinungsfreiheit?? |
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Wie in den Fall von Heiligenstadt siehe beitrags http://www.ad-hoc-news.de/wegen-luege-geschlossen--/de/Regional/Thueringen/20026076 würde ich gerne die Rechtslage wissen..
Gruppe A machte ein Plakat mit den Worten
"Freiheit für ******"
Kein Krieg für *******
Massenmord wird Angeklagt
N******er Wiederstand.....
Diese hängten sie vor eine J***** Landesgemeinde...
Wie ist die Rechtslage in diesen Fall ? _________________ Schaka Ich schaff es Harg Harg |
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Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 26.02.09, 23:58 Titel: |
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Das wird wohl maßgeblich davon abhängen, was statt der Sternchen steht. Wenn da das stehen würde, was ich denke, könnte man an Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede, Volksverhetzung denken. Meinungsfreiheit ist im übrigen kein uneingeschränktes Grundrecht, es gilt nur im Rahmen der Gesetze.
Beste Grüße
Metzing _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν. |
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Icebub Interessierter
Anmeldungsdatum: 26.02.2009 Beiträge: 8
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Verfasst am: 27.02.09, 00:07 Titel: |
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also würde dies ja unter Volksverhetzung laufen ???
Beleidigung ,Verleumdung &üble Nachrede würde ja somit wegfallen
Massenmord wird Angeklagt (siehe bericht Türkei klagt an wegen Massenmord)
"Freiheit für ******"
Kein Krieg für *******
würde somit unter was fallen ??
N******er Wiederstand..... (ist nicht Verboten somit also Unrelevant) _________________ Schaka Ich schaff es Harg Harg |
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Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 27.02.09, 00:20 Titel: |
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Man kann das nicht pauschal beantworten, es kommt auf den Einzelfall an. Ich fülle Ihr Beispiel mal nach meinem Gutdünken aus:
Zitat: | Freiheit für die Gummibärchen
Kein Krieg für Nahrung
Massenmord wird Angeklagt
Nährungspolitischer Wiederstand
Diese hängten sie vor eine Jesuitische Landesgemeinde... | Damit hätte wohl niemand ein Problem. Handelte es sich aber um eine Jüdische Gemeinde, es wäre, als er noch lebte, Freiheit für Rudolf Heß gefordert und das Ganze wäre im Namen des "Nationalen Widerstandes" (was immer das bedeuten soll) geschrieben worden, dürfte man schon ziemlich dicht an einigen Straftatbeständen dran - wenn nicht mitten drin - sein.
Beste Grüße
Metzing _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν. |
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Icebub Interessierter
Anmeldungsdatum: 26.02.2009 Beiträge: 8
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Verfasst am: 27.02.09, 00:25 Titel: |
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nein diesbezüglich liegt das nicht im Angesicht von Alten Geschichten..
Sondern im angesicht von den jetzigen Ereignissen...
Ich bitte darum, diese Worte liegen egal ob straftat oder nicht.. nicht in meinen Interesse und Gedankengut (Danke) ...
Freiheit für die Palästina
Kein Krieg für Israel
Massenmord wird Angeklagt
Wiederstand der Gummibärchen (^^) _________________ Schaka Ich schaff es Harg Harg |
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spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
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Verfasst am: 27.02.09, 08:27 Titel: |
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Was sollte daran strafrechtlich bedenklich sein, mangelnde Rechtschreibkenntnisse haben den Weg ins StGB bisher (zum Glück) noch nicht gefunden. _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong. |
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Icebub Interessierter
Anmeldungsdatum: 26.02.2009 Beiträge: 8
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Verfasst am: 27.02.09, 08:35 Titel: |
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@spraadhans
solche dumm gelegten Sprüche könnteste mal bitte Unterlassen..
dies nervt ein wenig... _________________ Schaka Ich schaff es Harg Harg |
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flipmow Gast
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Verfasst am: 27.02.09, 08:54 Titel: |
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Lieber Icebub,
glauben Sie, dass es der richtige Weg ist, unbeteiligte Menschen als Massenmörder zu bezeichnen?
Der Konflikt in Israel ist schlimm, aber mit solchen Aktionen erreicht man NICHTS.
lg flipmow |
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Icebub Interessierter
Anmeldungsdatum: 26.02.2009 Beiträge: 8
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Verfasst am: 27.02.09, 09:06 Titel: |
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@flipmow
dies stimmt vollkommen..
wie ich schon oben geschrieben hab liegt dies nicht in meinen Interesse..
Diese Aktion wurde auch bei Uns gemacht ..
Meine Frage diesbezüglich war lediglich
Wie ist die Rechtslage? _________________ Schaka Ich schaff es Harg Harg |
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surfer07 Interessierter
Anmeldungsdatum: 18.12.2008 Beiträge: 14
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Verfasst am: 27.02.09, 09:17 Titel: |
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Icebub hat folgendes geschrieben:: | ...
N******er Wiederstand..... (ist nicht Verboten somit also Unrelevant) |
Widerstand mit "ie" sagt mir eigentlich nichts. In der Schule nicht aufgepasst? |
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Icebub Interessierter
Anmeldungsdatum: 26.02.2009 Beiträge: 8
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Verfasst am: 27.02.09, 09:25 Titel: |
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@surfer07 omg jab hab was gelernt ..
wie ich nen Duden ausweichen kann ^^
und was hast du gelernt ??
wie du mit den Duden tanzen tust...
Leute es Nervt bekommt man hier nicht ne Ordentliche Antwort??? _________________ Schaka Ich schaff es Harg Harg |
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Ivanhoe Gast
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Verfasst am: 27.02.09, 09:30 Titel: |
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Icebub hat folgendes geschrieben:: |
Leute es Nervt bekommt man hier nicht ne Ordentliche Antwort??? |
Wenn man solche Ansichten vertritt und nicht mal der deutschen Sprache mächtig ist, dann kann mancher eben nicht an sich halten! |
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spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
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Verfasst am: 27.02.09, 09:31 Titel: |
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Auf die Frage habe ich doch geantwortet oder etwa nicht?
Das einzig für mich bedenkliche an den Äußerungen war die Rechtschreibung und die wird strafrechtlich nicht sanktioniert.
Wenn sie meinen Beitrag als Angriff oder Beleidígung aufgefasst haben, dann tut mir das leid und ich möchte mich dafür entschuldigen.
Fakt ist, die von ihnen weiter oben erwähnten Äußerungen dürften strafrechtlich nicht relevant sein. _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong.
Zuletzt bearbeitet von spraadhans am 27.02.09, 09:33, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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Ivanhoe Gast
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Verfasst am: 27.02.09, 09:31 Titel: |
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surfer07 hat folgendes geschrieben:: |
Widerstand mit "ie" sagt mir eigentlich nichts. In der Schule nicht aufgepasst? |
Na, er stand eben wieder einmal! |
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flipmow Gast
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Verfasst am: 27.02.09, 09:33 Titel: |
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Icebub hat folgendes geschrieben:: | @flipmow
dies stimmt vollkommen..
wie ich schon oben geschrieben hab liegt dies nicht in meinen Interesse..
Diese Aktion wurde auch bei Uns gemacht ..
Meine Frage diesbezüglich war lediglich
Wie ist die Rechtslage? |
Entschuldigung,
habe wohl zuviel hineininterpretiert. Bei den ersten beiden wäre nichts zu befürchten. Im Gesamtkontext könnte der Verfassungsschutz durchaus aktiv werden. Schwierig zu sagen, ob das letztlich rechtlich geahndet wird.
lg |
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