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sind ab 2007 nur noch durch Rechnung/Überweisung nachweisbar.
Herr X hat in 2007 ein au pair Mädchen aus Südkorea gehabt. Mehrere Banken haben diesem Mädchen kein Konto genehmigt; ein Konto auf den Namen des X hätte ja keinen Sinn gehabt, da er dann ja an sich selber gezahlt hätte.
Ansatz der Betreuungskosten (Nachweis durch Quittung erbracht) trotzdem möglich?
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