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ein Eigentümer besitzt eine Wohnung im Erdgeschoß eines Stadthauses. An seiner Terrasse angerezend ist Staßenseitig ein schmaler ca. 2 Meter breiter Garten der mit Grünpflanzen und als Abgrenzung zur Straße mit einer Hecke bepflanzt ist.
Nun möchte die Hausgemeinschaft diesen schmalen Garten entfernen und durch Pflaster und einen zweiten großen Fahrradständer ersetzen.
(Ein anderer Fahradabstellplatz ist an einer anderen Stelle des Hauses schon vorhanden)
Darf die WEG dieses?
Der Wert der Eigentumswohnung wüde dadurch stark beinträchtigt.
Es ist wohl eine Baulicheveränderung die der Zustimmung aller bedarf. Ich würde als Betroffener so einen Beschluss immer anfechten. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
Ist denn der Garten Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum?
Hallo Richard Gecko,
der Garten ist leider Gemeinschaftseigentum
Gruss
GONZO
Ein Garten ist nicht sondereigentumsfähig. Grundstück, das nicht unter- oder überbaut ist, muss zwingend Gemeinschaftseigentum sein.
Es könnte ein SNR (Sondernutzungsrecht) sein, aber dann hätte die Gemeinschaft kein Recht, dieses zu verändern.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
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