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zu diesem Stichwort wird in der wikipedia diskutiert, inwieweit eine strafrechtliche Implikation besteht, Kinder zu solch einer Veranstaltung zu schicken.
Nach dem Infektionsschutz-Gesetz (IfSG) kann die Weiterverbreitung von Krankheitserregern mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden, erklärte der Vorsitzende des Ärztlichen Kreis- und Bezirksverbandes Professor Detlef Kunze vor der Presse in München.
Gegen Ärzte, die die Weiterverbreitung von Masern zulassen, sollten nach Kunzes Ansicht darüber hinaus auch berufsrechtliche Schritte eingeleitet werden.
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