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recht.de :: Thema anzeigen - WEG: Umgestalltung des Gemeinschaftseigentums / Garten
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WEG: Umgestalltung des Gemeinschaftseigentums / Garten

 
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1-2-3-GONZO
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.03.2007
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 09:04    Titel: WEG: Umgestalltung des Gemeinschaftseigentums / Garten Antworten mit Zitat

Hallo @all,

ein Eigentümer besitzt eine Wohnung im Erdgeschoß eines Stadthauses. An seiner Terrasse angerezend ist Staßenseitig ein schmaler ca. 2 Meter breiter Garten der mit Grünpflanzen und als Abgrenzung zur Straße mit einer Hecke bepflanzt ist.

Nun möchte die Hausgemeinschaft diesen schmalen Garten entfernen und durch Pflaster und einen zweiten großen Fahrradständer ersetzen.
(Ein anderer Fahradabstellplatz ist an einer anderen Stelle des Hauses schon vorhanden)

Darf die WEG dieses?

Der Wert der Eigentumswohnung wüde dadurch stark beinträchtigt.


MfG
GONZO
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 09:43    Titel: Antworten mit Zitat

Ist denn der Garten Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum?
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1-2-3-GONZO
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.03.2007
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 10:14    Titel: Antworten mit Zitat

Richard Gecko hat folgendes geschrieben::
Ist denn der Garten Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum?


Hallo Richard Gecko,

der Garten ist leider Gemeinschaftseigentum Weinen



Gruss

GONZO
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RM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 11:01    Titel: Antworten mit Zitat

1-2-3-GONZO hat folgendes geschrieben::
Richard Gecko hat folgendes geschrieben::
Ist denn der Garten Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum?


Hallo Richard Gecko,

der Garten ist leider Gemeinschaftseigentum Weinen


Weshalb leider Gemeinschaftseigentum? Was um alles in der Welt sollte das Grundstück denn sonst sein?
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Chess45
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 12:00    Titel: Re: WEG: Umgestalltung des Gemeinschaftseigentums / Garten Antworten mit Zitat

1-2-3-GONZO hat folgendes geschrieben::
...Darf die WEG dieses?

..


Es ist wohl eine Baulicheveränderung die der Zustimmung aller bedarf. Ich würde als Betroffener so einen Beschluss immer anfechten.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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Lucky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 28.02.09, 18:04    Titel: Antworten mit Zitat

1-2-3-GONZO hat folgendes geschrieben::
Richard Gecko hat folgendes geschrieben::
Ist denn der Garten Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum?


Hallo Richard Gecko,

der Garten ist leider Gemeinschaftseigentum Weinen



Gruss

GONZO

Ein Garten ist nicht sondereigentumsfähig. Grundstück, das nicht unter- oder überbaut ist, muss zwingend Gemeinschaftseigentum sein.

Es könnte ein SNR (Sondernutzungsrecht) sein, aber dann hätte die Gemeinschaft kein Recht, dieses zu verändern.
MfG
Lucky
_________________
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