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Freistellung und Pflicht auf neue Jobsuche?

 
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Bond
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.05.2005
Beiträge: 98

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 11:46    Titel: Freistellung und Pflicht auf neue Jobsuche? Antworten mit Zitat

Hallo,

habe da folgenden fiktiven Fall:

AN wird zum 15.03.2009 von seiner Arbeit freigestellt, Kündigungstermin (Beendigungsverhältnis) ist der 31.10.2009.
Das Gehalt wird in dieser Zeit weitergezahlt.

Meine Frage ist, wie soll sich AN dem Arbeitsamt (ABM) gegenüber am besten verhalten?

Muss AN dem ABM im März melden, wie sich sein Arbeitsverhältnis nun darstellt?

Ist AN verpflichtet sich in dieser Zeit einen neuen Job zu suchen oder kann AN diese Zeit zum relaxen nutzen, evtl. eine längere Urlaubsreise.

Wenn AN verpflichtet ist sich einen neuen Job zu suchen, muss er dem Arbeitsamt nachweisen, dass er Bewerbungen geschrieben hat, sprich dass er aktiv war?

Wird das Arbeitsamt dem AN freie Arbeitsstellen anbieten, bei denen er sich dann melden muss?

Viele, viele Fragen.

Ich hoffe mir können diese Fragen beantwortet werden.

Viele Grüße
Bond
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matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 11:51    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn man eine Kündigung bekommt oder einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, muss man unmittelbar der Arbeitsagentur bescheid sagen.

Aber in der Zeit der Freistellung muss man meines Wissens keinen Job annehmen.

Gib mal bei google: "hensche unwiderruflich "
ein und lies dir die ersten beiden Links durch.

MFG
Matthias
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