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Verfasst am: 27.02.09, 11:46 Titel: Freistellung und Pflicht auf neue Jobsuche?
Hallo,
habe da folgenden fiktiven Fall:
AN wird zum 15.03.2009 von seiner Arbeit freigestellt, Kündigungstermin (Beendigungsverhältnis) ist der 31.10.2009.
Das Gehalt wird in dieser Zeit weitergezahlt.
Meine Frage ist, wie soll sich AN dem Arbeitsamt (ABM) gegenüber am besten verhalten?
Muss AN dem ABM im März melden, wie sich sein Arbeitsverhältnis nun darstellt?
Ist AN verpflichtet sich in dieser Zeit einen neuen Job zu suchen oder kann AN diese Zeit zum relaxen nutzen, evtl. eine längere Urlaubsreise.
Wenn AN verpflichtet ist sich einen neuen Job zu suchen, muss er dem Arbeitsamt nachweisen, dass er Bewerbungen geschrieben hat, sprich dass er aktiv war?
Wird das Arbeitsamt dem AN freie Arbeitsstellen anbieten, bei denen er sich dann melden muss?
Viele, viele Fragen.
Ich hoffe mir können diese Fragen beantwortet werden.
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