Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Anfrage bzgl. Aufhebungsvereinbarung/Abfindung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Anfrage bzgl. Aufhebungsvereinbarung/Abfindung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Insolvenzrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Bond
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.05.2005
Beiträge: 98

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 11:44    Titel: Anfrage bzgl. Aufhebungsvereinbarung/Abfindung Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,
ich hab da mal ne Frage zu folgendem fiktiven Fall:

AN hat ein Angebot von seinem AG erhalten, das wie folgt sich darstellt:

-Freistellung zum 15.03.2009
-Zahlung einer Abfindung
-Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 31.10.2009 (Beendigungszeitpunkt)
-die Abfindung wird jedoch erst am Beendigungszeitpunkt fällig

Der Fa. geht es finanziell nicht sonderlich gut.

Die Frage ist, was passiert wenn die Fa. Insolvenz anmeldet.
Ist dann die Abfindung weg, fällt die in die Insolvenzmasse?

Der AG und BR sagen, dem ist nicht so.
Es gibt ja einen Vertrag (Aufhebungsvereinbarung) und der sei für den Insolvenzverwalter bindend; der Abfindungsbetrag sei ja zurückgestellt.

Was sagen die Forumsmitglieder dazu.

Gruß
Bond
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 12:02    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Der AG und BR sagen, dem ist nicht so.
Es gibt ja einen Vertrag (Aufhebungsvereinbarung) und der sei für den Insolvenzverwalter bindend


Nun,

offenbar scheinen AG und BR keine besonders große Ahnung bzgl. der InsO zu haben.
Eine Insolvenz meldet man i.d.R. an, wenn Verbindlichkeiten nicht mehr bedient werden können, evtl. "Rückstellungen" fließen in die Masse.

Warum zahlt der AG die Abfindung nicht bereits zum Zeitpunkt der Freistellung aus ?

Gruss
report
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Bond
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.05.2005
Beiträge: 98

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 12:48    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank, das dachte ich mir schon so.

AN hat am Montag einen Termin mit AG und will dies dann zur Sprache bringen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 12:49    Titel: Antworten mit Zitat

Beachten sollte man auch, dass man zum Zeitpunkt der Freistellung auch nicht mehr automatisch sozialversicherungspflichtig ist. Das wirkt sich demnach auch auf die Beiträge zur Kranken- und Arbeitslosenversicherung aus.
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Bond
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.05.2005
Beiträge: 98

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 13:35    Titel: Antworten mit Zitat

das verstehe ich nicht, kannst du das bitte etwas näher erläutern.
Danke
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 16:51    Titel: Antworten mit Zitat

Einfach mal nach "Freistellung+sozialversicherungspflicht" im Internet suchen.

Gruss
report
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Insolvenzrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.