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Mietwohnung: Schnee aufs Autodach

 
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44quattrosport
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.02.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 10:12    Titel: Mietwohnung: Schnee aufs Autodach Antworten mit Zitat

Hallo,

ich wende mich mit folgendem Problem bei Euch (mit meinen fast 39 Jahren hatte ich noch nie Rechtsprobleme, also bitte ich um Nachsicht) Auf den Arm nehmen

Letztes Wochenende (Nacht Freitag auf Samstag) ist mir auf dem mir eindeutig im Mietvertrag zugewiesenen Parkplatz ("im Hof am Haus" - damit die Zufahrt zu einer Scheune immer frei ist) Schnee auf mein Auto gekracht.

Es handelte sich um ordentliche Brocken, die einen Menschen wohl erschlagen hätten.

Mein Schaden: die Windschutzscheibe ist komplett zuerstört und das Schiebedachblech ist irreparabel eingedrückt. Weiter hat die Schiebedachmechanik was abbekommen, öffnen und korrektes Schließen ist nicht mehr möglich.

Der Vermieter hat den Schaden seiner Haftpflicht gemeldet - natürlich wollen die jetzt von mir eine detaillierte Beschreibung mit Witterungsbedingungen (naja, kurz gesagt: es war dunkel und kalt und ich habe wie immer mein auto abgestellt).

Weiter wollen sie einen Kostenvoranschlag. Wobei mir geraten wurde, einen Gutachter kommen zu lassen. Da habe ich auch einen an der Hand.

Wie seht Ihr die Situation? Ist mein Standpunkt korrekt, dass die Haftpflicht des Vermieters den Schaden übernehmen muss (Windschutzscheibe, Schiebedachmechanik und Deckel, Lackierung des Deckels, Arbeitszeit)? Es geht um nicht wenig Geld und ich möchte keine Fehler machen.

Teilkasko habe ich (bei diesem) Wagen nicht, Rechtsschutz ist vorhanden - wobei ich mir den Gang zum Anwalt erst mal gerne sparen würde, so fern die Sache eindeutig ist.

Vielen Dank,
Marco
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 13:04    Titel: Antworten mit Zitat

Verschiebibert ins Versicherungsrecht.
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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Versicherungsmensch
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 14:22    Titel: Antworten mit Zitat

Also wenn ich das richtig gelesen habe, möchte die Haftpflicht des Vermieters doch schon Unterlagen eingereicht bekommen. Somit scheint es so, dass diese den Fall auf jeden Fall schon einmal prüfen möchte.

Ich würde erstmal eine Antwort des Versicherers abwarten und dann den nächsten Schritt machen, wenn es zu einer Ablehnung kommt.
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Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 14:32    Titel: Antworten mit Zitat

ja, der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherer wird sich wohl drum kümmern.

Aber allzu große Hoffnung auf Schadenersatz würd´ich mir da nicht machen. In vielen Fällen besteht hier (mangels Verschulden des Gebäudeeigentümers) kein Schadenersatzanspruch.

Suchmaschine mit den Suchbegriffen "Dachlawine Haftung PKW" bringt eine Menge Treffer.
_________________
Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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