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Verfasst am: 27.02.09, 14:41 Titel: Vollstreckung des Finanzamts in ausländische Immobilien
Unternehmer A aus Deutschland hat in Deutschland Steuerschulden.
Das Finanzamt erfährt, dass A Immobilien im Ausland (Fall 1: EU, Fall 2: außerhalb der EU) besitzt.
Kann die deutsche Finanzverwaltung ihre Forderungen gegen A in irgendeiner Weise dahingehend durchsetzen, dass sie das ausländische Immobilienvermögen pfändet / verwertet ?
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