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Brauche Dringend Hilfe :(

 
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Santana AS
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.02.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 14:15    Titel: Brauche Dringend Hilfe :( Antworten mit Zitat

Ich denke damit Ihr euch ein Bild von dem geschehen machen könnt, erzähle ich euch erstmal was geschah.

Ich bin 16 Jahre alt und fahre Moped (A1) und bin somit noch in der Probezeit.
An einem normalen Schultag bin ich am 25.2.09 nach Hause gefahren um später noch mit 2 Freunden eine kleine Runde zu fahren, da hier bei uns grad schönes Wetter war. Wir haben uns auf den Weg gemacht, wir entschieden das ich voran fahre, gesagt getan wir fahren in einer 30er Zone ein schwarzer Golf vor mir (NICHT ZU DICHT AUFGEFAHREN) nach einer normalen Rechts Kurve, tut das Auto plötzlich Anhalten, ich dachte mir er möchte nach Links weg abbiegen da eine Straße Links runter geht, der vorrausfahrende hat nicht geblinkt oder ähnliches Nachdem das Auto dann ziemlich langsam war und ich mich langsam zum Ihm ausrollen lassen hab, war ich bin geringe Geschwindigkeit unterwegs. Es wurde mir in der Fahrschule nicht gesagt das man an einem stehenden Fahrzeug NICHT rechts vorbei fahren dürfe ich wollte also Langsam Rechts an ihm Vorbei fahren (KEIN absichtliches überholen!) Auf einmal sehe ich wie er Kurz bevor ich neben ihn bin nach Rechts scherren will, Ich total erschrocken und noch probiert auszuweichen.... da ist es auch schon passiert der Autofahrer hat mich mit seiner Front voll in der Seite erwischt.... Ich konnte mein Moped noch grad so Stabil halten nicht das ich mich lang gemacht hätte.

Ich hab meine Geschwindigkeit verringert und bin auf den Bürgersteig gefahren ( zum Anhalten und um dann auf einen öffentlichen Parkplatz mein Moped abzustellen) ich bin also noch gute 10m gefahren und plötzlich mit quitschenden Reifen sich so Schräg vor mich gestellt und steigt aus Brüllt mich total an , vowegen "Fahrerflucht !!! hast du sie noch alle ", ich nur "deswegen fahr ich auch auf den Gehweg um eine anhalt möglichkeit zu finden" Naja ist ja auch egal. Jetzt standen wir dort. Ich vorgeschlagen wir machen es Privat ich übernehme meine Kosten er seine...... Er natürlich gleich nein ich habe geblinkt und sowas.... Sagte er gleich kommt nen Kollege der hat gesehen wie ich geblinkt habe... Nunja Kollege kommt und er hat auch NIX beobachten können ! So mit den 2 Motorradfahrern mit denen ich dann gefahren bin kamen auch zur Stelle wo ich mit dem Autofahrer stand.... Einer von meinen Freunden kannte Ihn. Der Autofahrer fragte sofort ich hab doch einen Richtzeichen gegeben oder?! Meine beiden Freunde ganz klar NEIN , ich sage jetzt nicht das er keinen Richtzeichen gegeben hat um nicht schuldig zu sein, sondern weil es wirklich so war...

So, dann kamen sofort tausende Bekannte von dem und sofort war vergessen das wir es Privat Regeln konnten. Die Bekannten nur " Die Maschine ist bestimmt Illegal" und sowas... Ich hab "Ja, wenn ihr meint" (Das Moped wurde 2-3 Wochen zuvor gedrosselt <- Mit Tüv Gutachten. Somit hatte ich keine Angst das mir deswegen was passiert. Die Bekannten meinten die ganze Zeit nur, von wegen Ruf die Polizei ! und all sowas. Hat er dann auch getan ............ Gut die Polizei kam. Er hatte erzählt er hat gaaaanz klar ein Richtzeichen gegeben ( hat keine Beweise dafür) hatte nur als Argument angegeben das er es ja immer macht ansonsten Schimpft ja seine Freundin... Der Polizist hat nur gelacht und meinte das hat hier nix damit zu tun. Ich auch erzählt wie ich es gesehen habe. Und meine 2 Freunde haben auch erzählt wie sie es gesehen haben. Der Polizist meinte es kommt ein Anfragebogen(???) oder so ähnlich konnte mich nicht mehr erinnern was er sagte, auf uns zu und wir sollen dann genau aufschreiben was geschah.

So, dann sollten wir unsere Personalien austauschen ich schrieb meine auf und er wollte dann noch mein Persoausweis sehen, ob es auch stimmt was ich geschrieben hab. Hat er sich angeguckt " Du Bist doch nicht etwa der Buder von XYZ ????" ich Ja doch.... Naja dann wollte er doch die Anzeige am nächsten Tag fallen lassen und es doch Privat machen, das ich seine Halben kosten übernehme und ich meine auch noch. Ich war damit EINVERSTANDEN. Er wollte ein Vertrag machen in dem das genauso drinne steht und alles. Ich wär echt zufrieden wenn es so kommen würde.. Wär mein Schülernebenjob gehalt gestrichen, aber mir wars total egal hauptsache kein Fahrverbot....

Dann meinte mein Vater zu mir es wird trotzdem ein Bericht von der Polizei folgen und dazu wird es auch noch ein Verfahren gegen diesen Vorfall geben wird.

Jetzt wollte ich Fragen.
-Was kommt dann auf mich zu?
-Kann man die Anzeige ehrlich nicht vollständig zurückziehen?
-Werde ich ein Fahrverbot bekommen und alles drum und drann?
-Und vor allem wie soll ich jetzt vorgehen?!
-Und ist es Teil Schuld ?! Er ist mir ja schließlich reingefahren.


Ich hoffe ihr könnt mir helfen ich bin hier am Verzweifeln und alllleeees

Mfg
Santana AS
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Wächter
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Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 14:22    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Anzeige kann man niemals zurückziehen.

http://www.th-h.de/infos/jura/strafanzeige-strafantrag.php
_________________
Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 14:25    Titel: Antworten mit Zitat

Wofür, glaubst du denn, hast du eine Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung?

Und dein Unfallgegner hat auch eine......
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Santana AS
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.02.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 14:55    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, schon aber aber ich habe follgendes gefunden, deswegen bin ich ein wenig verwirrt das sollte ich vllt. noch dazu schreiben.

es gibt drei "Merkmale" an denen sich ein Autofahrer "orientieren" kann, ob ein anderer Fahrer abbiegen will oder nicht.
1. Blinken
2. Einordnen (bzw. lenken/einschlagen)
3. Bremsen

.:EDIT:.

Nun ist 3. nicht klar bzw. nicht erwähnt, aber wenn 2 dieser Anzeichen zutreffen, dann ist (wohl auch nach der Ansicht von Gerichten ... zumindest wurde das kürzlich bei einem Kollegen genau so in der Urteilsbegründung geschrieben) davon auszugehen, daß das Fahrzeug auch abbiegt.
Es liegt damit keine unklare Verkehrssituation vor, in der Fahrer A nun hätte vorsichtig sein müssen, bzw. nicht hätte vorbeifahren dürfen (beim Überholen/Vorbeifahren ist ja eine unklare Verkehrssituation explizit erwähnt, daß man da eben erhöhte Aufmerksamkeit walten lasen muß und ggfs. warten muß)




Noch etwas aus Google:

Zitat:

Versicherung von Fahrer B will nun Fahrer A 50% der Schuld anrechnen.
Versicherung argumentiert wie folgt:
Lt. §5 Abs. 1 ist links zu überholen.
Außerdem ist jeder Überholvorgang eine Gefahrenquelle die der Überholende absichern muss.
Desweiteren argumentiert die Versicherung unter dem Aspekt das Fahrer B ja einen Anhänger zog u Gespanne grundsätzlich beim links abbiegen erst nach rechts ausscheren.
Aus diesen drei Gründen also lt. Versicherung anteilige 50% Schuld.

]Nur hat meiner Meinung nach die Versicherung einiges vergessen.
Zum einem nämlich Abs. 7 unter §5. Dort steht nämlich wenn jemand sich links einordnet u links blinkt ist rechts zu überholen.
Zum zweiten wäre das rechts überholen in diesem Falle kein überholen in dem Sinne, sondern eher ein vorbeifahren. Also wäre die Sorgfaltspflicht nicht mehr so hoch wie bei einem Überholvorgang.
U der dritte Punkt mit dem Anhänger ist auch insofern unrelevant, da Fahrer B ja mit beidem schon 2/3 über die Mittellinie war u demnach das ausscheren des Anhängers schon erfolgt war.


Und da ich Innerhabl geschlossener Ortschaft vorbeigefahren bin bzw. überholt habe kommt auf mich noch ein Verwarnungsgeld in höhe 35 € zu, da Sachschaden?
(Quelle: http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bkatv_05.php )

Bin ich jetzt zu 100 % Schuld oder er?
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Oberlehrer Lempel
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1454

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 15:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
ob im rechtlichen Sinne überholt wird oder vorbeigefahren, das hängt davon ab, ob der Überholte wartet oder hält.

Grundsätzlich gilt:
Wer an einem sich bewegenden Fahrzeug vorbeifährt, der überholt immer.
Vorbeifahren kann man höchstens an stehenden Fahrzeugen bzw. Hindernissen.

Bei stehenden Fahrzeugen muss man noch zwischen "Warten" und "Halten" unterscheiden:
Wer anhalten muss, ohne das zu wollen, etwa weil der Verkehr stockt oder eine Ampel auf Rot geschaltet hat, der wartet.
Wer aber anhält, weil er es will, etwa um jemanden aussteigen zu lassen, der hält.

Wer an wartenden Fahrzeugen vorbeifährt, der überholt im rechtlichen Sinne.
Wer an haltenden Fahrzeugen (oder auch an anderen stehenden Hindernissen)vorbeifährt, der fährt im rechtlichen Sinne vorbei.

Da sich in Ihrem Falle das Fahrzeug des Unfallgegners noch bewegte (wenn auch nur langsam) haben Sie zweifellos überholt - und zwar verbotenerweise rechts.
Die günstigste Folge: Wegen des verbotenen Rechtsüberholens und der daraus folgenden Sachbeschädigung wird man Ihnen ein Verwarnungsgeld in Höhe von 35 Euro "aufdrücken". Sie werden keine Flenspunkte bekommen und somit auch nicht mit Probezeitmaßnahmen rechnen müssen. Ihren Führerschein werden Sie selbstverständlich behalten, mit einem Fahrverbot ist nicht zu rechnen.

Ungünstiger könnte es werden, wenn man Ihnen "Überholen bei unklarer Verkehrslage" vorwirft. Dies könnte durchaus geschehen, zumal dann, wenn der Fahrer tatsächlich nicht geblinkt hat, sondern einfach nur langsamer wurde.
Dass die Verkehrslage auch Ihnen unklar gewesen sein könnte, darauf deutet Ihre Äußerung: "Ich dachte mir ..." hin.
Denken sollen Sie nämlich nicht, sondern sich an die Verkehrsregeln halten.
Und die besagen u.a. (aus der StVO):
Zitat:
§5 Überholen
[...]
(3) Das Überholen ist unzulässig:
1. bei unklarer Verkehrslage

Wenn Ihnen das vorgeworfen wird, kann es sehr viel teurer werden. Dazu aus dem Bußgeldkatalog:
Zitat:
Überholen
[...]
19 Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage
100 Euro 3 Pkt. A
Sie bekommen also, neben der Geldbuße von 100 Euro und 23,50 Euro Gebühren und Auslagen, auch 3 Flenspunkte. Und da es sich dabei um einen schwer wiegenden Verstoß (A-Verstoß) handelt, werden Probezeitmaßnahmen gegen Sie ergriffen. Da Sie offenbar noch ein unbeschriebenes Blatt sind, kommt die erste Stufe zur Anwendung: Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre.

gez. Lempel
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Santana AS
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Anmeldungsdatum: 27.02.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 16:05    Titel: Antworten mit Zitat

Danke Oberlehrer Lempel für die Antwort.

Würden Sie eher meinen es wird gegen mich ermittelt wegen rechtsüberholen bei unklarer Verkehrslage oder rechtsüberholen geschlossener Ortschaft mit Schadensfolge?
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Oberlehrer Lempel
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1454

BeitragVerfasst am: 28.02.09, 07:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
ich tendiere eher zu dem Letzteren, möchte mich aber nicht festlegen.
Sie werden wohl abwarten müssen.

Vermeiden Sie in der Zwischenzeit am besten jegliche Äußerung gegenüber den Behörden, jedenfalls aber solche Äußerungen, die auf eine unklare Verkehrslage schließen lassen könnten.

Gab es eigentlich einen Grund dafür, dass der Autofahrer plötzlich nach rechts fuhr?
War ein solcher Grund möglicherweise erkennbar oder hat sich der Autofahrer dazu geäußert?

gez. Lempel
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