Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Hallo zusammen,
ich hab da mal ne Frage zu folgendem fiktiven Fall:
AN hat ein Angebot von seinem AG erhalten, das wie folgt sich darstellt:
-Freistellung zum 15.03.2009
-Zahlung einer Abfindung
-Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 31.10.2009 (Beendigungszeitpunkt)
-die Abfindung wird jedoch erst am Beendigungszeitpunkt fällig
Der Fa. geht es finanziell nicht sonderlich gut.
Die Frage ist, was passiert wenn die Fa. Insolvenz anmeldet.
Ist dann die Abfindung weg, fällt die in die Insolvenzmasse?
Der AG und BR sagen, dem ist nicht so.
Es gibt ja einen Vertrag (Aufhebungsvereinbarung) und der sei für den Insolvenzverwalter bindend; der Abfindungsbetrag sei ja zurückgestellt.
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 27.02.09, 12:02 Titel:
Zitat:
Der AG und BR sagen, dem ist nicht so.
Es gibt ja einen Vertrag (Aufhebungsvereinbarung) und der sei für den Insolvenzverwalter bindend
Nun,
offenbar scheinen AG und BR keine besonders große Ahnung bzgl. der InsO zu haben.
Eine Insolvenz meldet man i.d.R. an, wenn Verbindlichkeiten nicht mehr bedient werden können, evtl. "Rückstellungen" fließen in die Masse.
Warum zahlt der AG die Abfindung nicht bereits zum Zeitpunkt der Freistellung aus ?
Gruss
report _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 27.02.09, 12:49 Titel:
Beachten sollte man auch, dass man zum Zeitpunkt der Freistellung auch nicht mehr automatisch sozialversicherungspflichtig ist. Das wirkt sich demnach auch auf die Beiträge zur Kranken- und Arbeitslosenversicherung aus. _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 27.02.09, 16:51 Titel:
Einfach mal nach "Freistellung+sozialversicherungspflicht" im Internet suchen.
Gruss
report _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.