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recht.de :: Thema anzeigen - Haftung des Alt-Inhabers bei Firmenfortführung (§25 I HGB)
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Haftung des Alt-Inhabers bei Firmenfortführung (§25 I HGB)

 
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cagr
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.11.2008
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 18:24    Titel: Haftung des Alt-Inhabers bei Firmenfortführung (§25 I HGB) Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich habe eine kurze Frage zur Haftung des Alt-Inhabers für frühere Geschäftsverbindlichkeiten bei einer Firmenfortführung:

Ist es korrekt, dass die Firmenfortführung im Bezug auf die früheren Geschäftsverbindlichkeiten einem Schulbeitritt (nach §421 BGB) entspricht und daher der Alt-Inhaber für diese Forderungen noch für weitere 5 Jahre (§26 I HGB) nach Firmenfortführung haftbar gemacht werden kann?

Wenn nichts anderes vereinbart ist, kann der Alt-Inhaber von diesen gezahlten Verindlichkeiten nach §426 wieder die Häflte vom neuen Inhaber im Innenverhältnis zurückholen?

Danke,
cagr
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