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Finanzierung eines Fahrzeugs über dritte

 
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jimmyone
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.07.2008
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 12:59    Titel: Finanzierung eines Fahrzeugs über dritte Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

eine Frage zum Thema Schufa, Autofinanzierung beschäftigt mich schon etwas länger aber ich selber finde da keinen guten Ansatz.

Gehen wir mal davon aus, wir haben eine Person A, diese Person ist in der privaten Insolvenz darf also keine Kredite, Finanzierungen etc. durchführen. Diese Person hätte aber wegen der Abwrackprämie gerne ein neues Fahrzeug.

Jetzt kommt die Person B ins Spiel... DIese Person erklärt sich bereit, die Finanzierung zu übernhemen. Da die Abwrackprämie aber nur gezahlt wird, wenn der Besitzer des alten Fahrzeugs auch der Käufer des neuen Fahrzeugs ist.

Sprich die Person A müsste also hingehen und den Kaufvertrag abschließen, die Bezahlung übernimmt für die Bank aber die Person B.

Wird dann in dieser Richtung trotzdem eine Schufaauskunft von Person A eingeholt?
Hätte dieser Kaufvertag, den Person A schließ evtl. sogar Auswirkungen auf die private Insolvenz...

An diesen beiden Punkten komm ich nicht weiter.

Wie wäre denn hier die Situation? Kann man da was zu sagen, gibt es eine Rechtslage in dieser Form?

Ich danke euch
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 13:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habs nicht verstanden. Was ist beabsichtigt?

B will die Prämie, hat aber kein altes Auto. A soll deshalb als Strohmann auftreten, damit B sich die Prämie erschwindelt?

oder:

A will ein neues Auto, hat aber Probleme mit seiner Bonität und schlechten Schufa und B will ihm helfen?
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Methew
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.05.2007
Beiträge: 542
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 19:31    Titel: Antworten mit Zitat

Karsten11 hat folgendes geschrieben::

A will ein neues Auto, hat aber Probleme mit seiner Bonität und schlechten Schufa und B will ihm helfen?


Ich habe das als Ausgangsbasis verstanden Sehr glücklich

Nun eine Schufaauskunft wird nicht zwingend von A geholt.
Wenn A als "Barzahler" auftritt (sprich er hat das Geld und nimmt KEINE Finanzierung des Verkäufers in Anspruch), wird der Verkäufer die Schufa nicht informieren und abfragen.

Kommen wir aber zum Thema Insolvenz, nun wenn sich Person A ein neues Auto kauft, dann kann man ja davon ausgehen das bei Person A Vermögen entstanden ist (konkret: das Auto).
Das wiederum interessiert schon die Gläubiger und damit den Insolvenzverwalter und hier wird dann spannend wie Person A damit umgeht. Ob sich daraus eine Straftat entwickelt (wenn A das Auto kauft aber es dem Insolvenzverwalter nicht erzählt) weiß ich nicht.
_________________
Alle meinen Beiträge sind nur meine Meinung, die ich nach bestem Wissen und Gewissen abgebe. Man beachte besonders, dass ich nur Geldvernichter (Bänker) bin...
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Phönix3
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 2531

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 19:38    Titel: Antworten mit Zitat

A, da in Insolvenz, darf offiziell keine Vertragsgeschäfte tätigen, also auch keine Darlehensverträge oder Leasing- oder Kaufverträge abschliessen. Daher hat sich B bereit erklärt, die Finanzierung zu übernehmen. A ist zwar der Käufer des neues Autos, aber B bezahlt. Soweit so gut, das könnte gehen, jedoch würde wohl der Wert des Autos als "Vermögen" mit in die Insolvenz, in die Berechnung des Vermögens einfliessen.. Der weitere Haken an der Sache: A müsste mit B einen Darlehensvertrag machen (B braucht ja Sicherheit, dass er das Geld wieder zurückerhält von A) und das geht eben auch nicht, nach meinem Kenntnisstand. Ich schätze, A kann sich das neue Auto erst einmal abschminken. Auch wäre B dringend abzuraten, einem in der Insolvenz Befindlichen Geld zu geben, egal in welcher Form auch immer.

LG Phönix
_________________
Gruß
Phö-nixe

Zitat @ Dipl.-Sozialarbeiter: FDR heißt "Forum deutsches Recht" und FGR = "Forum gefühltes Recht"...Lachen
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