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Bedrohung per SMS

 
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pfluemli
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.02.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 15:42    Titel: Bedrohung per SMS Antworten mit Zitat

Angenommen Person B würde an die Freundin von Person A (und Ex-Freundin von B) eine SMS mit dem Text "Still loving and missing you!" schicken und Person Person Amit einer SMS an Person B mit dem Text: "Du Arsch, wenn du meine Freundin nicht in Ruhe läßt, gibt's ein paar aufs Maul. Das ist die letzte Warnung." antworten, wäre diese SMS von Person A dann eine Bedrohung nach § 241 StGB?
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surfer07
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.12.2008
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 16:16    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würd' den hierzu auffordern. Aber was die Juristen dazu meinen, kann ich nicht sagen, denn ich bin keiner.
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Ivanhoe
Gast





BeitragVerfasst am: 25.02.09, 16:23    Titel: Re: Bedrohung per SMS Antworten mit Zitat

pfluemli hat folgendes geschrieben::
... wäre diese SMS von Person A dann eine Bedrohung nach § 241 StGB?


Nein. § 241 stellt nur die Drohung mit einem Verbrechen unter Strafe.
Eher käme § 240 Nötigung in Frage.
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gotto
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 16:26    Titel: Antworten mit Zitat

§ 241 Abs. 1StGB:

Zitat:
Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


§ 12 StGB:

Zitat:
Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind.


§ 223 StGB:
Zitat:
Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


edit: Da war wohl einer schneller... Geschockt
_________________
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
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Ivanhoe
Gast





BeitragVerfasst am: 25.02.09, 16:33    Titel: Antworten mit Zitat

Um 3 Minuten! Jaja die Hessen..... Teufel-Smilie
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Wächter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 17:11    Titel: Re: Bedrohung per SMS Antworten mit Zitat

Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
pfluemli hat folgendes geschrieben::
... wäre diese SMS von Person A dann eine Bedrohung nach § 241 StGB?


Nein. § 241 stellt nur die Drohung mit einem Verbrechen unter Strafe.
Eher käme § 240 Nötigung in Frage.


... naja... verwerflich wird das wohl kaum sein Winken
_________________
Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .
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surfer07
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.12.2008
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 17:35    Titel: Re: Bedrohung per SMS Antworten mit Zitat

Wächter hat folgendes geschrieben::
...
... naja... verwerflich wird das wohl kaum sein Winken

Mitunter können sms vom Ex auch ziemlich nervig sein. Der letzte Ex gab erst Ruhe, nachdem ich ihm mit Stalking kam. Leider verstand er kein Englisch und mein Neuer hat es ihm dann in aller Ruhe mal erklärt. Winken
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pfluemli
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.02.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 19:52    Titel: Antworten mit Zitat

Erstmal Danke für die Antworten. Was das Stalking betrifft: eine SMS nach über zwei Wochen kann man ja wohl kaum als Stalking bezeichnen...

Stellt sich aber trotzdem noch die Frage, ob eine Anzeige gegen Person A wegen Nötigung und evtl. auch Beleidigung (A bezeichnete B ja als "Arsch") Erfolg hätte, zumal wenn Person A an B noch eine zweite SMS mit dem Text: "Du Müll wenn ich dich erwisch bist du fällig!" geschrieben hätte.

Könnte es für A auch arbeitsrechtliche Konsequenzen haben,wenn A und B in der gleichen Firma (öffentlicher Dienst) angestellt wären?

Danke im voraus für Antworten.
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