Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 25.02.09, 15:42 Titel: Bedrohung per SMS
Angenommen Person B würde an die Freundin von Person A (und Ex-Freundin von B) eine SMS mit dem Text "Still loving and missing you!" schicken und Person Person Amit einer SMS an Person B mit dem Text: "Du Arsch, wenn du meine Freundin nicht in Ruhe läßt, gibt's ein paar aufs Maul. Das ist die letzte Warnung." antworten, wäre diese SMS von Person A dann eine Bedrohung nach § 241 StGB?
Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 12 StGB:
Zitat:
Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind.
§ 223 StGB:
Zitat:
Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
edit: Da war wohl einer schneller... _________________ Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
Verfasst am: 25.02.09, 17:35 Titel: Re: Bedrohung per SMS
Wächter hat folgendes geschrieben::
...
... naja... verwerflich wird das wohl kaum sein
Mitunter können sms vom Ex auch ziemlich nervig sein. Der letzte Ex gab erst Ruhe, nachdem ich ihm mit Stalking kam. Leider verstand er kein Englisch und mein Neuer hat es ihm dann in aller Ruhe mal erklärt.
Erstmal Danke für die Antworten. Was das Stalking betrifft: eine SMS nach über zwei Wochen kann man ja wohl kaum als Stalking bezeichnen...
Stellt sich aber trotzdem noch die Frage, ob eine Anzeige gegen Person A wegen Nötigung und evtl. auch Beleidigung (A bezeichnete B ja als "Arsch") Erfolg hätte, zumal wenn Person A an B noch eine zweite SMS mit dem Text: "Du Müll wenn ich dich erwisch bist du fällig!" geschrieben hätte.
Könnte es für A auch arbeitsrechtliche Konsequenzen haben,wenn A und B in der gleichen Firma (öffentlicher Dienst) angestellt wären?
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.