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Gnadengesuch

 
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DessertWolf
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Anmeldungsdatum: 08.02.2009
Beiträge: 126

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 21:46    Titel: Gnadengesuch Antworten mit Zitat

Hallo, A hatte heute einen Täter Opfer Ausgleich nach einer Verurteilung und das Urteil war 8 Monate FS.

A möchte nach diesem Gespräch die FS von B abwenden und seine stellungnahme dazu an die Staatsanwaltschaft schreiben.

Ist das überhaupt möglich?

A wurde von B per Telefon bedroht und belästigt und möchte auf keinen Fall das B eine FS antretten muß, kann er mit einer Stellungsnahme an die Staatsanwaltschaft dieses erreichen?

Weiterhin steht B unter Bewährung und müßte somit noch mit einen Bewährungswiderruf rechen. Das erste Urteil was zur Bewährung ausgesprochen wurde, beinhaltet die selben Beleidigungen und Bedrohungen gegen A.

A hält es nicht für nötig, das B eine FS antretten muß und würde gerne bei der Staatsanwaltschaft beantragen das das zweite Urteil auch nachträglich zur Bewährung ausgesprochen wird.
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 22:26    Titel: Re: Gnadengesuch Antworten mit Zitat

DessertWolf hat folgendes geschrieben::
Hallo, A hatte heute einen Täter Opfer Ausgleich nach einer Verurteilung und das Urteil war 8 Monate FS.
Also gibt es ein Urteil, ja?

DessertWolf hat folgendes geschrieben::
Ist das überhaupt möglich?
Klar, schreiben kann A jederzeit. Möglicherweise wäre es sinnvoller gewesen, sich entsprechend in der Verhandlung zu äußern.

DessertWolf hat folgendes geschrieben::
kann er mit einer Stellungsnahme an die Staatsanwaltschaft dieses erreichen
Wenn es ein Urteil gibt, könnte die Staatsanwaltschaft evtl. dagegen vorgehen. Wenn das Urteil dem Strafantrag entspricht, wird das wohl kaum passieren. Wenn das Urteil nicht dem Strafantrag entspricht, geht die Staatsanwaltschaft eigentlich nur in absoluten Ausnahmefällen mit dem Ziel einer Reduzierung der Strafe dagegen vor.

DessertWolf hat folgendes geschrieben::
A hält es nicht für nötig, das B eine FS antretten muß
Das mag nett sein, ist aber völlig irrelevant.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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DessertWolf
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Anmeldungsdatum: 08.02.2009
Beiträge: 126

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 22:30    Titel: Antworten mit Zitat

Ja es gibt ein rechtskräftiges Urteil. A möchte ja erst jetzt nach dem Täter Opfer Ausgleich tätig werden, da B vorher keinen Anlaß gegeben hat.

Es geht ja auch um die Möglichkeit eines Gnadengesuch das B gestellt hat und A es untermauern möchte das eine FS nicht mehr nötig ist.
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DessertWolf
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Anmeldungsdatum: 08.02.2009
Beiträge: 126

BeitragVerfasst am: 28.02.09, 19:27    Titel: Antworten mit Zitat

Keiner eine Idee ob das was bringen könnte?

Heißt es nicht das der Staffvollzug der Besserung dienst und dieses wäre doch durch A seiner Ausführungen nicht mehr nötig.
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DessertWolf
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Anmeldungsdatum: 08.02.2009
Beiträge: 126

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 01:27    Titel: Antworten mit Zitat

Laut Gnadenordnung des Landes Brandenburg ist es wohl so das ein TOA selbst nach dem Urteil berücksichtigt werden muß. §19 Gnadenordnung

http://www.landesrecht.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.43694.de

Was sagen sie zu diesem §?

Über der Gnadenordnung steht "Allgemeine Verfügung der Ministerin der Justiz"

Als B sein Gnadengesuch stellte, wurde dieses an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet, aber in der Überschrift "Allgemeine Verfügung der Ministerin der Justiz" erkenne ich, dass diese § dem Ministerin der Justiz vorbehalten sind, wie kann das sein das es trotzdem an die Staatsanwaltschaft geleitet wurde?

Auf folgender Seite steht

http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C8965732_L20.pdf

"In jedem Stadium des Verfahrens bietet sie Entscheidungshilfen für
Gerichte, Staatsanwaltschaften und Gnadenbehörden."

Zwar ist der Text aus Niedersachsen, aber ich denke doch, das dieser auch in Brandenburg Gültigkeit hat, oder?

Hier habe ich ein Beispiel gefunden, aber das ist doch nicht durchsetzbar oder? Ich meine man kann doch nicht § in Frage stellen die der Gesetztesgeber verfaßt hat.

http://www.curare-ev.org/media/DIR_50901/Antrag$20auf$20Gnadengesuch.pdf
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