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Auto´s abladen nach 24 uhr !

 
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Itzy
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.02.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 21:53    Titel: Auto´s abladen nach 24 uhr ! Antworten mit Zitat

Hi hallo,

Eine Frage,

Ist es verboten, das Autotransporter nach 24 uhr ihre Autos an einem Autohaus abliefern?
d.h. 2-3 mal die Woche kommt ein Autotransporter der regelmäßig nach 24 uhr seine Autos ablädt, mit laufenden Motor über 1-2 std. hinweg. Selbst bei geschlossenen Fenster und runtergelassene Rollos hört man das Brummen des LKW´s noch so extrem
Mal läuft der Motor auf vollen Touren mal auf halbgas.......

hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!

mfg

Vielen Dank schon im Vorraus
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Peacekeeper
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Anmeldungsdatum: 31.03.2007
Beiträge: 507

BeitragVerfasst am: 28.02.09, 01:13    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich können sie das zuständige Ordnungsamt über die Be und Entladetätigkeit informieren, da die Fahrer wohl indem vorliegenden Fall gegen:

§ 30 STVO Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot

(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.


Es reicht aus hier Kennzeichen und die Uhrzeit aufzuschreiben und dann eine Anzeige beim Ordnungsamt gegen den Unternehmer zu erwirken, vieleicht haben Sie damit schon Erfolg.


Sie können dann auch noch falls Ihre Wohnung in einem Wohn/ Mischgebiet liegt erreichen das die Be und Entladetätigkeiten in der Zeit zwischen 6- 22 Uhr erfolgen soll. ( Vorab mal das Ordnungsamt befragen)hierzu rate ich Ihnen aber dieses mittels Anwalt gegenüber den Unternehmen, welches für die Beförderung zuständig ist zu erwirken.
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Man muss nicht alles wissen, man sollte nur wissen wo alles steht.
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 28.02.09, 01:22    Titel: Antworten mit Zitat

Verschiebibert nach Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht.
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@migo
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 28.02.09, 09:11    Titel: Antworten mit Zitat

Autotransporter sind mit einer Hydraulikanlage ausgerüstet. Die Anlage ist für das Auf- und Ab der Ladeebenen erforderlich. Und jetzt, diese Anlage wird vom Motor des LKWs angetrieben. Der Fahrer läßt also nicht aus lauter Jux und Tollerei den Motor laufen.
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 28.02.09, 11:34    Titel: Antworten mit Zitat

@migo hat folgendes geschrieben::
Der Fahrer läßt also nicht aus lauter Jux und Tollerei den Motor laufen.
Ladebordwände an LKW funktionieren regelmäßig auch ohne laufenden LKW-Motor - inwieweit das bei Autotransportern auch der Fall ist, weiß ich nicht. Runter sollte es doch eigentlich immer gehen, oder?

Aber selbst wenn die Hydraulik nur bei laufendem Motor funktionieren sollte: das
Itzy hat folgendes geschrieben::
mit laufenden Motor über 1-2 std. hinweg
ist sicher nicht notwendig. Schließlich wird die Hydraulik nicht genutzt, wenn die Fahrzeuge vom Transporter heruntergefahren werden.

Man könnte entweder den Fahrer direkt ansprechen (was aus Gründen der völligen Verständnislosigkeit auf Seiten des Fahrers erfolglos bleiben könnte), man könnte mit einem Verantwortlichen des Autohauses reden, man könnte dem Rat von Peacekeeper folgen oder auch direkt die Polizei anrufen.
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Itzy
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Anmeldungsdatum: 27.02.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 28.02.09, 14:39    Titel: Antworten mit Zitat

Super

vielen Dank für die schnelle Hilfe !

ich werde die Sache mit dem Ordnungsamt mal beherzigen!
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