Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Ausländer im Laden abgewiesen
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Ausländer im Laden abgewiesen
Gehen Sie zu Seite 1, 2, 3  Weiter
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Internationales Recht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
timmendorf
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.10.2008
Beiträge: 89

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 14:29    Titel: Ausländer im Laden abgewiesen Antworten mit Zitat

Darf eine Deutsche Firma einem Ausländer den Kauf verwehren?
Wir haben einen Artikel gekauft der ausgeführt wird.
Daher benötigen wir scheinbar auf der Rechnung die ausländische Adresse.
Die Firma verweigert mir nun eine Rechnung auf eine ausländische Adresse auszustellen.
Geht das?

Danke
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 17:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn ich Frage und Thema lese, muß ich sagen:

Thema verfehlt....
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
timmendorf
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.10.2008
Beiträge: 89

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 19:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Smilie

mag sein, die Antwort aber noch viel mehr :p
Um stilistische beurteilung hatte ich nicht gebeten soweit ich mich erinnern kann Smilie

Wer hat da jetzt das Thema von uns beiden mehr verfehlt, der fragende oder der befragte?
Sofern der Fragende überhaupt was verfehlen kann.

Aber ich hatte in der Schule auch oft das gefühl das Lehrer nur zu doofe Fragen stellt und das es nicht an mir liegt Auf den Arm nehmen

Diese Vorgehensweise hab ich mir übriegends bei unseren Medien abgeschaut Winken

Außerdem weiß ich doch das einige hier nur drauf warten das man ihnen eine kleine Vorlage liefert Sehr glücklich
Feuer Frei Auf den Arm nehmen

Ganz am Rande hätte mich meine Frage allerdings noch immer interessiert.
Kann mir nicht wirklich Vorstellen das mir einer sagen kann "an Takatukaländer verkaufen wir nicht"?
Bzw geben ihnen keine Rechnungen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Smiler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 19:39    Titel: Re: Ausländer im Laden abgewiesen Antworten mit Zitat

timmendorf hat folgendes geschrieben::
Darf eine Deutsche Firma einem Ausländer den Kauf verwehren?

Kommt darauf an, ebenso könnte man Fragen:
Zitat:
Darf eine Deutsche Firma einem Deutschen den Kauf verwehren?

Zitat:
Wir haben einen Artikel gekauft der ausgeführt wird.

Wie? oben steht doch das nichts verkauft wurde... Überrascht
Zitat:
Daher benötigen wir scheinbar auf der Rechnung die ausländische Adresse.

Na, wenn diese ja nur scheinbar gebraucht wird,wo ist das Problem?
Zitat:
Die Firma verweigert mir nun eine Rechnung auf eine ausländische Adresse auszustellen. Geht das?

Weshalb sollte jemand verpflichtet sein Daten, welche anscheinend nicht den Tatsachen entsprechen, auf einer "Rechnung" zu vermerken?
_________________
Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 20:47    Titel: Antworten mit Zitat

timmendorf hat folgendes geschrieben::
Ganz am Rande hätte mich meine Frage allerdings noch immer interessiert.
Ich nehme mal an, Sie sind mehr an einer Antwort interessiert, aber das nur am Rande. Sie sollten auf jeden Fall Ihre Frage so formulieren, daß sie nicht nur in sich schlüssig, sondern auch für Leser verständlich ist, die mit dem Sachverhalt in keinster Weise vertraut sind. Zu guter Letzt wäre eine passende Überschrift hilfreich.

Um das passende Forum kümmern sich dann ggf. die Mods.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
derblacky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 22:14    Titel: Antworten mit Zitat

noch in SC ... dann schnell....

timmendorf hat folgendes geschrieben::

Ganz am Rande hätte mich meine Frage allerdings noch immer interessiert.

Ok, versuchen wir es mal

Zitat:
Darf eine Deutsche Firma einem Ausländer den Kauf verwehren?


Hat die Firma ja wohl nicht ....

Zitat:
Wir haben einen Artikel gekauft der ausgeführt wird.

Ansonsten, in Deutschland gibt es Vertragsfreiheit .... ich darf mir meine Vertragspartner aussuchen (und natürlich auch ablehnen).

Zitat:
Geht das?


Wenn die Schilderung kein fiktiver Fall ist, geht das scheinbar Winken

Tschau
Majo
_________________
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
J_Denver
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 16:32    Titel: Re: Ausländer im Laden abgewiesen Antworten mit Zitat

timmendorf hat folgendes geschrieben::

Daher benötigen wir scheinbar auf der Rechnung die ausländische Adresse.


Danke


Zuerst sollte mal der Sachverhalt geklärt werden.

http://www.spiegel.de/kultur/zwiebelfisch/0,1518,315125,00.html
_________________
.........geschmeidig wie zwei Flachmänner®

81:2/ -4K
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 16:42    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Kann mir nicht wirklich Vorstellen das mir einer sagen kann "an Takatukaländer verkaufen wir nicht"?



Doch, genau das kann passieren.

Hängt allerdings von der zu verkaufenden Sache ab und von dem Staat Takatukaland.

Nehmen wir an es handele sich um einen Gegenstand mit dem der böse Diktator von TakaTukaland (einer der zahlreichen Schurkenstaaten )eine Atombombe oder Ähnliches konstruieren könnte , da dürfte dieser Gegenstand nicht dorthin veräußert werden.

Und deshalb bleibe ich dabei:

Thema :
Zitat:
Darf Ausländer im Laden abgewiesen werden?


passt nicht zu der Frage:

Zitat:
Die Firma verweigert mir nun eine Rechnung auf eine ausländische Adresse auszustellen.
Geht das?


Was soll mit der mglw. fehlerhaften Rechnung (Auslandsadresse) denn überhaupt erreicht werden?
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 16:55    Titel: Antworten mit Zitat

Ronny1958 hat folgendes geschrieben::
Was soll mit der mglw. fehlerhaften Rechnung (Auslandsadresse) denn überhaupt erreicht werden?


...evtl. hat es was hiermit zu tun?
_________________
Gruß
Peter H.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 17:47    Titel: Antworten mit Zitat

Holzschuher hat folgendes geschrieben::
...evtl. hat es was hiermit zu tun?
Davon ist auszugehen. Und anscheinend hat sich der Käufer mit den Ausfuhrbestimmungen irgendwie nicht so richtig auseinandergesetzt.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 18:37    Titel: Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
Holzschuher hat folgendes geschrieben::
...evtl. hat es was hiermit zu tun?
Davon ist auszugehen. Und anscheinend hat sich der Käufer mit den Ausfuhrbestimmungen irgendwie nicht so richtig auseinandergesetzt.


...evtl. sollte man den Thread dann z.B. mal ins Steuerrecht verschiebbibern!? Da kann dem Käufer ggf. auf die Sprünge geholfen werden. Winken
_________________
Gruß
Peter H.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Kleinalrik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 365

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 19:04    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich kann der Verkäufer an jede beliebige Person eine Rechnung ausstellen.

Allerdings hat der Verkäufer keinerlei Veranlassung, an irgendjemand anderen als den Auftraggeber eine Rechnung stellen zu müssen, wenn vor Vertragsabschluss nichts anderes vereinbart wurde und keine gewichtigen Gründe dagegen sprechen.

Der Rechnungsempfänger wiederum kann ja die Ware beliebig weiterberechnen, z.B. an den Endempfänger in Takatukaland.

Aber selbst wenn der Verkäufer den Gefallen tut, und die Rechnung auf P. Langstrumpf, Takatukaland ausstellt, ändert das nichts an der umsatzsteuerlichen Behandlung der Leistung. Dafür ist nämlich (vereinfacht für die meisten Geschäftsfälle) ausschließlich der Leistungsort maßgebend.
Und der ist - solange keine Ausfuhrbestätigung vorliegt - das Land, in dem der Verkäufer ausgeliefert hat (ich unterstelle mal Deutschland).

Und bei der Ausfuhrbestätigung ist etliches an Details zu beachten, um die Umsatzsteuer wiederzubekommen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Ivanhoe
Gast





BeitragVerfasst am: 02.03.09, 08:45    Titel: Antworten mit Zitat

Der Kauf, die Rechnung oder was auch immer, hat sich scheinbar erledigt? Cool
Nach oben
timmendorf
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.10.2008
Beiträge: 89

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 14:36    Titel: Antworten mit Zitat

Da wirds aber sehr abenteuerlich hier.
Generation Angst?

Natürlich handelt es sich nicht um den Iran, es handelt sich auch nicht um Biowaffen.

Wäre dem so würde ich wohl einen meiner "edel" Anwälte fragen und die würden das regeln.. Im großen geht ja immer alles Winken

Und wer sagt denn das es sich um fiktive Adressen handelt?
Bzw hätte ich bislang auch noch nie etwas bei der Rechnungsadresse nachweisen müßen.
Wollte auch hier niemand.

Es geht um den ganz normalen Fall..
Artikel 0815
Land 0815
alles 0815

Der Verkäufer hat scheinbar nur keine Lust nachher die MWST zu erstatten.
Was er so glöaube ich mich erinnern zu können sogar muß wenn ausgeführt wurde.

Was die Vertragsfreiheit angeht.
Mir wurde schon mal lang und breit erklärt das man nicht einfach so Kunden abweisen kann.
Also das der Betreiber eines Lebensmittellades nicht einfach ohne tritigen Grund sagen kann "Sie bedienen wir hier nicht".

Also, nochmals GANZ konkret.
Kann Sexshopbesitzer A (damit ihr was zum freuen habt Smilie ) sagen "Wir verkaufen nicht an Russen" weil er keinen Bock hat die MWST zu erstatten.
Und kann er es ablehnen nachdem gekauft wurde ihm eine Rechnung auf seine Adresse in Russland auszustellen?


Zuletzt bearbeitet von timmendorf am 02.03.09, 14:52, insgesamt 1-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Tastenspitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 14:52    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ich das richtig überreisse, dann verkauft Firma A an einen inländischen Abnehmer B ein Produkt. Dieses Produkt wird von B in´s Ausland an C weitergegeben. Richtig soweit?
Warum soll dann Firma A, die schon an B Rechnung gestellt haben (und wahrscheinlich auch schon Geld bekommen haben) jetzt nochmal eine Rechnung an C stellen?
A kann doch gar nicht feststellen ob B tatsächlich an C liefert.
Edit:
Und was die sexy Russen angeht. Klar kann man als Verkäufer sagen: "Ich verkaufe nur im Inland."
Man kann auch (als Beispiel) sagen:"Ich verkaufe nur an nichtrauchende Veganer mit Gemüseallergie." Vertragsfreiheit nennt man das wohl.
_________________
...Süffig wie zwei Weissbiere ®
Prost | ~Prost ®
Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
Wer ist dein Freund?


Zuletzt bearbeitet von Tastenspitz am 02.03.09, 14:57, insgesamt 1-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Internationales Recht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite 1, 2, 3  Weiter
Seite 1 von 3

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.