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Verfasst am: 27.02.09, 22:56 Titel: Vollmachten von Nießbrauchberechtigten
Der Eigentümer (E) einer kleinen Lagerhalle gewährt einem guten Freund ein Nießbrauchrecht mit allen Pflichten und Nutzungen.
Die Lagerhalle gehört zum Sondereigentum einer ETW-Anlage und ist privat an einem Fotografen vermietet.
D.h. der Nießbrauchberechtigte (N) kassiert die Miete und leistet die Betriebsnebenkosten.
Kann E den N bevollmächtigen, für ihn an den Eigentümerversammlungen teilzunehmen?
Der Verwalter äußert Bedenken, da N sehr diskussionsfreudig ist.
Er schlägt vor, vor der Versammlung über die Teilnahme des Nießbrauchberechtigten abzustimmen.
Laut Teilungserklärung kann sich ein Eigentümer in den Eigentümerversammlungen nur durch Miteigentümer, seinem Ehegatten, dem Verwalter oder durch eine zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete Person vertreten lassen.
Muss die ETG vor Versammlungsbeginn über die Teilnahme des N abstimmen oder gibt es eine Rechtgrundlage, die dem Nießbrauchberechtigten unkonventionell eine Bevollmächtigung ermöglicht? _________________ Die Unverantwortlichkeit meiner Ausführungen finden weder im KWKG, noch in der EnEV ihre Begründung.
Als Linkshänder kann ich keine seriöse Rechtsberatung geben!
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 27.02.09, 23:19 Titel: Re: Vollmachten von Nießbrauchberechtigten
UG hat folgendes geschrieben::
Kann E den N bevollmächtigen, für ihn an den Eigentümerversammlungen teilzunehmen?
Ja, wenn N Miteigentümer, der Ehegatte des E oder eine zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete Person ist (siehe unten).
UG hat folgendes geschrieben::
Laut Teilungserklärung kann sich ein Eigentümer in den Eigentümerversammlungen nur durch Miteigentümer, seinem Ehegatten, dem Verwalter oder durch eine zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete Person vertreten lassen.
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