Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - GEZ - Trotz Kündigung läuft Vertrag weiter - Bindend?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

GEZ - Trotz Kündigung läuft Vertrag weiter - Bindend?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Inkasso, Mahnungen, Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
IchBin_NEU
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.02.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 28.02.09, 00:30    Titel: GEZ - Trotz Kündigung läuft Vertrag weiter - Bindend? Antworten mit Zitat

Hallöle habe hier folgenden fiktiven fall;


Frau X meldet GEZ ab, per Einschreiben noch im laufenden Quartal zum Ende des Quartals.

GEZ meldet sich Wochen später, Antrag wurde angenommen, Vertrag endet mitten im nächsten Quartal (sagen wir mal 05/09).


Darf die GEZ in einen solchen Fall einfach weiterabbuchen, obwohl gekündigt?


Wie wäre in einen solchen Fall die Rechtslage?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 28.02.09, 00:54    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die Kündigung nachweisbar bestätigt und akzeptiert wurde, dann sicher nicht. Ich würde die Abbuchungsvollmacht widerrufen und nochmal bei der GEZ nachhaken. Die sind manchmal doch kulanter, als man denkt..
_________________
Geist ist Geil!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 28.02.09, 08:16    Titel: Re: GEZ - Trotz Kündigung läuft Vertrag weiter - Bindend? Antworten mit Zitat

IchBin_NEU hat folgendes geschrieben::
Darf die GEZ in einen solchen Fall einfach weiterabbuchen, obwohl gekündigt?

Mir ist nicht ganz klar: meinen Sie abbuchen bis 05/09 oder ab 06/09?
Ab 05/09 schließe ich mich Adromir an, bis 05/09 kann m. E. aber weiter abgebucht werden.
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 28.02.09, 08:27    Titel: Antworten mit Zitat

Die Zahlungspflicht endet mit dem Monat, in dem auch die Gebührenpflicht endet. Aber bei einer quartalsweisen Abbuchung veranlaßt der Sachbearbeiten dann keine Teilabbuchung, sondern es wird erstmal noch für das ganze Quartal abgebucht und dann der überschüssige Rest nach einer Weile wieder zurückgezahlt. Das ist wohl buchhalterisch einfacher.
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
IchBin_NEU
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.02.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 28.02.09, 11:39    Titel: Antworten mit Zitat

Die Pflicht der Gebühren würde in diesem Fiktiven Fall ende des ersten Quartals enden, wie der GEZ auch mitgeteilt wurde. Weiteres vorgehen insbesondere das weitere Abbuchen würde den Straftatbestand der Gebührenüberhöhung nach § 352 StGB erfüllen.

Insbesondere da es sich bei der Kündigung um eine Abmeldung handelt und nicht um einen "Antrag auf Abmeldung". Weiterhin würde "der rest nach einer Weile" gezahlt werden, wäre das eine Frechheit, da Frau X in diesem Fiktiven Fall nicht mehr in dem Gebühreneinzugsgebiet Leben würde... (Auswanderung). Sie hätte also keine Chance die Summe wiederzubekommen.

Wie dem auch sei, danke für die Hilfreichen Antworten, ich habe auch einiges gefunden, vielleicht braucht das der ein oder andere, sehr Hilfreich;

***.spinnes-board.de/vb/showthread.php?t=96905
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Inkasso, Mahnungen, Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.