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Frage zu Geschäftsführung und Vertretung bei GbR

 
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cagr
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.11.2008
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 14:47    Titel: Frage zu Geschäftsführung und Vertretung bei GbR Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe zur Geschäftsführung und Vertretung bei der GbR eine Frage:
Ist es korrekt, dass es bei der GbR immer einen Gleichlauf von Geschäftsführung und Vertretung besteht und keine Abweichungen möglich sind?

D.h., dass auch durch den Gesellschaftervertrag keine abweichende Vereinbarung zwischen dem Innen- und Außenverhältnis getroffen werden kann?

Bsp.: Es kann bei einer GbR nicht festgelegt werden, dass ein Gesellschafter bei der Geschäftsführung (Innenverhältnis) nur Geschäfte bis 10.000 EUR machen darf und bei der Vertretung (Außenverhältnis) diese Beschränkung nicht besteht?

Danke
cagr
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 28.02.09, 09:38    Titel: Re: Frage zu Geschäftsführung und Vertretung bei GbR Antworten mit Zitat

cagr hat folgendes geschrieben::

Es kann bei einer GbR nicht festgelegt werden, dass ein Gesellschafter bei der Geschäftsführung (Innenverhältnis) nur Geschäfte bis 10.000 EUR machen darf und bei der Vertretung (Außenverhältnis) diese Beschränkung nicht besteht?

Meiner Meinung nach ist das möglich. Was spricht dagegen?
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cagr
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.11.2008
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 28.02.09, 09:42    Titel: Antworten mit Zitat

Also gilt die Regelung des Gleichlaufs von Geschäftsführung und Stellvetretung nur, wenn nichts anderes vereinbart wurde?

Ist es korrekt, dass die Stellvertretung (Außenverhältnis) bei der GbR im Gegensatz zur z.B. OHG, KG, GmbH nach Belieben eingeschränkt werden kann?
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