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Verfasst am: 26.02.09, 14:47 Titel: Frage zu Geschäftsführung und Vertretung bei GbR
Hallo,
ich habe zur Geschäftsführung und Vertretung bei der GbR eine Frage:
Ist es korrekt, dass es bei der GbR immer einen Gleichlauf von Geschäftsführung und Vertretung besteht und keine Abweichungen möglich sind?
D.h., dass auch durch den Gesellschaftervertrag keine abweichende Vereinbarung zwischen dem Innen- und Außenverhältnis getroffen werden kann?
Bsp.: Es kann bei einer GbR nicht festgelegt werden, dass ein Gesellschafter bei der Geschäftsführung (Innenverhältnis) nur Geschäfte bis 10.000 EUR machen darf und bei der Vertretung (Außenverhältnis) diese Beschränkung nicht besteht?
Verfasst am: 28.02.09, 09:38 Titel: Re: Frage zu Geschäftsführung und Vertretung bei GbR
cagr hat folgendes geschrieben::
Es kann bei einer GbR nicht festgelegt werden, dass ein Gesellschafter bei der Geschäftsführung (Innenverhältnis) nur Geschäfte bis 10.000 EUR machen darf und bei der Vertretung (Außenverhältnis) diese Beschränkung nicht besteht?
Meiner Meinung nach ist das möglich. Was spricht dagegen?
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