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Problem bei der rechtlichen Würdigung eines Betruges?!

 
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Easyfreezy
Interessierter


Anmeldungsdatum: 31.12.2006
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 13:32    Titel: Problem bei der rechtlichen Würdigung eines Betruges?! Antworten mit Zitat

Gesch. G. zeigt einen Fahrraddiebstahl seines unverschlossen abgestellten Fahrrades an.
Circa ein Jahr später wird Täter T. mit dem besagten Fahrrad angetroffen. Dieser behauptet, dass er das Fahrrad gefunden hätte und es ihm Leid tun würde, dass er diesen Fund keiner behördlichen Stelle gemeldet hätte.
Der T. hatte zu diesem Zeitpunkt das Fahrrad bereits an die Second-Hand-Laden-Besitzerin S. abgegeben. Diese stellte das Fahrrad vor die Tür mit dem Hinweisschild "180 Euro"! Das Fahhrad wurde nicht verkauft, sondern nur abgegeben, damit S das für den T verkauft und dafür eine Provision erhält.

Dass hier eine unbefugte Ingebrauchnahme sowie zumindest eine Unterschlagung begangen durch den T. vorliegt, bin ich mir sicher. Auch der Verdacht des Diebstahls wäre zu vermuten.

Nun jedoch zum Betrug: Da ich davon ausgehe, dass die S. beim Verkauf des Fahrrades eine Provision erhält, würde ich von einem beendeten Eingehungsbetrug zum Nachteil der S. ausgehen. Jeglicher Anspruch auf diese Provision wäre aufgrund des vorliegenden Rechtsmangels u.H.a. §935 BGB nichtig. Eine schadensgleiche Vermögensverfügung bei Vertragsabschluss - wenn auch mündlich ausgesprochen - dürfte hier vorliegen.

Weiterhin könnte man meiner Meinung nach auch von einem versuchten Betrug in mittelbarer Täterschaft zum Nachteil des vermeintlichen Käufers ausgehen, wobei ich mir mehr als unsicher bin!

Wäre jemand bereit, mir bei dieser Problematik behilflich zu sein, mir vll Tipps zu geben, oder ähnliches.

mfg Easyfreezy


Zuletzt bearbeitet von Easyfreezy am 27.02.09, 20:48, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Easyfreezy
Interessierter


Anmeldungsdatum: 31.12.2006
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 20:46    Titel: Antworten mit Zitat

sooo um meine gedanken noch einmal ein wenig zu fixieren, hier noch ein nachtrag:

zum ersten betrug: denke der knackpunkt liegt im vermögensschaden!
der vermögensschaden würde meiner meinung nach darin liegen, dass die S mit dem T ausmacht, dass sie das fahrrad ausstellt und als gegenleistung von T eine provision bekommt. da diese provision jedoch einen rechtsmangel hat, wäre ein vermögensschaden auszumachen. das geld würde dem verfall unterliegen und somit nicht mehr zivilrechtlich einklagbar sein. ist das so richtig?
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0Klaus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 28.02.09, 12:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich würde denken, versuchter Betrug in mittelbarer Täterschaft passt.

T verkauft eine Sache, die ihm nicht gehört.
T täuscht, dass er Eigentümer des Fahrrades sei (=falsche Tatsache))
Vermögensschaden: Käufer hat bezahlt, ist abert nicht Fahrradeigentümer geworden
Vermögensvorteil: T hat Geld
Vorsatz +

Versuch: Fahrrad ist noch nicht nicht verkauft.
mittelbare TS: +, da S keine Ahnnung hat = Werkzeug

Zu S: Ich bin mir nicht sicher: hat S nicht irgend einene Schadenersatzanspruch, wenn T seine Pflichten aus dem Vertrag verletzt (Fahrrad war nicht sein eigenes). Durch den Schadenersatz müsste er doch so gestellt werden, als sei der Vertrag wirksam gewesen (dh er bekommt die Provision als Schadenersatz).

- ohne Gewähr-
_________________
mfg
Klaus
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