Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 28.02.09, 11:55 Titel: Regresspflicht bei Lieferverzögerung
Ein Kunde bestellt bei einem Elektro-Großhändler am Montag 2x 100m Starkstromkabel. Die Verfügbarkeit wird bestätigt. Da wegen Terminfestlegung die Lieferung erst drei Tage später, direkt zur Baustelle, erfolgen soll, muss der Mitarbeiter der Elektro-Großhandlung die Auslieferung aus logistischen Gründen einen Tag vorher (in diesem Fall Dienstag) veranlassen. Er teilte dies dem Kunden mit und beide kamen überein, dass der Mitarbeiter der Elektro-Großhandlung die Auslieferung eben am Dienstag für den Mittwoch vornehmen werde.
Der vom Kunden per Telefon beauftragte Mitarbeiter des Elektro-Großhändlers hatte diese Aufgabe schlichtweg vergessen und der Kabeltrupp des Kunden stand Mittwoch ohne Kabel auf der Baustelle. Eine schnelle Sonderlieferung per Express-LKW war nicht möglich, da das Kabel in einem weit entfernten Außenlager des Elektro-Großhandels lag.
In einem Schreiben an den Elektro-Großhändler beziffert der Kunde die Personal- und Fahrzeugkosten auf 905,- Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Abgesehen davon habe er Unannehmlichkeiten durch die Verlegung bereits vereinbarter Folgetermine gehabt. Eine konkrete Forderung formuliert er nicht.
Frage: Wie ist die Rechtslage? Ist der Elektro-Großhändler Regresspflichtig?
Abgesehen von der Sachlage will der Elektro-Großhändler den Kunden natürlich nicht verlieren. _________________ Ich bin O.K. und du bist O.K.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 28.02.09, 12:48 Titel: Re: Regresspflicht bei Lieferverzögerung
esstisch hat folgendes geschrieben::
Ist der Elektro-Großhändler Regresspflichtig?
Was steht denn dazu in den AGB des Händlers?
esstisch hat folgendes geschrieben::
Abgesehen von der Sachlage will der Elektro-Großhändler den Kunden natürlich nicht verlieren.
Damit dürfte sich die Frage nach der Rechtslage doch eigentlich erledigt haben - der Händler setzt sich mit dem Kunden in Verbindung und man versucht, gemeinsam eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden.
Übrigens: das
esstisch hat folgendes geschrieben::
Eine schnelle Sonderlieferung per Express-LKW war nicht möglich,
glaube ich nun mal gar nicht - dafür gibt es gerade im Moment mehr Anbieter als den Anbietern lieb ist. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.