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Regresspflicht bei Lieferverzögerung

 
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esstisch
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Anmeldungsdatum: 28.02.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 28.02.09, 11:55    Titel: Regresspflicht bei Lieferverzögerung Antworten mit Zitat

Ein Kunde bestellt bei einem Elektro-Großhändler am Montag 2x 100m Starkstromkabel. Die Verfügbarkeit wird bestätigt. Da wegen Terminfestlegung die Lieferung erst drei Tage später, direkt zur Baustelle, erfolgen soll, muss der Mitarbeiter der Elektro-Großhandlung die Auslieferung aus logistischen Gründen einen Tag vorher (in diesem Fall Dienstag) veranlassen. Er teilte dies dem Kunden mit und beide kamen überein, dass der Mitarbeiter der Elektro-Großhandlung die Auslieferung eben am Dienstag für den Mittwoch vornehmen werde.
Der vom Kunden per Telefon beauftragte Mitarbeiter des Elektro-Großhändlers hatte diese Aufgabe schlichtweg vergessen und der Kabeltrupp des Kunden stand Mittwoch ohne Kabel auf der Baustelle. Eine schnelle Sonderlieferung per Express-LKW war nicht möglich, da das Kabel in einem weit entfernten Außenlager des Elektro-Großhandels lag.

In einem Schreiben an den Elektro-Großhändler beziffert der Kunde die Personal- und Fahrzeugkosten auf 905,- Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Abgesehen davon habe er Unannehmlichkeiten durch die Verlegung bereits vereinbarter Folgetermine gehabt. Eine konkrete Forderung formuliert er nicht.

Frage: Wie ist die Rechtslage? Ist der Elektro-Großhändler Regresspflichtig?

Abgesehen von der Sachlage will der Elektro-Großhändler den Kunden natürlich nicht verlieren.
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 28.02.09, 12:48    Titel: Re: Regresspflicht bei Lieferverzögerung Antworten mit Zitat

esstisch hat folgendes geschrieben::
Ist der Elektro-Großhändler Regresspflichtig?
Was steht denn dazu in den AGB des Händlers?

esstisch hat folgendes geschrieben::
Abgesehen von der Sachlage will der Elektro-Großhändler den Kunden natürlich nicht verlieren.
Damit dürfte sich die Frage nach der Rechtslage doch eigentlich erledigt haben - der Händler setzt sich mit dem Kunden in Verbindung und man versucht, gemeinsam eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden.

Übrigens: das
esstisch hat folgendes geschrieben::
Eine schnelle Sonderlieferung per Express-LKW war nicht möglich,
glaube ich nun mal gar nicht - dafür gibt es gerade im Moment mehr Anbieter als den Anbietern lieb ist. Lachen
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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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