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Verfasst am: 26.02.09, 13:14 Titel: Verstoß gegen das Waffengesetz, Bannbruch. Welche Strafe zu
Hallo zusammen!
Angenommen eine 16 jährige Person bestellt bei einem in Honkong sitzendem Onlineshop in mehren Lieferungen diverse Messer. Angenommen Butterfly und getarnte Springmesser= verbotene Waffen.
Diese in Deutschland als Waffen eingestuften Gegenstände werden aber in diesem Onlineshop unter Hobby und Spielzeug geführt. Der Schüler ist sich nicht im Klaren darüber, dass er mehrer Straftaten begangen hat, da diese Waffen im Onlineshop so harmlos aussehen. Er ist sich bewusst, das es kein Spielzeug ist, aber nicht, dass es in Deutschland verbitene Waffen sind!
Eines Dieser Packete wird vom Zoll geöffnet und sichergestellt, die Person bekommt Post. Es wird ermittel. Der Jugendliche gibt alles zu und sendet auch die bereits angekommenen Waffen an das Zollamt. Ohne Aufforderung.
Wie ist die Rechtslage und was hätte eine Person in einem solchen Szenario zu befürchten?
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