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KFZ Kaufzusage per SMS bindend?

 
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Jens53
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.03.2006
Beiträge: 16
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 28.02.09, 17:03    Titel: KFZ Kaufzusage per SMS bindend? Antworten mit Zitat

Hallo.
Folgende Problematik:
Person A bietet sein KFZ im Internet an, Person B möchte kaufen.
Da das KFZ ca. 1500 - 2000,-€ unter Wert angeboten wird sagt B sofort zu, und lässt sich eine Kaufbeststätigung mit Reservierung des KFZ für knapp 3 Stunden per SMS schicken, da Persaon A ca. 180KM weit weg wohnt.
Nachdem Person B die Kauf und Reservierungsbestätigung per SMS erhalten hat, macht er sich sofort auf den Weg zu Person A.Nach ca 75KM bekommt Person B eine weitere SMS, das das KFZ nun doch verkauft sei.Nach telefonischer Nachfrage wird dies bestätigt.
Kann Person B nun Schadensersatz verlangen? B war schließlich ca. 2Stunden unterwegs , hat knapp 160Km verfahren und ist dementsprechend enttäuscht sich nun ein ca. 1500-2000,-€ teureres Auto kaufen zu müssen.
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Herzog, Jörg
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2008
Beiträge: 1108
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 28.02.09, 19:36    Titel: Verbindlichkeit? Antworten mit Zitat

Wenn Kaufbestätigung und Reservierung verbindlich waren, was B zu beweisen hätte, so könnte B möglicherweise berechtigt sein, von A Schadenersatz zu verlangen.
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 28.02.09, 19:53    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn vorgenanntes zutrifft, hat B sogar ziemlich sicher einen Schadensersatzanspruch.
_________________
It's not about left or right, it's about right and wrong.
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Jens53
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.03.2006
Beiträge: 16
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 28.02.09, 20:14    Titel: SMS Text Antworten mit Zitat

Die SMS Bestätigung vom Verkäufer könnte so aussehen:
Audi A6 zusage verlauf (soll verkauf meinen) für ...,-€ an Fam.... reserviert bis 14.00 uhr.
Name des Verkäufers.

Würde das als Beweis reichen?
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 28.02.09, 20:44    Titel: Antworten mit Zitat

Willenserklärungen sind grundsätzlich bindend, solange die Gebundenheit nicht ausgeschlossen wurde.
Egal, ob sie mündlich, schriftlich, per Fax, SMS, Foren-PN oder Telepathie übermittelt werden. Im Einzelfall kann die Beweisbarkeit problematisch sein, das ist aber eine praktische Frage.
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Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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botafoch
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 20.09.2007
Beiträge: 246

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 18:22    Titel: Antworten mit Zitat

Verständnisfrage:

Wozu eine Kaufzusage mit Reservierung?

Entweder kaufe ich - dann brauche ich keine Reservierung. Oder ich kaufe, wenn ich mich vom Zustand des Autos überzeugt habe. Bis dahin müsste ich "reservieren" - dann aber Vertrag (-)
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flipmow
Gast





BeitragVerfasst am: 02.03.09, 18:28    Titel: Antworten mit Zitat

botafoch hat folgendes geschrieben::
Verständnisfrage:

Wozu eine Kaufzusage mit Reservierung?

Entweder kaufe ich - dann brauche ich keine Reservierung. Oder ich kaufe, wenn ich mich vom Zustand des Autos überzeugt habe. Bis dahin müsste ich "reservieren" - dann aber Vertrag (-)


Nunja man könnte den Kaufvertrag ja an gewisse Bedingungen knüpfen. Wenn der Verkäufer sagt: "Das Auto können Sie kaufen, wenn Sie bis xx:xx Uhr vor Ort sind.", könnte man unterstellen, dass danach keine Bindungswirkung mehr besteht. Der zuvor per SMS geschlossene Kaufvertrag wäre dann in beidseitigem Einverständnis aufgehoben (zumindest denke ich mir das mal so) Winken

lg flipmow
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 11:44    Titel: Antworten mit Zitat

flipmow hat folgendes geschrieben::
Nunja man könnte den Kaufvertrag ja an gewisse Bedingungen knüpfen. Wenn der Verkäufer sagt: "Das Auto können Sie kaufen, wenn Sie bis xx:xx Uhr vor Ort sind."


Ich würde eher an den Fall denken, daß der VK sagt "Das Auto ist deins, wenn du bis xx:xx Uhr vor Ort bist". Dann wäre ein bindender Kaufvertrag geschlossen, der unter einer zeitlichen Bedingung steht (und nicht bloß eine Reservierung ohne Vertrag).
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botafoch
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.09.2007
Beiträge: 246

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 13:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hat jemand noch ne andere Meinung??? Lachen
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Jens53
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.03.2006
Beiträge: 16
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 19:52    Titel: Antworten mit Zitat

Der Verkäufer hatte Angst, das sich der Käufer nicht an den KV hält, deshalb die Kaufzusage bis 14Uhr. Der Käufer hätte also bis 14Uhr den Wagen abholen müssen.
Nach Ansicht des Käufers also ein Kaufvertrag der vielleicht zeitlich begrenzt war, aber auf garkeinen Fall vor 14Uhr hätte aufgelöst werden können seitens des Verkäufers.
Und des Käufers natürlich auch nicht, da der Käufer den Kauf ja zugesagt hat!
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